Geschichten:Staatsrätin Alwene von Gareth beschwichtigt Landvogt Alrik: Unterschied zwischen den Versionen

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Alwene von Gareth,  
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auf des guten Königs Brin von Gareth Geheiß Staatsrätin des Königreiches Garetien und durch Gnade der Götter Baronin zu Hartsteen.
auf des guten Königs Brin von Gareth Geheiß Staatsrätin des Königreiches Garetien und durch Gnade der Götter Baronin zu Hartsteen.
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dem hochgeborenen Vogte
dem hochgeborenen Vogte


[[Garetien:Alrik von Eslamsgrurid-Illgeney im Grund|Alrik von Eslamsgrurid-Illgeney im Grund]]
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Euer Wohlgeboren,
Euer Wohlgeboren,


Es betrübt mich zu hören, dass Eure Lande, die ja die Lande der braven Gräfin Efferdane von Ehrenstein, Älteres Haus, Gräfin zu Eslamsgrund, Kronanwältin des Reiches, Exzellenz, sind, von Unglück und Ärger überfallen werden. Doch vergesst dessen nicht, dass ganz Tobrien derweil von einem Unglück und Ärger heymgesucht wird, dass mir über den Euren zu urtheilen kein ernsthaftes Unterfangen, wiewohl freilich ein dennoch einfacheres ist.
Es betrübt mich zu hören, dass Eure Lande, die ja die Lande der braven Gräfin [[Briefspieltext mit::Garetien:Efferdane von Ehrenstein|Efferdane von Ehrenstein]], Älteres Haus, Gräfin zu Eslamsgrund, Kronanwältin des Reiches, Exzellenz, sind, von Unglück und Ärger überfallen werden. Doch vergesst dessen nicht, dass ganz Tobrien derweil von einem Unglück und Ärger heymgesucht wird, dass mir über den Euren zu urtheilen kein ernsthaftes Unterfangen, wiewohl freilich ein dennoch einfacheres ist.


Ihr habt rechtens wohl darauf hingewiesen, dass Ihr schon lange in Amth und Würden seid, wiewohl auch ein braver und felyßiger Vogt und demütig und gerecht, allein, es mögen Eoch der Hinweyse zweye gestattet sein: Vordem steht es nicht gut an, eine Entscheidung Eurer hochwohlgeborenen Gräfin als blind zu bezeychnen, erst recht dann, wenn sie noch nicht einmal entschieden hat, wie's in dieser Sache zu sein scheint. Zum zweyten: Die Stadt Eslamsgrund untersteht ja mitnichten der Gräfin Gerichtsbarkeit oder ihrer Herrschaft, wie Ihr wisset. Das endete mit der weiland geschehenen Erhebung in den Stand einer reichsfreien Stadt in der garethischen Friedegerichtsbarkeit.  
Ihr habt rechtens wohl darauf hingewiesen, dass Ihr schon lange in Amth und Würden seid, wiewohl auch ein braver und felyßiger Vogt und demütig und gerecht, allein, es mögen Eoch der Hinweyse zweye gestattet sein: Vordem steht es nicht gut an, eine Entscheidung Eurer hochwohlgeborenen Gräfin als blind zu bezeychnen, erst recht dann, wenn sie noch nicht einmal entschieden hat, wie's in dieser Sache zu sein scheint. Zum zweyten: Die Stadt Eslamsgrund untersteht ja mitnichten der Gräfin Gerichtsbarkeit oder ihrer Herrschaft, wie Ihr wisset. Das endete mit der weiland geschehenen Erhebung in den Stand einer reichsfreien Stadt in der garethischen Friedegerichtsbarkeit.  
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Was nun das Vorhaben der Räte von Eslamsgrund betrifft, so braucht Ihr Euer treues Herz nicht länger mehr in Hader zu baden, da die Stadt nimmer eine Univeralschule wird können errichten, da Ihr des Geldes mangelt, wie ich wohl annehme. Es wird vielmehr eine Zählung des Goldes erfolgen, dann von einem gewissen Betrage womöglich eine Heyl- oder Heimatschule errichtet werden. Bis dahin ist es wohl göttergefällig. Was nun die Aufnahme von Thagelöhnern betrifft, die sich ihrer Heimat widmen wollen, so sollte man sie lieber gleich zurück auf ihre Krume schicken, wo solch unfreies Gesindel hingehört. Wer freilich persönlich frei, der mag auch - wie es im ganzen Reiche üblich - die Praiostagsschule besuchen. Doch kann sich das sowieso nur ein Mann oder eine Frau von Stande leisten, vielleicht noch der reiche Kaufmann. Alle anderen werden durch Phexens kluge Auslese und Hesinden zum Wohlgefallen ausgesondert und auf das Feld verwiesen, wo sie ihre Heimaterde auch fressen mögen. Heimat finden den Unfreien sintemalen nicht in Städten, die so manchem braven Bauern statt Demut Bürgersinn in den hohlen Kopf gepflanzt haben.
Was nun das Vorhaben der Räte von Eslamsgrund betrifft, so braucht Ihr Euer treues Herz nicht länger mehr in Hader zu baden, da die Stadt nimmer eine Univeralschule wird können errichten, da Ihr des Geldes mangelt, wie ich wohl annehme. Es wird vielmehr eine Zählung des Goldes erfolgen, dann von einem gewissen Betrage womöglich eine Heyl- oder Heimatschule errichtet werden. Bis dahin ist es wohl göttergefällig. Was nun die Aufnahme von Thagelöhnern betrifft, die sich ihrer Heimat widmen wollen, so sollte man sie lieber gleich zurück auf ihre Krume schicken, wo solch unfreies Gesindel hingehört. Wer freilich persönlich frei, der mag auch - wie es im ganzen Reiche üblich - die Praiostagsschule besuchen. Doch kann sich das sowieso nur ein Mann oder eine Frau von Stande leisten, vielleicht noch der reiche Kaufmann. Alle anderen werden durch Phexens kluge Auslese und Hesinden zum Wohlgefallen ausgesondert und auf das Feld verwiesen, wo sie ihre Heimaterde auch fressen mögen. Heimat finden den Unfreien sintemalen nicht in Städten, die so manchem braven Bauern statt Demut Bürgersinn in den hohlen Kopf gepflanzt haben.


