Garetien:Elvena von Hartsteen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Person
|Lehen=ehemalige Vogtin auf [[Gräflich Feidewald]]
|Tsatag=975 BF
|Familie=[[Haus Hartsteen]]
|Kurzcharakteristik=Elvena war mit der alten Gräfin Thuronia befreundet udn tritt noch heute für die Versöhnung beider Familien ein. Dennoch: Geismar II. hasst sie und sähe ihn liebe heute als morgen beseitigt; allerdings nicht wgeen der Feidnschaft zu ihrer Familie, sondern weil Elvena ihn verdächtigt, seine Mutter Thuronia ermordet zu haben.
}}
Elvena von Hartsteen ist die ehemalige Vögtin von [[Gräflich Feidewald]] und eine gute Vertraute der verstorbenen Gräfin [[Thuronia von Quintian-Quandt]]. In ihrem Versuch den Ausgleich zwischen den verfeindeten Häusern zu fördern, hatte die alte Gräfin die junge Hartsteenerin an ihre Seite berufen - sehr zum Missfallen ihres ältesten Sohnes [[Geismar II. von Quintian-Quandt|Geismar]]. So war es nicht verwunderlich, dass er nach seiner Krönung zum [[Grafen von Hartsteen]] dem Rücktrittsgesuch Elvenas stattgab. Die Abreise war der Tochter von [[Malmbert von Schwingenfels]] und Larona von Hartsteen lange Zeit nicht vergönnt, wurde sie doch als Sicherheitspfand gegenüber [[Luidor von Hartsteen]] verstanden. Erst im Zuge der Zwei-Grafen-Schlacht vor Puleth wurde ihr gestattet sich zurück in den Schoß ihrer Familie nach [[Burg Oberhartsteen]] zu begeben.
Elvena von Hartsteen ist die ehemalige Vögtin von [[Gräflich Feidewald]] und eine gute Vertraute der verstorbenen Gräfin [[Thuronia von Quintian-Quandt]]. In ihrem Versuch den Ausgleich zwischen den verfeindeten Häusern zu fördern, hatte die alte Gräfin die junge Hartsteenerin an ihre Seite berufen - sehr zum Missfallen ihres ältesten Sohnes [[Geismar II. von Quintian-Quandt|Geismar]]. So war es nicht verwunderlich, dass er nach seiner Krönung zum [[Grafen von Hartsteen]] dem Rücktrittsgesuch Elvenas stattgab. Die Abreise war der Tochter von [[Malmbert von Schwingenfels]] und Larona von Hartsteen lange Zeit nicht vergönnt, wurde sie doch als Sicherheitspfand gegenüber [[Luidor von Hartsteen]] verstanden. Erst im Zuge der Zwei-Grafen-Schlacht vor Puleth wurde ihr gestattet sich zurück in den Schoß ihrer Familie nach [[Burg Oberhartsteen]] zu begeben.


[[Kategorie:Hartsteen|Hartsteenelvena]]
[[Kategorie:Hartsteen|Hartsteenelvena]]
[[Kategorie:Person|Hartsteenelvena]]
[[Kategorie:Person|Hartsteenelvena]]

Version vom 9. März 2008, 13:09 Uhr


„Jahr muss eine Zahl sein.“ ist keine Zahl. „Jahr muss eine Zahl sein.“ ist keine Zahl.

(keine Kurzbeschreibung vorhanden)

Häuser/Familien

Wappen Haus Hartsteen.svg   

Lehen/Ämter

Wappen blanko.svg   Wappen Graeflich Feidewald.svg   

Orden/Kirchen/Bünde

(keine)

Stand und Lehen:
Lehen:
ehemalige Vogtin auf Gräflich Feidewald
Daten:
Alter:
Jahr muss eine Zahl sein.
Tsatag:
Jahr muss eine Zahl sein.
Geburtshoroskop:
Jahr muss eine Zahl sein.
Familie:
Ausbildung:
Ehemalige Knappen:
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Wappen blanko.svg
Burgvögtin zu Feidewald
Bendrich von Quintian-Quandt
Burgvogt 1028 BF-1035 BF
Wappen Haus Quintian-Quandt.svg
Elvena von Hartsteen
Burgvögtin seit 1036 BF
Wappen Haus Hartsteen.svg
Wappen Graeflich Feidewald.svg
Landvögtin zu Feidewald
Elvena von Hartsteen
Landvögtin 1004 BF-1027 BF
Wappen Haus Hartsteen.svg
Bendrich von Quintian-Quandt
Landvogt 1028 BF-1035 BF
Wappen Haus Quintian-Quandt.svg


Elvena von Hartsteen ist die ehemalige Vögtin von Gräflich Feidewald und eine gute Vertraute der verstorbenen Gräfin Thuronia von Quintian-Quandt. In ihrem Versuch den Ausgleich zwischen den verfeindeten Häusern zu fördern, hatte die alte Gräfin die junge Hartsteenerin an ihre Seite berufen - sehr zum Missfallen ihres ältesten Sohnes Geismar. So war es nicht verwunderlich, dass er nach seiner Krönung zum Grafen von Hartsteen dem Rücktrittsgesuch Elvenas stattgab. Die Abreise war der Tochter von Malmbert von Schwingenfels und Larona von Hartsteen lange Zeit nicht vergönnt, wurde sie doch als Sicherheitspfand gegenüber Luidor von Hartsteen verstanden. Erst im Zuge der Zwei-Grafen-Schlacht vor Puleth wurde ihr gestattet sich zurück in den Schoß ihrer Familie nach Burg Oberhartsteen zu begeben.