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Edikt No. 3413-A-4-III
Gemäß der Beratungen auf dem Großen Hoftag im Efferdmond 1036 BF und im Geist der Friedensbulle von Rommilys hat Ihre kaiserliche Majestät Rohaja I. gnädigst anzubefehlen geruhet, dass die Bestrebungen zur Sicherung der Reichsgrenzen und Handelswege durch die Planung der Reichskanzlei für das Kriegswesen übernommen werde, wann immer feste Gründe und Orte starker Wehr betroffen, was zuvor in die Aufgabe der Reichskanzlei für Bauwesen gefallen war.
Nach eingehender Prüfung der Gefahrenlage am Raschtullswall und ausführlichen Konsultationen wurde der Ferkinapass als gut geeigneter Ort für die Errichtung einer kaiserlichen Grenzfeste ausgewählt. Die Festung soll eine für eine kaiserliche Garnison ausreichende Größe bekommen und in sechs Jahren zur Verteidigung der Reichsgrenze bereit stehen.
Da die kaiserlichen Kassen in Zeiten des Krieges gegen den zwölfmal verfluchten Haffax klamm sind, obliegt es dem Lehensnehmer und seine Vasallen die Außengrenzen des Reiches in ausreichender Weise vor den mannigfachen und gefährlichen Feinden zu schützen, welche die göttergefällige Ordnung und das Wohl unserer Untertanen bedrohen.
Dieser Bescheid kann vor dem Reichsgericht binnen eines halben Götterlaufes angefochten werden.
Gezeichnet am 17. PRAios 1038 BF in Elenvina
Horbald von Schroeckh