Garetien:Gräflich Osenbrücker Forst: Unterschied zwischen den Versionen

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Die freiherrlichen Lande Osenbrücker Forst sind heuer vollstandig vom Reichsforst überwuchert worden. Hier sollen sich die Ruinen der Burg Windenstein befinden, der ehemaligen Stammburg der ausgestorbenen [[Garetien:Familie Windenstein|Familie Windenstein]]. Auch das sagenumwobene [[Garetien:Jagdschloss Wolfsgrund|Jagdschloss Wolfsgrund]] soll hier eins gelegen haben, in dem der ruhelose Geist von [[Garetien:Grimmbrechta von Windenstein|Grimmbrechta der Blutigen]] umgehen soll. Diese wurde von ihrer eigenen Dienerschaft lebendig in einem Turm eingemauert.  
==Von den Tagen, die einmal waren==
 
Früher waren diese Lande auch als Freiherrlich Leppstein (bis 610 BF) und Freiherrlich Windenstein (bis 935 BF) bekannt. Doch verschwand mit den namensgebenden Familien auch der Name des Lehens. Einst wurden Teile des Osenbrücker Forstes gerodet und Burgen sowie Dörfer gegründet, die im Laufe der Götterläufe allerdings alle wieder "vom Forst geholt" wurden, wie die Menschen in Osenbrück zu sagen pflegen. So sollen sich hier die Ruinen der Burg Windenstein befinden, der ehemaligen Stammburg der ausgestorbenen [[Garetien:Familie Windenstein|Familie Windenstein]]. Auch das sagenumwobene [[Garetien:Jagdschloss Wolfsgrund|Jagdschloss Wolfsgrund]] soll hier einst gelegen haben, in dem der ruhelose Geist von [[Garetien:Grimmbrechta von Windenstein|Grimmbrechta der Blutigen]] umgehen soll. Diese wurde von ihrer eigenen Dienerschaft lebendig in einem Turm eingemauert.
 
== Der Osenbrücker Forst heute==
 
Die Lande Osenbrücker Forst sind heuer vollständig vom Reichsforst überwuchert worden. Baron [[Garetien:Orlan von Windenstein-Zweifelfels|Orlan von Windenstein-Zweifelfels]] machte die Lande Grafin [[Garetien:Allechandriel Quellentanz|Allechandriel Quellentanz]] bei ihrem Amtsantritt zum Geschenk, glaubte sie doch, dass sie mit ihrem elfischen Wesen die Lande am besten verstehen würde. Die Gräfin wiederum ernannte den Baron zum "Herrn über den Osenbrücker Forst". Heutzutage ist es Baronin [[Garetien:Selindra von Windenstein-Zweifelfels|Selindra]], die diesen Titel im Namen der Elfengräfin führt. Ihre Aufgabe ist es, die Gefahren aus dem Forst zu bekämpfen und vor allem ein friedliches Miteinander mit den im Forst lebenden Elfensippen zu erhalten.
 
Die elfischen Siedlungen unterliegen einem besonderen Rechtsstatut, das ihnen im sogenannten [[wikav:Tralloper Vertrag|Tralloper Vertrag]] 'Über die Unantastbarkeit des Elfenreiches' 31 v. BF zwischen [[wikav:Murak-Horas|Murak-Horas]] und Elfenkönig [[wikav:Asralion Sommertau|Asralion Sommertau]] zugestanden wurde. Der rechtliche Status der einzelnen Elfensiedlungen kann sehr unterschiedlich sein. Als [[wikav:Rohal der Weise|Rohal der Weise]] 466 BF die Grafschaft Waldstein gründete, unterstellte der de jure alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der neuen Grafschaft dem Grafenthron, sodass sich die Waldsteiner Grafen seither 'Landherren der elfischen Siedlungen' nennen dürfen. In der Praxis besitzen die Elfendörfer eine faktische Unabhängigkeit und Steuerfreiheit - zumal nicht einmal alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der Grafschaft allgemein bekannt sein dürften.
 
