Garetien:Magistrat der Reichsstadt Eslamsgrund: Unterschied zwischen den Versionen

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Stadträtin [[Garetien:Lais Ainkhürn|Lais Ainkhürn]], Kauffrau<br>
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Der Magistrat verwaltet im Auftrag der Kaiserin [[Rohaja von Gareth]] die [[Garetien:Reichsstadt Eslamsgrund|Reichsstadt Eslamsgrund]], sichert ihre Versorgung und regelt ihre Angelegenheiten. Die Reichsstadt hat eine Magistratsverfassung. Die Stadträte wählen aus ihrer Mitte den Stadtmeister, der zur Einsetzung kaiserlicher Zustimmung bedarf. Die Kompetenzen werden zwischen dem Magistrat und dem Stadtmeister geteilt. Der Stadtmeister hat sich also mit dem Magistrat abzustimmen und hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Stadträten.
 
Der Magistrat verwaltet im Auftrag der Kaiserin [[Rohaja von Gareth]] die [[Garetien:Reichsstadt Eslamsgrund|Reichsstadt Eslamsgrund]], sichert ihre Versorgung und regelt ihre Angelegenheiten. Die Reichsstadt hat eine Magistratsverfassung. Die Stadträte wählen aus ihrer Mitte den Stadtmeister, der zur Einsetzung kaiserlicher Zustimmung bedarf. Die Kompetenzen werden zwischen dem Magistrat und dem Stadtmeister geteilt. Der Stadtmeister hat sich also mit dem Magistrat abzustimmen und hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Stadträten.
  
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Version vom 8. Juni 2013, 07:30 Uhr

Insgesamt elf Stadträte, ua. darunter ein Stadtrat aus dem Haus Eslamsgrund, gemeinsam mit dem Stadtmeister also zwölf Personen.

Der Magistrat verwaltet im Auftrag der Kaiserin Rohaja von Gareth die Reichsstadt Eslamsgrund, sichert ihre Versorgung und regelt ihre Angelegenheiten. Die Reichsstadt hat eine Magistratsverfassung. Die Stadträte wählen aus ihrer Mitte den Stadtmeister, der zur Einsetzung kaiserlicher Zustimmung bedarf. Die Kompetenzen werden zwischen dem Magistrat und dem Stadtmeister geteilt. Der Stadtmeister hat sich also mit dem Magistrat abzustimmen und hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Stadträten.