Geschichten:Hartsteener Banner - Eines Grafen Verurteilung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. November 2017, 21:03 Uhr
Im Namen der heiligen und unteilbaren Zwölfgötter!
Wir Luidor von Hartsteen geben hiermit kund und zu wissen allen, die dies sehen, lesen oder hören können, dass Geismar, der es sich gefallen ließ, sich von gewissen Leuten Graf von Hartsteen nennen zu lassen, wegen seines offenbar gewordenen Verrats am Heiligen Throne Rauls des Großen aller Rechte und Titel, die er vielmehr zu unrecht führt, verlustig gehen und verlieren soll. Er hat sich mit den Feinden der zwölfgöttlichen Ordnung, namentlich der Lusitana von Perricum, verbündet und eingelassen, und ist darob selbst ein Feind der Götter und des Reiches geworden. So ergeht der Ruf an den gesamten Adel und das Volk von Hartsteen, den Geismar, welcher sich selbst Graf nennt, der Strenge des Gesetzes zu überantworten. Ein jeglicher, sei es Frau oder Mann, jung oder alt, der des Geismar ansichtig wird, und nicht sein Möglichstes tut, ihn der Gerechtigkeit zu übergeben oder gar Gemeinschaft mit ihm pflegt, ihm Obdach gewährt oder in sonsteiner Art und Weise die Treue hält, zu Diensten ist oder ihn unterstützt und vor dem Gesetz verbirgt, der oder die verfällt selbst der göttlichen und derischen Strafe.
Gegeben am dritten Tag vor dem Fest der eingebrachten Früchte in der Reichsstadt Hartsteen.
Wir Luidor von Hartsteen geben hiermit kund und zu wissen allen, die dies sehen, lesen oder hören können, dass Geismar, der es sich gefallen ließ, sich von gewissen Leuten Graf von Hartsteen nennen zu lassen, wegen seines offenbar gewordenen Verrats am Heiligen Throne Rauls des Großen aller Rechte und Titel, die er vielmehr zu unrecht führt, verlustig gehen und verlieren soll. Er hat sich mit den Feinden der zwölfgöttlichen Ordnung, namentlich der Lusitana von Perricum, verbündet und eingelassen, und ist darob selbst ein Feind der Götter und des Reiches geworden. So ergeht der Ruf an den gesamten Adel und das Volk von Hartsteen, den Geismar, welcher sich selbst Graf nennt, der Strenge des Gesetzes zu überantworten. Ein jeglicher, sei es Frau oder Mann, jung oder alt, der des Geismar ansichtig wird, und nicht sein Möglichstes tut, ihn der Gerechtigkeit zu übergeben oder gar Gemeinschaft mit ihm pflegt, ihm Obdach gewährt oder in sonsteiner Art und Weise die Treue hält, zu Diensten ist oder ihn unterstützt und vor dem Gesetz verbirgt, der oder die verfällt selbst der göttlichen und derischen Strafe.
Gegeben am dritten Tag vor dem Fest der eingebrachten Früchte in der Reichsstadt Hartsteen.
Zeichen und Siegel Luidor von Hartsteen, designierter Graf zu Hartsteen
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Texte der Hauptreihe:
Autor: Steinfelde