Laut dem Vertragswerk wird allen Elfensiedlungen das Marktrecht zugestanden, damit die Elfen ihren gewohnten Tauschhandel nachgehen können. Auch dürfen Streitigkeiten ohne Beteiligung Dritter innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden. Zu den bekannten elfischen Siedlungen in den gräflichen Landen Osenbrücker Forst gehört [[Garetien:Morgentau|Morgentau]] am [[Garetien:Einhornsee|Einhornsee]], wo die gleichnamige [[Garetien:Morgentau-Sippe|Elfensippe]] lebt. Hin und wieder gibt es Handelskontakte zwischen Menschen und Elfen, ansonsten lebt die Sippe eher für sich. Als Exklave anzusehen ist die an den Ufern des Birkentau liegende Elfensiedlung [[Garetien:Alwa'dir|Alwa'dir]], die de jure auch zu den gräflichen Landen zählt. Die hier lebenden Elfen sind den Menschen sehr zugewandt, sodass es zu regelmäßigen Handelskontakten kommt.  


Früher waren diese Lande auch als Freiherrlich Leppstein (bis 610 BF) und Freiherrliche Windenstein (bis 935 BF) bekannt. Doch verschwand mit den namensgebenden Familien auch der Name des Lehens.


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Aktuelle Version vom 12. April 2024, 11:04 Uhr


(keine Kurzbeschreibung vorhanden) Wappen Osenbrücker Forst.svg

Hof.svg   Wappen Stadt Osenbrueck.svg   Wappen Schwerterorden.svg   Wappen Reichsjunkertum Gerbaldslohe.svg   Wappen Junkertum Wegwarte.svg   Wappen Familie Birkentau.svg   Wappen blanko.svg   Wappen Osenbrücker Forst.svg   Wappen Familie Persenburg.svg   Wappen Familie Gauternburg.svg   

Neueste Briefspieltexte:
(aus diesem Lehen gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Namen:
Freiherrlich Leppstein (bis 610 BF), Freiherrlich Windenstein (610 bis 935 BF)
Politik:
Obrigkeit:
Waldhüterin Firinja Waldreich des Osenbrücker Forsts (seit 1040 BF)Herrin Selindra von Windenstein-Zweifelfels des Osenbrücker Forsts (seit 1040 BF)
Herrschaftssitz:
Einwohner:
70 (Elfen)
Kultur:
Besonderheiten:
vom Reichsforst überwuchert
Infrastruktur:
Größte Ortschaften:
Morgentau (40 EW), Alwa'dir (30 EW), Faldavanya (0 EW)
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Kennziffer:
Gar-III-04-6
Dorf.svg   Dorf.svg   Dorf.svg   


Von den Tagen, die einmal waren

Früher waren diese Lande auch als Freiherrlich Leppstein (bis 610 BF) und Freiherrlich Windenstein (bis 935 BF) bekannt. Doch verschwand mit den namensgebenden Familien auch der Name des Lehens. Einst wurden Teile des Osenbrücker Forstes gerodet und Burgen sowie Dörfer gegründet, die im Laufe der Götterläufe allerdings alle wieder "vom Forst geholt" wurden, wie die Menschen in Osenbrück zu sagen pflegen. So sollen sich hier die Ruinen der Burg Windenstein befinden, der ehemaligen Stammburg der ausgestorbenen Familie Windenstein. Auch das sagenumwobene Jagdschloss Wolfsgrund soll hier einst gelegen haben, in dem der ruhelose Geist von Grimmbrechta der Blutigen umgehen soll. Diese wurde von ihrer eigenen Dienerschaft lebendig in einem Turm eingemauert.

Der Osenbrücker Forst heute

Die Lande Osenbrücker Forst sind heuer vollständig vom Reichsforst überwuchert worden. Baron Orlan von Windenstein-Zweifelfels machte die Lande Grafin Allechandriel Quellentanz bei ihrem Amtsantritt zum Geschenk, glaubte sie doch, dass sie mit ihrem elfischen Wesen die Lande am besten verstehen würde. Die Gräfin wiederum ernannte den Baron zum "Herrn über den Osenbrücker Forst". Heutzutage ist es Baronin Selindra, die diesen Titel im Namen der Elfengräfin führt. Ihre Aufgabe ist es, die Gefahren aus dem Forst zu bekämpfen und vor allem ein friedliches Miteinander mit den im Forst lebenden Elfensippen zu erhalten.

