Adelstitel: Unterschied zwischen den Versionen
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Verwalter einer kaiserlichen Grafschaft (momentan nur die [[Kaisermark Gareth]]) werden ''Markvögte'' genannt. Rechtlich sind sie den Grafen gleichgestellt und genießen ebenfalls die Anrede ''Hochwohlgeboren''. Kaiserliche Baronien werden von ''Reichsvögten'' verwaltet, die rechtlich den Baronen gleichgestellt sind und mit ''Hochgeboren'' anzureden sind. ''Kronvögte'' verwalten königliche Baronien und ''Landvögte'' gräfliche Lande. Beide Vögte genießen die selben Rechte und Titel wie Reichsvögte, werden aber natürlich protokollarisch in absteigender Reihenfolge genannt. | Verwalter einer kaiserlichen Grafschaft (momentan nur die [[Kaisermark Gareth]]) werden ''Markvögte'' genannt. Rechtlich sind sie den Grafen gleichgestellt und genießen ebenfalls die Anrede ''Hochwohlgeboren''. Kaiserliche Baronien werden von ''Reichsvögten'' verwaltet, die rechtlich den Baronen gleichgestellt sind und mit ''Hochgeboren'' anzureden sind. ''Kronvögte'' verwalten königliche Baronien und ''Landvögte'' gräfliche Lande. Beide Vögte genießen die selben Rechte und Titel wie Reichsvögte, werden aber natürlich protokollarisch in absteigender Reihenfolge genannt. | ||
Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von ''Vögten'', Ritter-, Junkers- und Edelgüter von ''Burgvögten'' verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit ''Vogt'' tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. ''hoher Herr'' verfügen. | Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von ''Vögten'', Ritter-, Junkers- und Edelgüter von ''Burgvögten'' verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit ''Vogt'' tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. ''hoher Herr'' verfügen. | ||
Verwalter von Städten heißen schließlich ''Stadtvögte'', auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der größe der Stadt. | Verwalter von Städten heißen schließlich ''Stadtvögte'', auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der größe der Stadt. | ||
Schließlich genießen die Reichsvögte einiger besonderer kaiserlicher Lande, vor allem in der Kaisermark, den Titel ''Burggraf'' und die Anrede ''Hochwohlgeboren''. Damit haben Sie unter anderem einen Sitz im [[Zedernkabinett]]. | Schließlich genießen die Reichsvögte einiger besonderer kaiserlicher Lande, vor allem in der Kaisermark, den Titel ''Burggraf'' und die Anrede ''Hochwohlgeboren''. Damit haben Sie unter anderem einen Sitz im [[Zedernkabinett]]. | ||
Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man ''Pfalzgrafen'' und redet sie ebenfalls mit ''Hochwohlgeboren'' an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen. | Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man ''Pfalzgrafen'' und redet sie ebenfalls mit ''Hochwohlgeboren'' an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen. | ||
Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben. | Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben. |
Version vom 9. Oktober 2006, 14:35 Uhr
Die gebräuchlichen und veralteten Adelstitel und Anreden in Garetien und Perricum, protokollarisch sortiert:
Titel | Anrede | Krone | Wo angewendet? | |
Hochadel | ||||
Kaiser | Kaiserin | Kaiserliche Majestät | Raulskrone, 12 goldene Kugeln | Neues Reich |
Mitglied des Kaiserhauses | - | Kaiserliche Hoheit | - | Neues Reich |
König | Königin | Königliche Majestät | In Garetien: Debrekskrone, 8 goldene Kugeln | Garetien, Almada, Kosch, Darpatien (letztere beide nur nominell) |
Mitglied des Königshauses | - | Königliche Hoheit | - | Garetien, Almada, Kosch, Darpatien (letztere beide nur nominell) |
Markgraf | Markgräfin | Erlaucht | 4 Goldkugel, 4 Dreiergruppen Perlen | Perricum, Greifenfurt, Warunk, Beilunk, Windhag, Traviamark, Rabenmark |
Edelgraf | Edelgräfin | Edelhochwohlgeboren | ??? | Ehrentitel der Grafen von Perricum seit 21 Hal, durch die Erhebung zur Markgrafschaft obsolet |
Markvogt | Markvögtin | Hochwohlgeboren | 8 Perlengruppen | Kaiserlicher Vogt der Grafschaft Gareth |
Graf | Gräfin | Hochwohlgeboren | 8 Perlengruppen | Eslamsgrund, Hartsteen, Reichsforst, Schlund, Waldstein |
Landgraf | Landgräfin | Hochwohlgeboren | 8 Perlengruppen | Nur noch außerhalb Garetiens in Gratenfels, ehedem Trollzacken; dem Grafen ebenbürtig |
Adel | ||||
Burggraf | Burggräfin | Edelhochgeboren | ??? | Kaiserliche Vögte von Sighelmsmark, Alriksmark, Gerbaldsmark, Bugenhog |
Burggraf der Raulsmark | Burggräfin der Raulsmark | Hochedelgeboren | ??? | Kaiserlicher Vogt der Raulsmark |
Pfalzgraf | Pfalzgräfin | Hochwohlgeboren | ??? | Schlundgau, Reichsgau, Pfalz Goldenstein, Pfalz Breitenau |
Gaugraf | Gaugräfin | ??? | ??? | (veraltet???) |
Baron | Baronin | Hochgeboren | 16 Perlen | Baronien des Königreichs Garetiens und der Mark Perricum |
Freiherr | Freifrau | Hochgeboren | 16 Perlen | (veraltet???) |
Reichsvogt | Reichsvögtin | Hochgeboren | ??? | Kaiserliche Vögte |
Vogt | Vögtin | Hochgeboren | ??? | Königliche, gräfliche und freiherrliche Vögte |
Wehrvogt | Wehrvögtin | ??? | ??? | Titel des Vogtes vom Arvepass |
Niederadel | ||||
Junker | Junkerin | Wohlgeboren | Reif mit vier Perlen | Junkersgüter in Garetien und Perricum |
Edler | Edle | Wohlgeboren | Reif mit vier Perlen | Edelgüter in Garetien und Perricum |
Baronet | Baroness | Hochgeboren | keine | Nahe Verwandte von Baronen |
Ritter | Ritterin | Hoher Herr | keine | Titel nicht erblich, wird durch Knappschaft und Ritterschlag erworben |
Burgvogt | Burgvögtin | ??? | keine | Verwalter kleiner Festungen |
Vögte
Verwalter einer kaiserlichen Grafschaft (momentan nur die Kaisermark Gareth) werden Markvögte genannt. Rechtlich sind sie den Grafen gleichgestellt und genießen ebenfalls die Anrede Hochwohlgeboren. Kaiserliche Baronien werden von Reichsvögten verwaltet, die rechtlich den Baronen gleichgestellt sind und mit Hochgeboren anzureden sind. Kronvögte verwalten königliche Baronien und Landvögte gräfliche Lande. Beide Vögte genießen die selben Rechte und Titel wie Reichsvögte, werden aber natürlich protokollarisch in absteigender Reihenfolge genannt.
Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von Vögten, Ritter-, Junkers- und Edelgüter von Burgvögten verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit Vogt tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. hoher Herr verfügen. Verwalter von Städten heißen schließlich Stadtvögte, auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der größe der Stadt.
Schließlich genießen die Reichsvögte einiger besonderer kaiserlicher Lande, vor allem in der Kaisermark, den Titel Burggraf und die Anrede Hochwohlgeboren. Damit haben Sie unter anderem einen Sitz im Zedernkabinett. Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man Pfalzgrafen und redet sie ebenfalls mit Hochwohlgeboren an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen.
Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben.