Garetien:Binge Fandolesch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus GaretienWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
VolkoV (D | B)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
VolkoV (D | B)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Ort
{{Ort
|Vasallenlehen von=Garetien:Bingenlande Fandolesch
|Kurzname=Fandolesch
|Kurzname=Fandolesch
|Einwohner=750 Zwerge (der [[Garetien:Reichsstadt Wandleth|Reichsstadt Wandleth]] zugeordnet)
|Einwohner=400
|Kurzbeschreibung=Vorgänger der [[Garetien:Reichsstadt Wandleth|Reichsstadt Wandleth]], heute ein juristisches Konstrukt
|Volksgruppen=100% Hügelzwerge, der [[Garetien:Königsstadt Wandleth|Königsstadt Wandleth]] zugeordnet
|Kurzbeschreibung=Vorgänger der [[Garetien:Königsstadt Wandleth|Königsstadt Wandleth]], heute ein juristisches Konstrukt
|Provinz=Garetien
|Provinz=Garetien
|Grafschaft=Schlund
|Grafschaft=Schlund
|Baronie=Ingerimmsschlund
|Baronie=Wandleth
|Baronieart=Gräflich
|Baronieart=Lande der Königsstadt
|Junkertum=Wandleth
|Junkertumsart=Königsstadt
|Typ=Ortschaft
|Typ=Ortschaft
|Art=Binge
|Art=Binge
|Obrigkeit=Häuptling<br>[[Garetien:Ingramm, Sohn des Ilkor|Ingramm, Sohn des Ilkor]]
|Obrigkeit=Häuptling [[Garetien:Ingramm, Sohn des Ilkor|Ingramm, Sohn des Ilkor]]
|Wappen=Wappen Binge Fandolesch.svg
|Wappen=Wappen Binge Fandolesch.svg
|Kennziffer=Gar-VI- R1-01
|Kennziffer=Gar-VI- K1-01
|Briefspiel=
|Briefspiel=
|Ebene=Junker
|Ebene=Junker
Zeile 20: Zeile 24:
}}
}}


Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur reichsfreien Stadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu [[Garetien:Reichsstadt Wandleth|Wandleth]]. De jure, das wurde den [[Garetien:Schlunder Hügelzwerge|Schlunder Hügelzwergen]] von [[Rohal der Weise|Rohal]] erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts reichsfrei, sondern dem Grafen untertan.
Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur Königsstadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu [[Garetien:Königsstadt Wandleth|Wandleth]]. De jure, das wurde den [[Garetien:Schlunder Hügelzwerge|Schlunder Hügelzwergen]] von [[Rohal der Weise|Rohal]] erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts königreichsfrei, sondern dem Grafen untertan.


Eine daraus resultierende Kellersteuer, die von Graf [[Garetien:Eslam von Güldenhall|Eslam von Güldenhall]] 794 BF auf im Keller gelagerte Waren eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass spätestens nach dem [[Garetien:Ingerimmszorn|Ingerimmszorn]] viele Wandlether Häuser ohne Keller aber dafür vergleichsweise hoch gebaut wurden.
Eine daraus resultierende Kellersteuer, die von Graf [[Garetien:Eslam von Güldenhall|Eslam von Güldenhall]] 794 BF auf im Keller gelagerte Waren eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass spätestens nach dem [[Garetien:Ingerimmszorn|Ingerimmszorn]] viele Wandlether Häuser ohne Keller aber dafür vergleichsweise hoch gebaut wurden.
{{Ort Automatik}}

Aktuelle Version vom 23. November 2024, 10:47 Uhr


Vorgänger der Königsstadt Wandleth, heute ein juristisches KonstruktWappen Binge Fandolesch.svg


Politik:
Obrigkeit:
Einwohner:
400 (100% Hügelzwerge, der Königsstadt Wandleth zugeordnet)
Sonstiges:
Kurzbeschreibung:
Vorgänger der Königsstadt Wandleth, heute ein juristisches Konstrukt
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt



Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur Königsstadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu Wandleth. De jure, das wurde den Schlunder Hügelzwergen von Rohal erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts königreichsfrei, sondern dem Grafen untertan.

Eine daraus resultierende Kellersteuer, die von Graf Eslam von Güldenhall 794 BF auf im Keller gelagerte Waren eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass spätestens nach dem Ingerimmszorn viele Wandlether Häuser ohne Keller aber dafür vergleichsweise hoch gebaut wurden.


Bedeutende Ortschaften und Bauwerke

Bedeutende Personen

Chronik

Briefspieltexte

Hauptrolle
Nebenrolle
Sonstige

-500 BF

Wappen Zweihammersippe.svg Zweihammer
Über die Ahnin der Schlunder Zwergengrafen
Zeit: Mitte 1. Jts. vBF / Autor(en): VolkoV

1034 BF

Wappen Reichsstadt Alt-Gareth.svg Tiefgestapelt
...auf dem Weg zu einem bemerkenswerten Vortrag des Grafen vor dem Zederkabinett.
Zeit: 18. Phe 1034 BF / Autor(en): VolkoV

1040 BF

Wappen Graeflich Ingerimmsschlund.svg Wandlether Zwergensilber
Spendenzug von Wandleth bis zur Brücke
Zeit: 6. Rah 1040 BF / Autor(en):