Heroldartikel:Bekanntmachung - Gesetz wider Dämokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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An alle Untertanen, Freien, Lehenspflichtigen, Bürger und Reisende in der [[Baronie Syrrenholt]]:
An alle Untertanen, Freien, Lehenspflichtigen, Bürger und Reisende in der [[Handlungsort ist::Garetien:Baronie Syrrenholt|Baronie Syrrenholt]]:




Höret und wisset, daß seine Hochgeboren [[Erlan von Zankenblatt]] zu Syrrenholt in weiser Einsicht und praiosgefälliger Art ein Gesetz wider die Ketzerei, Rebellion und Dämokratie am 12. Tage des Götternamen Rondra im Jahre der Zwölfe 1020 nach dem Falle Bosparan auf dem Konvent der Barone und Edlen Garetiens zu Naria verkündet hat, welch selbiges am 14. Tage des selben Mondes in Kraft getreten ist!
Höret und wisset, daß seine Hochgeboren [[Hauptdarsteller ist::Garetien:Erlan von Zankenblatt|Erlan von Zankenblatt]] zu Syrrenholt in weiser Einsicht und praiosgefälliger Art ein Gesetz wider die Ketzerei, Rebellion und Dämokratie am 12. Tage des Götternamen Rondra im Jahre der Zwölfe 1020 nach dem Falle Bosparan auf dem Konvent der Barone und Edlen Garetiens zu Nacia verkündet hat, welch selbiges am 14. Tage des selben Mondes in Kraft getreten ist!


[[Bild:Wappen zankenblatt.gif|framed|thumb]]So vernehmet die gerechte Ordnung, die fortan im lieblichen [[Stadt Syrrenholt|Syrrenholt]] sowie in allen Orten des Lehens gelte:
So vernehmet die gerechte Ordnung, die fortan im lieblichen [[Ortsnennung ist::Garetien:Stadt Syrrenholt|Syrrenholt]] sowie in allen Orten des Lehens gelte:


Ein jedweder Mann oder jedwedes Weib, gleich ob Mensch, Zwerg, Elf oder gar Moha, muß fortan seine Loyalität dem Kaiserreich und seine Gottesfürchtigkeit gegenüber dem Pantheon der Zwölfe zur jeder Praiosstunde jeden Tages offen erklären und durch das huldigende und demütige Berühren geheiligter Greifenschreine demonstrieren. Zu diesem Behufe begebe man sich, so man nicht die Aufmerksamkeit des "Vogts des Lichts" und seiner inquisitorischen Vollmachten wecken will, in die nächste Ortschaft, ins nächste Gut oder Weiler, wo eben jene Standbilder bereitstehen.
Ein jedweder Mann oder jedwedes Weib, gleich ob Mensch, Zwerg, Elf oder gar Moha, muß fortan seine Loyalität dem Kaiserreich und seine Gottesfürchtigkeit gegenüber dem Pantheon der Zwölfe zur jeder Praiosstunde jeden Tages offen erklären und durch das huldigende und demütige Berühren geheiligter Greifenschreine demonstrieren. Zu diesem Behufe begebe man sich, so man nicht die Aufmerksamkeit des "Vogts des Lichts" und seiner inquisitorischen Vollmachten wecken will, in die nächste Ortschaft, ins nächste Gut oder Weiler, wo eben jene Standbilder bereitstehen.
Um die heilsbringende Macht des Greifen zu stärken, ordnet Baron von Zankenblatt an, sie an jedem Praiostage zu salben, auf daß sie fürderhin als strahlendes Zeichen wider die nahenden Schatten uns eine sichere Zuflucht weisen.
Um die heilsbringende Macht des Greifen zu stärken, ordnet Baron von Zankenblatt an, sie an jedem Praiostage zu salben, auf daß sie fürderhin als strahlendes Zeichen wider die nahenden Schatten uns eine sichere Zuflucht weisen.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur derjenige, der seinen wahren Glauben an Praios als Fürsten der Götter und Träger der Weltenordnung bekennt, für den kommenden Tag als reichstreu anerkannt wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur derjenige, der seinen wahren Glauben an Praios als Fürsten der Götter und Träger der Weltenordnung bekennt, für den kommenden Tag als reichstreu anerkannt wird.
Jeder Aufrührer, der das läuternde Licht scheut, wird fortan unerbittlich verfolgt und bei Ergreifung abgeurteilt.
Verkündet zu Syrrenholt durch des Barons eigenen Schreiber [[Nebendarsteller ist::Garetien:Travian aus Syrrenholt|Travian aus Syrrenholt]].




Jeder Aufrührer, der das läuternde Licht scheut, wird fortan unerbittlich verfolgt und bei Ergreifung abgeurteilt.
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Verkündet zu Syrrenholt durch des Barons eigenen Schreiber [[Benutzer:syrrenholt|Travian aus Syrrenholt]].
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[[Kategorie:Geschichten 102ß BF|02-12]]
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[[Kategorie:Geschichten Reichsforst|Syrrenholt]]
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Aktuelle Version vom 29. September 2014, 17:47 Uhr

An alle Untertanen, Freien, Lehenspflichtigen, Bürger und Reisende in der Baronie Syrrenholt:


Höret und wisset, daß seine Hochgeboren Erlan von Zankenblatt zu Syrrenholt in weiser Einsicht und praiosgefälliger Art ein Gesetz wider die Ketzerei, Rebellion und Dämokratie am 12. Tage des Götternamen Rondra im Jahre der Zwölfe 1020 nach dem Falle Bosparan auf dem Konvent der Barone und Edlen Garetiens zu Nacia verkündet hat, welch selbiges am 14. Tage des selben Mondes in Kraft getreten ist!

So vernehmet die gerechte Ordnung, die fortan im lieblichen Syrrenholt sowie in allen Orten des Lehens gelte:

Ein jedweder Mann oder jedwedes Weib, gleich ob Mensch, Zwerg, Elf oder gar Moha, muß fortan seine Loyalität dem Kaiserreich und seine Gottesfürchtigkeit gegenüber dem Pantheon der Zwölfe zur jeder Praiosstunde jeden Tages offen erklären und durch das huldigende und demütige Berühren geheiligter Greifenschreine demonstrieren. Zu diesem Behufe begebe man sich, so man nicht die Aufmerksamkeit des "Vogts des Lichts" und seiner inquisitorischen Vollmachten wecken will, in die nächste Ortschaft, ins nächste Gut oder Weiler, wo eben jene Standbilder bereitstehen.

Um die heilsbringende Macht des Greifen zu stärken, ordnet Baron von Zankenblatt an, sie an jedem Praiostage zu salben, auf daß sie fürderhin als strahlendes Zeichen wider die nahenden Schatten uns eine sichere Zuflucht weisen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur derjenige, der seinen wahren Glauben an Praios als Fürsten der Götter und Träger der Weltenordnung bekennt, für den kommenden Tag als reichstreu anerkannt wird.

Jeder Aufrührer, der das läuternde Licht scheut, wird fortan unerbittlich verfolgt und bei Ergreifung abgeurteilt.

Verkündet zu Syrrenholt durch des Barons eigenen Schreiber Travian aus Syrrenholt.



 Wappen Mittelreich.svg  Wappen Koenigreich Garetien.svg   Wappen Grafschaft Reichsforst.svg  
 Wappen Baronie Syrrenholt.svg
 
Autor: Syrrenholt