Geschichten:Heroldsgespräche: Unterschied zwischen den Versionen

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''Aus den Gesprächen der Turnierherolde und ihrer Persevanten:''
„Bis zum letzten Treffen war es ein wunderbares Spektakel. Frau Rondra sei’s geklagt, dass der Tag solch einen unglücklichen Abschluss fand; ein Pech, dass die Lanze Herrn [[Briefspieltext mit::Garetien:Odilbert Rondrasil von Hartsteen|Odilberts]] nicht splitterte.“
„Pech trifft es nicht wirklich. Des ehrgeizigen Hartsteens Lanze hat die Rüstung von [[Briefspieltext mit::Garetien:Lechmin Rondara von Luring|Frau Lechmin]] glatt durchschlagen. Die anschließende Untersuchung ergab, dass er keine erlaubte Turnierlanze führte. Es steht also zu vermuten, dass Herr Odilbert seine Gegnerin brutal aus dem Weg hatte räumen wollen.“
„Dem kann ich so nicht folgen, denn Herr Odilbert hat bereits unter Eid versichert, dass ihm die Beschaffenheit der gereichten Lanze nicht bekannt war. Vielmehr sollte man denjenigen, der ihm die Waffe übergab, genauer befragen.“
„Nur befragen reicht keinesfalls aus! Egal ob in böser Absicht oder aus purer Unachtsamkeit – hier ist eine strenge Strafe nach vollen Härte des Gesetzes notwendig, sonst wird dies alsbald Nachahmer finden zum Schaden für den Frieden.“
„Weiterhin sollte beachtet werden, dass Frau Lechmin im Wissen um die im Wettstreit lauernden Gefahren, wie sie bereits zu Beginn dieser Turniersaison bereits sehr deutlich wurden, dennoch angetreten ist. Ihr Vertrauen in Rondrens Gunst in Ehren, doch enthebt sie das nicht einer gewissen Mitverantwortung für den tragischen Tod ihres ungeborenen Kindes.“
„Es mag sein, dass man Herrn Odilbert keinen Vorwurf machen, dass er seine Chance gesehen und genutzt hat, als Frau Lechmin im entscheidenden Moment ihre Deckung vernachlässigte. Dass er freilich anschließend den nötigen Respekt gegenüber seiner unterlegenen Gegnerin hat vermissen lassen und dadurch alle Anwesenden beschämte, bedarf durchaus der Ahndung.“
„Für seine Verfehlungen soll Herr Odilbert zur Buße eine Nacht und einen Tag im reuigen Gebet vor dem Altar der göttlichen Leuin verbringen. Ferner sei er von den morgen stattfindenden Turnierdisziplinen ausgeschlossen und habe ein Blutgeld zu entrichten in Höhe von zwölfmal sechsundreißig Dukaten.“
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2019, 19:54 Uhr

Burg Luringen, auf dem Erlgardsfeld, 14. Praios 1043 BF, am Abend nach der Tjoste

Aus den Gesprächen der Turnierherolde und ihrer Persevanten:

„Bis zum letzten Treffen war es ein wunderbares Spektakel. Frau Rondra sei’s geklagt, dass der Tag solch einen unglücklichen Abschluss fand; ein Pech, dass die Lanze Herrn Odilberts nicht splitterte.“

„Pech trifft es nicht wirklich. Des ehrgeizigen Hartsteens Lanze hat die Rüstung von Frau Lechmin glatt durchschlagen. Die anschließende Untersuchung ergab, dass er keine erlaubte Turnierlanze führte. Es steht also zu vermuten, dass Herr Odilbert seine Gegnerin brutal aus dem Weg hatte räumen wollen.“

„Dem kann ich so nicht folgen, denn Herr Odilbert hat bereits unter Eid versichert, dass ihm die Beschaffenheit der gereichten Lanze nicht bekannt war. Vielmehr sollte man denjenigen, der ihm die Waffe übergab, genauer befragen.“

„Nur befragen reicht keinesfalls aus! Egal ob in böser Absicht oder aus purer Unachtsamkeit – hier ist eine strenge Strafe nach vollen Härte des Gesetzes notwendig, sonst wird dies alsbald Nachahmer finden zum Schaden für den Frieden.“

„Weiterhin sollte beachtet werden, dass Frau Lechmin im Wissen um die im Wettstreit lauernden Gefahren, wie sie bereits zu Beginn dieser Turniersaison bereits sehr deutlich wurden, dennoch angetreten ist. Ihr Vertrauen in Rondrens Gunst in Ehren, doch enthebt sie das nicht einer gewissen Mitverantwortung für den tragischen Tod ihres ungeborenen Kindes.“

„Es mag sein, dass man Herrn Odilbert keinen Vorwurf machen, dass er seine Chance gesehen und genutzt hat, als Frau Lechmin im entscheidenden Moment ihre Deckung vernachlässigte. Dass er freilich anschließend den nötigen Respekt gegenüber seiner unterlegenen Gegnerin hat vermissen lassen und dadurch alle Anwesenden beschämte, bedarf durchaus der Ahndung.“

„Für seine Verfehlungen soll Herr Odilbert zur Buße eine Nacht und einen Tag im reuigen Gebet vor dem Altar der göttlichen Leuin verbringen. Ferner sei er von den morgen stattfindenden Turnierdisziplinen ausgeschlossen und habe ein Blutgeld zu entrichten in Höhe von zwölfmal sechsundreißig Dukaten.“