Garetien:Ritter zu Höllenwall: Unterschied zwischen den Versionen
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Schutz, Verwaltung und die niedere Gerichtsbarkeit über die meisten Ortschaften lag in der Hand der jeweiligen lokalen Ritter.<br> | |||
Den Rittern stand daher auch die Einnahmen ihrer jeweiligen Güter und betreuten Ortschaften zu, womit sie nur den Zehnt an den Baronshof abführten. Somit hatten die Ritterfamilien ein stattliches Auskommen. <br> | |||
Einzig die Erblichkeit, und somit faktische Eigenständigkeit, ihrer Herrschaft blieb ihnen verwehrt, auch wenn das Haus Albensteyn das verbriefte Privileg bekam, den Ritter zu Laray zu stellen.<br> | |||
Die Familie Nym war zudem eng befreundet mit den Häusern Monserval und Albensteyn, und führte ein freundliches Auskommen mit dem Hause Garm.<br> | |||
Zu Zeiten der Nymer Herrschaft waren die Rittergüter folgendermaßen aufgestellt: | |||
*Ritter zu Nym = Baron, Burg Nymphenhall und Stadt Höllenwall. | |||
*Ritter zu Laray und Dorf Einhornsteyn und Albenwyl. | |||
*Ritter zu Zollsteyn und Dorf Oggersteyn, Unkenbrück. | |||
*Ritter zu Monsbach und Dorf Trollbing und Gobwyl. | |||
*Ritter zu Marmoria und Dorf Zwergau. | |||
*Ritter zu Muspellgrund. | |||
*Ritter zu Widderhall und Dorf Eichwyl. | |||
Nach dem Fall des Edeltums Garms an die Baronie Höllenwall durch die Answinkrise kamen folgende drei Ritterherrschaften dazu: | |||
*Rittergut Garmbaldushof und Dorf Garmbinnen. | |||
*Rittergut Grummstein und Dorf Grummbusch. | |||
*Rittergut Trollbrück und Markt Lyck. | |||
Hingegen es im Junkertum Helburg nur zwei Rittergüter gab, die Niffel und zur Hel, letzter identisch mit dem Junker. Und die nur ein festgesetztes Salär in Form von zugewiesenen leibeigenen Bauern bekam. | |||
=== Unter der Herrschaft der [[Garetien:Familie Helburg|Helburger]] === | |||
Wechselhaft und wenig ruhmvoll gestaltete sich das Schicksal der Ritter mit dem Machtantritt [[Garetien:Malepartus von Helburg|Malepartus von Helburg]] als Baron zu Höllenwall.<br> | |||
Es begann mit der völligen Entmachtung und die Beschränkung auf die eigentlichen Güter. <br> | |||
Mit dem Aufstand im Jahr des Feuers kehrte kurz ein wenig der alten Herrlichkeit zurück. Die Ritter erhielten wieder die Kontrolle über die ihren Gütern zugewiesenen Ortschaften zurück. Die Einnahmen dieser mussten sie aber nach Nymphenhall abführen.<br> | |||
Mit der zweijährigen Abwesenheit des Barons übte insbesondere das Haus Garm die selbstherrliche Herrschaft wie zu Zeiten der Nymer aus, und führten nur noch den Zehnt ab. Die Albensteyner führten zwar die Einnahmen ab, schalteten und walteten in Einhornsteyn und Albenwyl wie einst. <br> | |||
Mit der Rückkehr des Höllenwallers vergingen noch zwei Jahre bis mit der „Großen Landreform“, das Rittertum zu Höllenwall endgültig seinem Einfluss beraubt wurde.<br> | |||
Es verblieb ihnen als dienstliche Einnahme nur noch das Gut, und selber waren sie nur noch die Handlanger der ihnen nun übergeordneten Vögte. <br> | |||
Der Glanz und Stolz dieser Klasse ist in der Baronie Höllenwall ziemlich ermattet. | |||
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Aktuelle Version vom 6. Juli 2014, 11:13 Uhr
Von den Rittern damals und heute
Unter der Herrschaft des Hauses Nym
In der späten Herrschaft des Hauses Nym, und vermutlich auch durch alle Zeiten ihrer Herrschaft, waren die Ritter das Rückgrat der Baronie.
Schutz, Verwaltung und die niedere Gerichtsbarkeit über die meisten Ortschaften lag in der Hand der jeweiligen lokalen Ritter.
Den Rittern stand daher auch die Einnahmen ihrer jeweiligen Güter und betreuten Ortschaften zu, womit sie nur den Zehnt an den Baronshof abführten. Somit hatten die Ritterfamilien ein stattliches Auskommen.
Einzig die Erblichkeit, und somit faktische Eigenständigkeit, ihrer Herrschaft blieb ihnen verwehrt, auch wenn das Haus Albensteyn das verbriefte Privileg bekam, den Ritter zu Laray zu stellen.
Die Familie Nym war zudem eng befreundet mit den Häusern Monserval und Albensteyn, und führte ein freundliches Auskommen mit dem Hause Garm.
Zu Zeiten der Nymer Herrschaft waren die Rittergüter folgendermaßen aufgestellt:
- Ritter zu Nym = Baron, Burg Nymphenhall und Stadt Höllenwall.
- Ritter zu Laray und Dorf Einhornsteyn und Albenwyl.
- Ritter zu Zollsteyn und Dorf Oggersteyn, Unkenbrück.
- Ritter zu Monsbach und Dorf Trollbing und Gobwyl.
- Ritter zu Marmoria und Dorf Zwergau.
- Ritter zu Muspellgrund.
- Ritter zu Widderhall und Dorf Eichwyl.
Nach dem Fall des Edeltums Garms an die Baronie Höllenwall durch die Answinkrise kamen folgende drei Ritterherrschaften dazu:
- Rittergut Garmbaldushof und Dorf Garmbinnen.
- Rittergut Grummstein und Dorf Grummbusch.
- Rittergut Trollbrück und Markt Lyck.
Hingegen es im Junkertum Helburg nur zwei Rittergüter gab, die Niffel und zur Hel, letzter identisch mit dem Junker. Und die nur ein festgesetztes Salär in Form von zugewiesenen leibeigenen Bauern bekam.
Unter der Herrschaft der Helburger
Wechselhaft und wenig ruhmvoll gestaltete sich das Schicksal der Ritter mit dem Machtantritt Malepartus von Helburg als Baron zu Höllenwall.
Es begann mit der völligen Entmachtung und die Beschränkung auf die eigentlichen Güter.
Mit dem Aufstand im Jahr des Feuers kehrte kurz ein wenig der alten Herrlichkeit zurück. Die Ritter erhielten wieder die Kontrolle über die ihren Gütern zugewiesenen Ortschaften zurück. Die Einnahmen dieser mussten sie aber nach Nymphenhall abführen.
Mit der zweijährigen Abwesenheit des Barons übte insbesondere das Haus Garm die selbstherrliche Herrschaft wie zu Zeiten der Nymer aus, und führten nur noch den Zehnt ab. Die Albensteyner führten zwar die Einnahmen ab, schalteten und walteten in Einhornsteyn und Albenwyl wie einst.
Mit der Rückkehr des Höllenwallers vergingen noch zwei Jahre bis mit der „Großen Landreform“, das Rittertum zu Höllenwall endgültig seinem Einfluss beraubt wurde.
Es verblieb ihnen als dienstliche Einnahme nur noch das Gut, und selber waren sie nur noch die Handlanger der ihnen nun übergeordneten Vögte.
Der Glanz und Stolz dieser Klasse ist in der Baronie Höllenwall ziemlich ermattet.
(--Marc M.)