Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Ehemalige Angehörige des Reichsgerichts==
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Version vom 22. Juli 2011, 15:33 Uhr

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Allgemeines

Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 1014 BF (21 Hal) durch König Brin.

Die Niederadlige Kammer ist besetzt mit Junkern, Edlen und Rittern, die seit dem Jahr des Feuers ihren ständigen Sitz im neuerrichtenen Kanzleiviertel von Elenvina hat. Hier werden hauptsächlich Grafschafts- oder Provinzgrenzen überschreitende Rechtsstreitigkeiten des Niederadels verhandelt. Zugleich ist die Kammer das Hochgericht für die Kaiserlichen Eigengüter.

In der Hochadligen Kammer sitzen die Höchlich Adligen Reichsrichter, also Hochadlige, die zumeist auf den Reichskonventen unter den Augen der Krone zusammenkommen.

Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes, der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionsgemäß bei den Herzögen der Nordmarken.

Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff aufgrund dessen Angriffs auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen.

Die Kompetenzen des Reichsgericht könnten weit reichend sein, können doch von beiden Reichsrichter-Kammern erlassene Urteile nicht einmal von der Kaiserin aufgehoben werden. Beide Kammern können zudem einstimmig Reichs- und Aberachten über Hochadlige aussprechen. Allerdings führt das seltene Zusammentreten des Gerichts sowie dem Unwillen der meisten Hochadligen ihresgleichen abzuurteilen, in der Regel zu einem langsamen Gerichtsprozess, Kritiker sprechen gar von Verschleppung. Dies mag einer der Gründe dafür sein, dass viele Adlige lieber den Weg der Fehde beschreiten, anstatt sich vor dem Reichsgericht zu streiten.

Aktuelle Besetzung des Reichsgerichts: Hochadlige Kammer

Reichscronanwalt

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Das durch den Tod der Eslamsgrunder Gräfin Efferdane von Ehrenstein im Jahr 1027 BF vakant gewordene Amt des Reichscronanwaltes wurde auf dem Reichstag im Jahr 1031 BF durch den Gratenfelser Landgrafen neu besetzt. Die Kaiserin hatte ihn als ihren Kandidaten der Wahl des versammelten Adels angeraten, der Herzog der Nordmarken dagegen hatte als Gegenkandidaten den Praios-Geweihten Godefroy von Ibenburg-Luring, einen entfernten Verwandten des Reichsforster Grafen, aufgestellt. Der garetische Adel, der den Kaiserlichen Vorschlag als einen Affront wertete, hatte man doch einen Garetier als Kandidaten der Krone erwartet, reagierte ausgesprochen kühl und zeigte in großen Teil Sympathie für den nordmärkischen Vorschlag, der sich achtbar in der Wahl schlug und diese nur knapp verlor.

Darpatien

Wappen Koenigreich Darpatien.svg



Der Händlersohn aus Rommilys hatte sich tapfer an der Seite von König Brin von Gareth gegen den Usurpator Answin gestellt und sich in der Schlacht auf den Silkwiesen ausgezeichnet. Reichsbehüter Brin ehrte den Bürgerlichen, indem er ihn auf dem Großen Hoftag im Jahr 1014 BF nicht nur zum Baron der darpatischen Baronie Grassing ernannte, sondern ihn neben vielen anderen Neuadligen zum Reichsrichter ernannte.

Garetien

Wappen Koenigreich Garetien.svg
  • vakant



Die Kaiserin hat angekündigt, einen Hochadligen des Königreiches Garetien mit der durch Amtsverzicht des Koscher Barons Hagen von Salmingen-Sturmfels vakanten Reichsrichterstelle zu betrauen.

Kosch

Wappen Koenigreich Kosch.svg



Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter. Böse Zungen rechtfertigen dies durch die Koscher Harmlosigkeit und Gutmütigkeit. Das mag sogar den wahren Gründen nahe kommen, weshalb König Brin auf dem Großen Hoftag im Jahr 1014 BF so viele neuadlige Hochadlige des Fürstentums am Großen Fluss in das Reichsgericht berief: Hatten doch die alten Eliten, vor allem die Garetier, während der Answin-Krise auf den Rabenmund gesetzt. Der Kosch dagegen hatte sich deutlich auf die Seite König Brins gestellt. Langsam jedoch beginnen die Koscher Neuadligenihre Plätze im Reichsgericht nach und nach wieder an den Altadel und die mächtigeren Provinzen zu verlieren.

Nordmarken

Wappen Herzogtum Nordmarken.svg



Der Nordmärker wurde nach dem Tod seines Vaters Bernhelm im Jahr 1029 BF von der Kaiserin als dessen Nachfolger ernannt. Zugleich ernannte der Herzog der Nordmarken Angronds Halbbruder Hagen von Salmingen-Sturmfels zum Reichsrichter. Beide Brüder sind zutiefst über die Nachfolge der Baronie Dohlenfelde zerstritten und lieferten sich in den letzten Jahren eine heftige Fehde, die in einem kriegerischen Aufeinandertreffen bei der Nordmärkischen Stadt Twergenhausen zu Gunsten Angronds entschieden wurde.

Tobrien

Wappen Herzogtum Tobrien.svg
  • Baron Leomar von Eichmoor



Der Baron von Eichmoor verschwand während der Invasion des Dämonenmeisters. Sein Sitz im Reichsgericht bleibt daher leer und es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Tobrier als tot erklärt wird.

Windhag

Wappen Markgrafschaft Windhag.svg



Die tiefrondragläubige Baronin zu Rondbinge lebt nach einer schweren Kriegsverletzung zurückgezogen auf ihrer Burg und ist für niemanden zu sprechen. Ihr Sitz im Reichsgericht bleibt daher auf den Reichskonventen vakant.


Ehemalige Angehörige des Reichsgerichts





Weitere Informationen: Herz des Reiches, S. 29ff ♦ Aventurischer Bote 49, S. 19 ♦ Aventurischer Bote 131, S. 10 ♦ Aventurischer Bote 145, S. 4

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