Geschichten:In der Schreibstube von Burg Zankenblatt Teil 3: Unterschied zwischen den Versionen

Aus GaretienWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
VolkoV (D | B)
K (Textersetzung - „[[Kategorie:Geschichten 1027 BF|“ durch „[[Kategorie:Geschichten 10275 BF|1027-“)
K (Textersetzung - „Autor=(.*)\[\[Benutzer:(.*)\|(.*)\]\]“ durch „Autor=$1{{Briefspieler|Benutzer:$2|$3}}“)
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Burg Zankenblatt / Baronie Syrrenholt'''
'''[[Handlungsort ist::Garetien:Burg Zankenblatt|Burg Zankenblatt]] / [[Handlungsort ist::Garetien:Baronie Syrrenholt|Baronie Syrrenholt]]'''


Erneut steckt der Schreiber des Barons seine Feder in das Tintenfässchen. Ein weiteres Schreiben wird erstellt:
Erneut steckt der Schreiber des Barons seine Feder in das Tintenfässchen. Ein weiteres Schreiben wird erstellt:


„Da Wir, Erlan von Zankenblatt, Baron zu Syrrenholt, nimmer müde werden, Unsere geliebten Untertanen vor der Unbill des Krieges zu verschonen, ergehet an die Landmannen der Gemarkung Waldersheim unser Ruf:  
„Da Wir, [[Hauptdarsteller ist::Garetien:Erlan von Zankenblatt|Erlan von Zankenblatt]], Baron zu Syrrenholt, nimmer müde werden, Unsere geliebten Untertanen vor der Unbill des Krieges zu verschonen, ergehet an die Landmannen der Gemarkung Waldersheim unser Ruf:  
 
Es sei ihnen gestattet in höchster Bedrängnis und Not die Feste Zankenblatt als Fluchtburg zu nutzen!  
Es sei ihnen gestattet in höchster Bedrängnis und Not die Feste Zankenblatt als Fluchtburg zu nutzen!  
Der Ausruf zur Landflucht erfolgt durch die unterwiesenen Büttel und Schultheiße der Weiler und Orte. Die Zuflucht sei all jenen gestattet, die eine Notration ihr Eigen nennen und bei Betreten der Feste dem Burgvogte anvertrauen. So heiße dies für jede Bauernfamilie das Mitbringen entweder einer Sau, zweier Ziegen, oder Hühner, deren fünfe an der Zahl. Jeder Handwerker sei gehalten, ein ehern Flegel oder Knüttel zu schwingen, sowie ein ledernes Wams zu tragen. gezeichnet, verlesen und gesiegelt....“
Der Ausruf zur Landflucht erfolgt durch die unterwiesenen Büttel und Schultheiße der Weiler und Orte. Die Zuflucht sei all jenen gestattet, die eine Notration ihr Eigen nennen und bei Betreten der Feste dem Burgvogte anvertrauen. So heiße dies für jede Bauernfamilie das Mitbringen entweder einer Sau, zweier Ziegen, oder Hühner, deren fünfe an der Zahl. Jeder Handwerker sei gehalten, ein ehern Flegel oder Knüttel zu schwingen, sowie ein ledernes Wams zu tragen. gezeichnet, verlesen und gesiegelt....“


{{Briefspielindex
|Titel=Teil 3
|Reihe=In der Schreibstube von Burg Zankenblatt
|Teil=3
|Vor=Geschichten:In der Schreibstube von Burg Zankenblatt Teil 4
|Zurück=Geschichten:In der Schreibstube von Burg Zankenblatt Teil 2
|Datum=5.12.1027
|Zeit=
|Autor={{Briefspieler|Benutzer:Syrrenholt|Syrrenholt}}
|Copy=
|Logo=Wappen Baronie Syrrenholt.svg
|Postille=
|Ausgabe=
|Dichtung=
|Barde=


{{Geschichtsleiste
|Kaisermark=
|Kategorie=[[:Kategorie:Geschichten Reichsforst|Geschichten aus Reichsforst]]
|Hartsteen=
|Reihe=[[Garetien:Briefspiel in Reichsforst#In der Schreibstube von Burg Zankenblatt|In der Schreibstube von Burg Zankenblatt]]
|Waldstein=
|Titel=[[Geschichten:In der Schreibstube von Burg Zankenblatt Teil 3|Teil 3]]
|Reichsforst=Syrrenholt
|Zurück= [[Geschichten:In der Schreibstube von Burg Zankenblatt Teil 2|Teil 2]]
|Eslamsgrund=
|Vor=[[Geschichten:In der Schreibstube von Burg Zankenblatt Teil 4|Teil 4]]
|Schlund=
|Perricum=
|Greifenfurt=
|Gareth=
|Anderswo=
 
|cat1=
|cat1name=
}}
}}
[[Kategorie:Geschichten Reichsforst|Syrrenholt]]
[[Kategorie:Geschichten 10275 BF|1027-12-05b]]

Aktuelle Version vom 28. Februar 2014, 16:54 Uhr

Burg Zankenblatt / Baronie Syrrenholt

Erneut steckt der Schreiber des Barons seine Feder in das Tintenfässchen. Ein weiteres Schreiben wird erstellt:

„Da Wir, Erlan von Zankenblatt, Baron zu Syrrenholt, nimmer müde werden, Unsere geliebten Untertanen vor der Unbill des Krieges zu verschonen, ergehet an die Landmannen der Gemarkung Waldersheim unser Ruf:

Es sei ihnen gestattet in höchster Bedrängnis und Not die Feste Zankenblatt als Fluchtburg zu nutzen!

Der Ausruf zur Landflucht erfolgt durch die unterwiesenen Büttel und Schultheiße der Weiler und Orte. Die Zuflucht sei all jenen gestattet, die eine Notration ihr Eigen nennen und bei Betreten der Feste dem Burgvogte anvertrauen. So heiße dies für jede Bauernfamilie das Mitbringen entweder einer Sau, zweier Ziegen, oder Hühner, deren fünfe an der Zahl. Jeder Handwerker sei gehalten, ein ehern Flegel oder Knüttel zu schwingen, sowie ein ledernes Wams zu tragen. gezeichnet, verlesen und gesiegelt....“


 Wappen Mittelreich.svg  Wappen Koenigreich Garetien.svg   Wappen Grafschaft Reichsforst.svg  
 Wappen Baronie Syrrenholt.svg
  Wappen Familie Zankenblatt.svg  
 Burg.svg
 
Texte der Hauptreihe:
K1. Teil 1
K2. Teil 2
K3. Teil 3
K4. Teil 4
K5. Teil 5
Autor: Syrrenholt