Geschichten:Reaktion der Schwerter zu Gareth: Unterschied zwischen den Versionen
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''Im Namen Ihrer Excellenz der Großmeisterin des Ordens der Schwerter zu Gareth, Cleo Ptolemansuni, wird kundgetan, um zu wissen, dass fürderhin jenen Adeligen, welche am blindwütigen und schändlichen Erschlagen der Bürgerlichen zu Mühlingen beteiligt waren das Gastrecht auf den Ordensburgen - so auch auf Osenbrück - verwehrt werden wird. Zwar ist es durchaus das Recht des Adels sich zu wehren und die Bürger in ihre Schranken zu verweisen und diese gegebenfalls zu bestrafen, jedoch die Art und Weise wie dies zu Mühlingen Anwendung fand kann nicht im Sinne Rondras sein und ist daher aus rondrianischer Sicht als schlichtweg schändlich zu bezeichnen. | ''Im Namen Ihrer Excellenz der Großmeisterin des [[Hauptakteure sind::Orden der Schwerter zu Gareth|Ordens der Schwerter]] zu Gareth, Cleo Ptolemansuni, wird kundgetan, um zu wissen, dass fürderhin jenen Adeligen, welche am blindwütigen und schändlichen Erschlagen der Bürgerlichen zu Mühlingen beteiligt waren das Gastrecht auf den Ordensburgen - so auch auf Osenbrück - verwehrt werden wird. Zwar ist es durchaus das Recht des Adels sich zu wehren und die Bürger in ihre Schranken zu verweisen und diese gegebenfalls zu bestrafen, jedoch die Art und Weise wie dies zu Mühlingen Anwendung fand kann nicht im Sinne Rondras sein und ist daher aus rondrianischer Sicht als schlichtweg schändlich zu bezeichnen. | ||
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| | |Titel=Reaktion der Schwerter zu Gareth | ||
|Reihe= | |Reihe=Massaker von Mühlingen | ||
| | |Teil=24 | ||
| | |Datum=10.12.1024 | ||
| | |Zeit=700 | ||
| | |Autor={{Briefspieler|Benutzer:Gelöschter Benutzer|C. Pachta}} | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2019, 07:43 Uhr
Im Namen Ihrer Excellenz der Großmeisterin des Ordens der Schwerter zu Gareth, Cleo Ptolemansuni, wird kundgetan, um zu wissen, dass fürderhin jenen Adeligen, welche am blindwütigen und schändlichen Erschlagen der Bürgerlichen zu Mühlingen beteiligt waren das Gastrecht auf den Ordensburgen - so auch auf Osenbrück - verwehrt werden wird. Zwar ist es durchaus das Recht des Adels sich zu wehren und die Bürger in ihre Schranken zu verweisen und diese gegebenfalls zu bestrafen, jedoch die Art und Weise wie dies zu Mühlingen Anwendung fand kann nicht im Sinne Rondras sein und ist daher aus rondrianischer Sicht als schlichtweg schändlich zu bezeichnen.
Gezeichnet,
Seine Gnaden Tiro Aarwulfingen von der Seefeste,
Knappe der Leuin,
Hauptmann der II. Lanze
Hofmeister zu Osenbrück
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