Ritter: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Ritterstand ist ein spezieller Adelsrang, der den Träger dieses Titels als Mitglied der adligen Kämpfertradition ausweist. Bei vielen Adelssprösslingen im Mittelreich ist es üblich, dass man eine mehrjährige Knappschaft durchläuft, um zum Ritter geschlagen zu werden. Ritter sind auch bei [[Turney und Lanzengang|Turnieren]] zugelassen, dürfen den Zweihänder führen und werden mit "Edelgeboren" angesprochen. Ritter können nur jene sein, die sich Rüstung, Ross | Der Ritterstand ist ein spezieller Adelsrang, der den Träger dieses Titels als Mitglied der adligen Kämpfertradition ausweist. Bei vielen Adelssprösslingen im Mittelreich ist es üblich, dass man eine mehrjährige Knappschaft durchläuft, um zum Ritter geschlagen zu werden. Ritter sind auch bei [[Turney und Lanzengang|Turnieren]] zugelassen, dürfen den Zweihänder führen und werden mit "Edelgeboren" angesprochen. Ritter können nur jene sein, die sich Rüstung, Ross und Schwert auch leisten können - wofür der Ertrag eines mittelgroßen Gutes notwendig ist. Dadurch erklärt sich, dass Ritter auch stets Landbesitzer sind. Nur an den Grafenhöfen oder an den Höfen sehr reicher Barone können Ritter aus dem Einkommen des Lehnsherren bestritten werden. | ||
Es kommt jedoch auch vor, dass verdiente Streiter zu Rittern ehrenhalber ernannt werden. Der Titel ist nicht erblich und nicht mit Landbesitz verbunden. | Es kommt jedoch auch vor, dass verdiente Streiter zu Rittern ehrenhalber ernannt werden. Der Titel ist nicht erblich und nicht mit Landbesitz verbunden. |
Version vom 12. Mai 2007, 12:35 Uhr
Der Ritterstand ist ein spezieller Adelsrang, der den Träger dieses Titels als Mitglied der adligen Kämpfertradition ausweist. Bei vielen Adelssprösslingen im Mittelreich ist es üblich, dass man eine mehrjährige Knappschaft durchläuft, um zum Ritter geschlagen zu werden. Ritter sind auch bei Turnieren zugelassen, dürfen den Zweihänder führen und werden mit "Edelgeboren" angesprochen. Ritter können nur jene sein, die sich Rüstung, Ross und Schwert auch leisten können - wofür der Ertrag eines mittelgroßen Gutes notwendig ist. Dadurch erklärt sich, dass Ritter auch stets Landbesitzer sind. Nur an den Grafenhöfen oder an den Höfen sehr reicher Barone können Ritter aus dem Einkommen des Lehnsherren bestritten werden.
Es kommt jedoch auch vor, dass verdiente Streiter zu Rittern ehrenhalber ernannt werden. Der Titel ist nicht erblich und nicht mit Landbesitz verbunden.