Fingorn von Mersingen: Unterschied zwischen den Versionen
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Fingorn von Mersingen aus dem tobrischen Zweig des [[Haus Mersingen|Hauses Mersingen]] war als Nachfolger [[Ungolf von Hirschfurten]]s '''Reichserztruchsess''' des Raulschen Reiches. Damit fielen die Verantwortung für Palast und kaiserliche Hofhaltung, | Fingorn von Mersingen aus dem tobrischen Zweig des [[Haus Mersingen|Hauses Mersingen]] war als Nachfolger [[Ungolf von Hirschfurten]]s '''Reichserztruchsess''' des Raulschen Reiches. Damit fielen in seine Zuständigkeit die Verantwortung für Palast und kaiserliche Hofhaltung, Regelung des Labens der kaiserlichen Familie udn die Verwaltung des Kaiserlichen Hofgutes, d.h. der Pfalzen und der Schatzkammer. | ||
Über seine Persönlichkeit ging das Gerücht um, er sei bei allen seinen Unternehmungen stets auf seine Bequemlichkeit bedacht und ziehe | Über seine Persönlichkeit ging das Gerücht um, er sei bei allen seinen Unternehmungen stets auf seine Bequemlichkeit bedacht und ziehe eien schnelle, improvisierte Entscheidung einer langwierigen Vorplanung vor. | ||
Fingorn von Mersingen starb in der Schlacht um Gareth 1029 BF. | Fingorn von Mersingen starb in der Schlacht um Gareth 1029 BF. | ||
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Version vom 4. August 2007, 22:30 Uhr
Fingorn von Mersingen aus dem tobrischen Zweig des Hauses Mersingen war als Nachfolger Ungolf von Hirschfurtens Reichserztruchsess des Raulschen Reiches. Damit fielen in seine Zuständigkeit die Verantwortung für Palast und kaiserliche Hofhaltung, Regelung des Labens der kaiserlichen Familie udn die Verwaltung des Kaiserlichen Hofgutes, d.h. der Pfalzen und der Schatzkammer.
Über seine Persönlichkeit ging das Gerücht um, er sei bei allen seinen Unternehmungen stets auf seine Bequemlichkeit bedacht und ziehe eien schnelle, improvisierte Entscheidung einer langwierigen Vorplanung vor.
Fingorn von Mersingen starb in der Schlacht um Gareth 1029 BF.