Geschichten:Über die Garetischen Rittertugenden: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn während der Schwertleite niederfährt das Schwert des Meisters auf das Haupt des Knappen, damit der letzte demütigende nicht zu verwehrende Schlag empfangen, dann ist angefüllt der Geist des neuen Ritters mit den weisen Unterweisungen seines Schwertvaters über die den Zwölfgötter gefälligen zwölf Tugenden des Ritters des Greifenthrons.
Sie seien hier der Vollständigkeit halber aufgezählet: praiosgefällige Gerechtigkeit, rondragefälliger Mut, efferdgefällige Geduld, traviagefällige Barmherzigkeit, borongefällige Frömmigkeit, hesindegefällige Weisheit, firungefälliger Demut, tsagefällige Hoffnung, phexgefällige Selbstbeherrschung, perainegefällige Mäßigkeit, ingerimmgefällige Beständigkeit, rahjagefällige Minniglichkeit.
Diese Tugenden schlagen die Leitplanken in den Weg des aufrechten Ritters, der unter dem Segen der Zwölfe seinem Herren dient und streitet. Sie bilden das moralische Rückgrat des erfüllten Adels, der nicht wie Willkürherrscher und Despoten aus der reinen Macht seiner Kraft und seiner Waffen heraus das Land beherrscht.
Fast in Vergessenheit geraten, aber doch noch in einigen uralten Rittertraditionen des Herz des Reiches gelebt, besonders im Hartsteenschen und im Reichsforst, sind die acht sogenannten Garetischen Rittertugenden. Die erstmals in der Zeit der Klugen Kaiser erwähnt in der Rohalszeit ihre Blüte erreichten, um während und nach den Schrecken und Wirrnissen der Kaiserlosen Zeiten schnell zu verblassen.
Die '''Hochstimmung''' erwächst aus dem Wissen, ein Teil aus einem von den Göttern erwählten kleinen Teil der Masse an Menschen zu sein, gleich ob es nun die Abstammung des Blutes oder die Adelung besonderer Taten sein mögen. Daher habe der garetische Ritter nicht niedergeschlagen und grüblerisch zu sein, sondern seine Seele fliege stets empor und sein Blick richte sich nach oben.
Es zeichne einen Garetier zudem die '''Würde''' aus, ein vollendetes Benehmen und vorbildliches Verhalten gegenüber der belebten und unbelebten Welt. Sie entsteht ausschließlich in den Augen von anderen Personen, die dem würdevollen garetischen Ritter die höchste Stellung in der Gemeinschaft einräumen.
Auch solle ein Garetier die '''Treue''' gegen seinen Lehnsherren hochhalten und auch im Ausblick auf eine vernichtende Niederlage alles in den Kräften liegende tun, um dessen Leben und Ehre zu bewahren, zu beschützen und zu vermehren.
Die '''Höflichkeit''' umfasst des Ritters Gebaren am Königshof. Sie fordert vom Ritter nur zu sprechen, wenn er von der Majestät angesprochen wird, und sich jedem Mitglied der Königsfamilie gegenüber in einer ehrerbietenden Weise zu verhalten.
Gegenüber den Mitgliedern der anderen Stände und vor allem der Bauern und Unfreien fordert die '''Großzügigkeit''' von einem garetischen Ritter dessen Schwächen zu achten. Der ungeschliffenen Rede des Ungelehrten begegne er mit Verständnis, dem Armen durch Teilhabe an seiner eigenen Gunst der Götter.
Das '''Standesbewußtsein''' jedes Garetiers fordert ein, sich sein gesamtes Leben lang selbst zu einem höheren Ziel zu erziehen und diese Erziehung seinen Kindern und Knappen durch vorbildliches Vorleben zu vermitteln. Der Ritter übe sich darin, auf jede ihn fordernde Situation schon vorab ein angemessenes Verhalten einzuüben, so dass er nicht frei und spontan seine Worte und Taten wählen muss.
Seinen Gegnern mit '''List''' zu begegnen erfordert vom garetischen Ritter sich nicht ausschließlich auf seine rohe Kraft und die Härte seines Stahls zu verlassen, sondern im besten Fall den Sieg durch unblutige Weise zu erringen.
Schließlich übe sich der Garetier in '''Bescheidenheit''' und prahle nicht mit seinen Fähigkeiten und Erfolgen.
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Aktuelle Version vom 29. September 2017, 20:01 Uhr

Kapitel 20: Über die Garetischen Rittertugenden
aus „Vom Wesen des Garetischen. Landt und Leute, Hystoria und Symbola“ von Siopan von Salmingen, Ferdok 1016 BF

Wenn während der Schwertleite niederfährt das Schwert des Meisters auf das Haupt des Knappen, damit der letzte demütigende nicht zu verwehrende Schlag empfangen, dann ist angefüllt der Geist des neuen Ritters mit den weisen Unterweisungen seines Schwertvaters über die den Zwölfgötter gefälligen zwölf Tugenden des Ritters des Greifenthrons.