Die elfischen Siedlungen unterliegen einem besonderen Rechtsstatut, das ihnen im sogenannten Tralloper Vertrag 'Über die Unantastbarkeit des Elfenreiches' 31 v. BF zwischen Murak-Horas und Elfenkönig Asralion Sommertau zugestanden wurde. Der rechtliche Status der einzelnen Elfensiedlungen kann sehr unterschiedlich sein. Als Rohal der Weise 466 BF die Grafschaft Waldstein gründete, unterstellte der de jure alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der neuen Grafschaft dem Grafenthron, sodass sich die Waldsteiner Grafen seither 'Landherren der elfischen Siedlungen' nennen dürfen. In der Praxis besitzen die Elfendörfer eine faktische Unabhängigkeit und Steuerfreiheit - zumal nicht einmal alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der Grafschaft allgemein bekannt sein dürften.

Laut dem Vertragswerk wird allen Elfensiedlungen das Marktrecht zugestanden, damit die Elfen ihren gewohnten Tauschhandel nachgehen können. Auch dürfen Streitigkeiten ohne Beteiligung Dritter innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden. Zu den bekannten elfischen Siedlungen in den gräflichen Landen Osenbrücker Forst gehört Morgentau am Einhornsee, wo die gleichnamige Elfensippe lebt. Hin und wieder gibt es Handelskontakte zwischen Menschen und Elfen, ansonsten lebt die Sippe eher für sich. Als Exklave anzusehen ist die an den Ufern des Birkentau liegende Elfensiedlung Alwa'dir, die de jure auch zu den gräflichen Landen zählt. Die hier lebenden Elfen sind den Menschen sehr zugewandt, sodass es zu regelmäßigen Handelskontakten kommt.



Bedeutende Ortschaften und Bauwerke

Dorf.svg Dörfer

Morgentau - kleine Siedlung der elfischen Morgentau-Sippe am Einhornsee (40 Einwohner)
Alwa'dir - elfische Pfahlbautensiedlung am Birkentau (30 Einwohner)
Faldavanya - untergegangene Hochelfen-Stadt auf dem Grund eines Sees (0 Einwohner)

Karte des Lehens


Bedeutende Personen

Sonstige

Malavion Morgentau (Symbol Tsa-Kirche.svg657 BF)
altersmüder Zauberweber
Valaria Morgentau (Symbol Tsa-Kirche.svg840 BF)
vollendete Formerin, Sprecherin der Morgentau-Sippe
Oberhaupt der Morgentau-Sippe (seit 990 BF)
Allacaya Morgentau (Symbol Tsa-Kirche.svg1012 BF)
junge Legendensängerin
Laraya Morgentau (Symbol Tsa-Kirche.svg1014 BF)
junge, neugierige Abenteurerin und Kämpferin
Felerian Morgentau (Symbol Tsa-Kirche.svg1023 BF)
junger, lebhafter Elf

Chronik

Wappen Osenbrücker Forst.svg 1003 BF:
Orlan von Windenstein-Zweifelfels wird Herr des Osenbrücker Forsts.

Wappen Osenbrücker Forst.svg 1040 BF:
Selindra von Windenstein-Zweifelfels wird Herrin des Osenbrücker Forsts.

Wappen Osenbrücker Forst.svg 1040 BF:
Firinja Waldreich wird Waldhüterin des Osenbrücker Forsts.

Kalendarium

Kennziffer Lehen Einwohner Herrscher Briefspiel Ebene
Wappen Osenbrücker Forst.svg Gar-III-04-6 Gräflich Osenbrücker Forst 70 Waldhüterin Firinja Waldreich des Osenbrücker Forsts (seit 1040 BF)
Herrin Selindra von Windenstein-Zweifelfels des Osenbrücker Forsts (seit 1040 BF)
Graf
  Faldavanya 0 Dorf.svg
  Morgentau 40 Dorf.svg
  Alwa'dir 30 Dorf.svg

Briefspieltexte

Hauptrolle
Nebenrolle
Sonstige