Geschichten:Die Rückkehr der Pfortensteiner - Rondras Ruf zur Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entzieht sich einer der Kämpfenden dem Duell durch Nichterscheinen oder durch feige Flucht, so gilt er als besiegt. Er sei fürderhin von den Zwölfen geächtet und vogelfrei und kann straflos von jedermann erschlagen werden. Wer dem Geächteten Unterschlupf oder Hilfe gewährt, sei ebenfalls von den Zwölfen geächtet, bis er eine angemessene Buße geleistet hat.
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2022, 20:10 Uhr

Im Namen der göttlichen Leuin ergeht folgender Aufruf:


Die Ritter und Junker

Rondradan von Pfortenstein zu Olbershag

und

Emmeran von Erlenfall zu Erlenfall
 
 
 
 
sollen sich am fünfzehnten Tage des Ingerimmmondes im Jahre eintausendvierundvierzig nach Bosparans Fall, auf dem Hofe der kaiserlichen Pfalz Randersburg treffen und unter den Augen eines Geweihten der Herrin Rondra mit dem Schwerte in einem Duell auf das Dritte Blut gegeneinander streiten.

Mit dem Ergebnis dieses göttlichen Urteils soll die ritterlich erklärte Fehde zwischen den beiden Familien Pfortenstein und Erlenfall beendet sein und jeglicher daraus entstandene Zwist zwischen den Fehdeparteien gemeinsam mit dem unterlegenen Kämpfer begraben werden.

Entzieht sich einer der Kämpfenden dem Duell durch Nichterscheinen oder durch feige Flucht, so gilt er als besiegt. Er sei fürderhin von den Zwölfen geächtet und vogelfrei und kann straflos von jedermann erschlagen werden. Wer dem Geächteten Unterschlupf oder Hilfe gewährt, sei ebenfalls von den Zwölfen geächtet, bis er eine angemessene Buße geleistet hat.
 
 
 
 
Gegeben am fünften Tage des Ingerimmmondes im Jahre eintausendvierundvierzig nach Bosparans Fall durch Seine Gnaden


Albin von Radewitz