Sie seien hier der Vollständigkeit halber aufgezählet: praiosgefällige Gerechtigkeit, rondragefälliger Mut, efferdgefällige Geduld, traviagefällige Barmherzigkeit, borongefällige Frömmigkeit, hesindegefällige Weisheit, firungefälliger Demut, tsagefällige Hoffnung, phexgefällige Selbstbeherrschung, perainegefällige Mäßigkeit, ingerimmgefällige Beständigkeit, rahjagefällige Minniglichkeit.

Diese Tugenden schlagen die Leitplanken in den Weg des aufrechten Ritters, der unter dem Segen der Zwölfe seinem Herren dient und streitet. Sie bilden das moralische Rückgrat des erfüllten Adels, der nicht wie Willkürherrscher und Despoten aus der reinen Macht seiner Kraft und seiner Waffen heraus das Land beherrscht.

Fast in Vergessenheit geraten, aber doch noch in einigen uralten Rittertraditionen des Herz des Reiches gelebt, besonders im Hartsteenschen und im Reichsforst, sind die acht sogenannten Garetischen Rittertugenden. Die erstmals in der Zeit der Klugen Kaiser erwähnt in der Rohalszeit ihre Blüte erreichten, um während und nach den Schrecken und Wirrnissen der Kaiserlosen Zeiten schnell zu verblassen.

Die Hochstimmung erwächst aus dem Wissen, ein Teil aus einem von den Göttern erwählten kleinen Teil der Masse an Menschen zu sein, gleich ob es nun die Abstammung des Blutes oder die Adelung besonderer Taten sein mögen. Daher habe der garetische Ritter nicht niedergeschlagen und grüblerisch zu sein, sondern seine Seele fliege stets empor und sein Blick richte sich nach oben.

Es zeichne einen Garetier zudem die Würde aus, ein vollendetes Benehmen und vorbildliches Verhalten gegenüber der belebten und unbelebten Welt. Sie entsteht ausschließlich in den Augen von anderen Personen, die dem würdevollen garetischen Ritter die höchste Stellung in der Gemeinschaft einräumen.

Auch solle ein Garetier die Treue gegen seinen Lehnsherren hochhalten und auch im Ausblick auf eine vernichtende Niederlage alles in den Kräften liegende tun, um dessen Leben und Ehre zu bewahren, zu beschützen und zu vermehren.

Die Höflichkeit umfasst des Ritters Gebaren am Königshof. Sie fordert vom Ritter nur zu sprechen, wenn er von der Majestät angesprochen wird, und sich jedem Mitglied der Königsfamilie gegenüber in einer ehrerbietenden Weise zu verhalten.

Gegenüber den Mitgliedern der anderen Stände und vor allem der Bauern und Unfreien fordert die Großzügigkeit von einem garetischen Ritter dessen Schwächen zu achten. Der ungeschliffenen Rede des Ungelehrten begegne er mit Verständnis, dem Armen durch Teilhabe an seiner eigenen Gunst der Götter.

Das Standesbewußtsein jedes Garetiers fordert ein, sich sein gesamtes Leben lang selbst zu einem höheren Ziel zu erziehen und diese Erziehung seinen Kindern und Knappen durch vorbildliches Vorleben zu vermitteln. Der Ritter übe sich darin, auf jede ihn fordernde Situation schon vorab ein angemessenes Verhalten einzuüben, so dass er nicht frei und spontan seine Worte und Taten wählen muss.

Seinen Gegnern mit List zu begegnen erfordert vom garetischen Ritter sich nicht ausschließlich auf seine rohe Kraft und die Härte seines Stahls zu verlassen, sondern im besten Fall den Sieg durch unblutige Weise zu erringen.

Schließlich übe sich der Garetier in Bescheidenheit und prahle nicht mit seinen Fähigkeiten und Erfolgen.


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1016 BF
Über die Garetischen Rittertugenden


Kapitel 1

Halt! Wer da! Erkläre er sich!


Kapitel 1

Der Schwarze Ritter
Autor: JüS