In der Kanzlei Archiven finde ich Hinweyse, dass die Meile rundum der alten Stadtmauer der Reichsstadt Eslamsgrund als Markraite oder Weichbild auch noch der Stadt gehört und ihrer Marktgerichtsbarkeit. Solange sie Gebäude dorten errichten, sind Euch und auch der Gräfin die edlen Hände gebunden. Der Stadtrat und sein meister Ballrath können gar das Gebiet erweitern, auch gegen Euren Willen (wenn die hochwohlgeborene Dame Efferdane zustimmt), indem sie die Zahl der Bürger bey des Reiches Kantzelei zu Gareth nachweisen und ordentlich anzeigen! Euch stehet dann eine Entschädigung zu, über die zu verhandeln Euch obliegt. Ad privatim wünsche ich Euch dieserhalb großen Erfolg!
In der Kanzlei [[Handlungsort ist::Garetien:Stadt Neu-Gareth|Archiven]] finde ich Hinweyse, dass die Meile rundum der alten Stadtmauer der Reichsstadt Eslamsgrund als Markraite oder Weichbild auch noch der Stadt gehört und ihrer Marktgerichtsbarkeit. Solange sie Gebäude dorten errichten, sind Euch und auch der Gräfin die edlen Hände gebunden. Der Stadtrat und sein [[Nebendarsteller ist::Garetien:Forlopp von Ballrath|Meister Ballrath]] können gar das Gebiet erweitern, auch gegen Euren Willen (wenn die hochwohlgeborene Dame Efferdane zustimmt), indem sie die Zahl der Bürger bey des Reiches Kantzelei zu Gareth nachweisen und ordentlich anzeigen! Euch stehet dann eine Entschädigung zu, über die zu verhandeln Euch obliegt. Ad privatim wünsche ich Euch dieserhalb großen Erfolg!


Was den Stadtmeister selbst betrifft und sein Töchterlein, so ist er ein gewiss hochachtbarer Mann, schließlich noch von Reto in persona geadelt! Deshalb wollen wir und lieber eines Urtheils enthalten, als bis er seine Absichten selbsten enthüllt.
Was den Stadtmeister selbst betrifft und sein Töchterlein, so ist er ein gewiss hochachtbarer Mann, schließlich noch von Reto in persona geadelt! Deshalb wollen wir und lieber eines Urtheils enthalten, als bis er seine Absichten selbsten enthüllt.
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Für Praios, König und Garetien!
Für Praios, König und Garetien!


