Geschichten:Erbschleicher: Unterschied zwischen den Versionen

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Manegold schüttelte sich erneut, beruhigte sich aber langsam. In ihrem Alter würde seine Schwester sicher keine Kinder mehr in die Welt setzten. Stattdessen würde das Junkergut bei ihrem Tod nach wie vor an ihn, Manegold fallen. Alderan hatte als Gatte der Junkerin keinerlei Erbrecht. Zur Not würde er ihn dann schon rausschmeißen. Das war er seine [[Nebendarsteller ist::Garetien:Yassia von Erpelsberg|Tochter Yassia]] schuldig.
Auf dem [[Handlungsort ist::Garetien:Gut Erpelsberg|Gut Erpelsberg]] waren derweil Alderan und seine Tochter Brinhild eingezogen. Die Junkerin Derya war ganz entzückt von ihrem „feschen“ Gatten und dem [[Nebendarsteller ist::Garetien:Brinhild von Nadoret|lieben Kind]], welches sie bereits jetzt schon als „meine Tochter“ bezeichnete.
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|Titel=Erbschleicher
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Aktuelle Version vom 29. Dezember 2021, 08:25 Uhr

Feste Rabenberg, Baronie Rabensbrück, Rahja 1044 BF:

Manegold von Erpelsberg spuckte den Schluck Wein in hohem Bogen aus. „Sie hat was getan?“ Er schüttelte den Kopf er konnte den Inhalt des Briefes gar nicht glauben. Das konnte doch nicht wahr sein? Seine Schwester, die Jungfer von Erpelsberg hatte in ihrem vierundfünfzigstem Lebensjahr geheiratet, und wenn hatte sie geheiratet? Den siebundzwanzig jährigen Alderan von Nadoret. Der Bursche war gerade einmal halb so alt wie sie und hatte darüber hinaus gerade erst seine Gattin von gerade einmal einem Jahr überlebt. Wie der Zufall es so wollte war diese im Kindbett gestorben und hatte dem bis dato lehenslosen Ritter Alderan das Edlengut Gerbachsroth bekommen. Das war dem Nadoreter scheinbar nicht genug, jetzt sollte es also ein Junkergut obendrauf sein. Am Hof des Garether Markvogtes war es ihm nach dem Tod des Barnhelm von Rabenmund wohl nicht mehr gemütlich genug.

Manegold schüttelte sich erneut, beruhigte sich aber langsam. In ihrem Alter würde seine Schwester sicher keine Kinder mehr in die Welt setzten. Stattdessen würde das Junkergut bei ihrem Tod nach wie vor an ihn, Manegold fallen. Alderan hatte als Gatte der Junkerin keinerlei Erbrecht. Zur Not würde er ihn dann schon rausschmeißen. Das war er seine Tochter Yassia schuldig.

Auf dem Gut Erpelsberg waren derweil Alderan und seine Tochter Brinhild eingezogen. Die Junkerin Derya war ganz entzückt von ihrem „feschen“ Gatten und dem lieben Kind, welches sie bereits jetzt schon als „meine Tochter“ bezeichnete.