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Alwene von Gareth


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Aktuelle Version vom 21. Dezember 2016, 20:34 Uhr

Die Zwölfe allen Rechtschaffenen zum Gruße, Praios allenthalben vor!

Alwene von Gareth,

auf des guten Königs Brin von Gareth Geheiß Staatsrätin des Königreiches Garetien und durch Gnade der Götter Baronin zu Hartsteen.

dem hochgeborenen Vogte

Alrik von Eslamsgrund-Illgeney im Grund


Euer Wohlgeboren,

Es betrübt mich zu hören, dass Eure Lande, die ja die Lande der braven Gräfin Efferdane von Ehrenstein, Älteres Haus, Gräfin zu Eslamsgrund, Kronanwältin des Reiches, Exzellenz, sind, von Unglück und Ärger überfallen werden. Doch vergesst dessen nicht, dass ganz Tobrien derweil von einem Unglück und Ärger heymgesucht wird, dass mir über den Euren zu urtheilen kein ernsthaftes Unterfangen, wiewohl freilich ein dennoch einfacheres ist.

Ihr habt rechtens wohl darauf hingewiesen, dass Ihr schon lange in Amth und Würden seid, wiewohl auch ein braver und felyßiger Vogt und demütig und gerecht, allein, es mögen Eoch der Hinweyse zweye gestattet sein: Vordem steht es nicht gut an, eine Entscheidung Eurer hochwohlgeborenen Gräfin als blind zu bezeychnen, erst recht dann, wenn sie noch nicht einmal entschieden hat, wie's in dieser Sache zu sein scheint. Zum zweyten: Die Stadt Eslamsgrund untersteht ja mitnichten der Gräfin Gerichtsbarkeit oder ihrer Herrschaft, wie Ihr wisset. Das endete mit der weiland geschehenen Erhebung in den Stand einer reichsfreien Stadt in der garethischen Friedegerichtsbarkeit.

Was nun das Vorhaben der Räte von Eslamsgrund betrifft, so braucht Ihr Euer treues Herz nicht länger mehr in Hader zu baden, da die Stadt nimmer eine Univeralschule wird können errichten, da Ihr des Geldes mangelt, wie ich wohl annehme. Es wird vielmehr eine Zählung des Goldes erfolgen, dann von einem gewissen Betrage womöglich eine Heyl- oder Heimatschule errichtet werden. Bis dahin ist es wohl göttergefällig. Was nun die Aufnahme von Thagelöhnern betrifft, die sich ihrer Heimat widmen wollen, so sollte man sie lieber gleich zurück auf ihre Krume schicken, wo solch unfreies Gesindel hingehört. Wer freilich persönlich frei, der mag auch - wie es im ganzen Reiche üblich - die Praiostagsschule besuchen. Doch kann sich das sowieso nur ein Mann oder eine Frau von Stande leisten, vielleicht noch der reiche Kaufmann. Alle anderen werden durch Phexens kluge Auslese und Hesinden zum Wohlgefallen ausgesondert und auf das Feld verwiesen, wo sie ihre Heimaterde auch fressen mögen. Heimat finden den Unfreien sintemalen nicht in Städten, die so manchem braven Bauern statt Demut Bürgersinn in den hohlen Kopf gepflanzt haben.

In der Kanzlei Archiven finde ich Hinweyse, dass die Meile rundum der alten Stadtmauer der Reichsstadt Eslamsgrund als Markraite oder Weichbild auch noch der Stadt gehört und ihrer Marktgerichtsbarkeit. Solange sie Gebäude dorten errichten, sind Euch und auch der Gräfin die edlen Hände gebunden. Der Stadtrat und sein Meister Ballrath können gar das Gebiet erweitern, auch gegen Euren Willen (wenn die hochwohlgeborene Dame Efferdane zustimmt), indem sie die Zahl der Bürger bey des Reiches Kantzelei zu Gareth nachweisen und ordentlich anzeigen! Euch stehet dann eine Entschädigung zu, über die zu verhandeln Euch obliegt. Ad privatim wünsche ich Euch dieserhalb großen Erfolg!

Was den Stadtmeister selbst betrifft und sein Töchterlein, so ist er ein gewiss hochachtbarer Mann, schließlich noch von Reto in persona geadelt! Deshalb wollen wir und lieber eines Urtheils enthalten, als bis er seine Absichten selbsten enthüllt.

Für Praios, König und Garetien!

Alwene von Gareth