Greifenfurt:Rat der Stadt Kressenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 1. Praios 1036 BF ist der Marktflecken Kressenburg zur Stadt erhoben worden und erhielt per [[Geschichten:Kressenburger Stadtgeflüster - Travias Heim|Stadtrechtsurkunde]] unter anderem das Recht auf eine beschränkte Selbstverwaltung durch einen gewählten Stadtrat. Der Kressenburger Stadtrat besteht derzeit aus sechs Ratsherren, einem für je 100 Bürger der Stadt. Zur Zeit ist der Rat überproportional mit Vertretern der Angroschim besetzt, stellen sie doch nur ein Sechstel der Bürger, aber die Hälfte aller Stadträte. Dies spiegelt ihren kulturellen, handwerklichen und nicht zuletzt finanziellen Einfluss in Kressenburg wieder.
Seit dem 1. Praios 1036 BF ist der Marktflecken Kressenburg zur Stadt erhoben worden und erhielt per [[Geschichten:Kressenburger Stadtgeflüster - Travias Heim|Stadtrechtsurkunde]] unter anderem das Recht auf eine beschränkte Selbstverwaltung durch einen gewählten Stadtrat. Der Kressenburger Stadtrat besteht derzeit aus sechs Ratsherren, einem für je 100 Bürger der Stadt. Zur Zeit ist der Rat überproportional mit Vertretern der Angroschim besetzt, stellen sie doch nur ein Sechstel der Bürger, aber die Hälfte aller Stadträte. Dies spiegelt ihren kulturellen, handwerklichen und nicht zuletzt finanziellen Einfluss in Kressenburg wieder. Sollten sich die Stadträte bei einer Entscheidung nicht einig werden, zählt die Stimme des Ratsmeisters doppelt.


Den Ratsversammlungen wohnt zumeist der vom Baron ernannte Stadtvogt bei. Er vermittelt die Wünsche des Landesherrn und gibt wiederum die Wünsche der Stadt an diesen weiter. Bei Beschlüssen die gegen die Interessen des Lehnsherrn laufen, steht dem Vogt ein Vetorecht zu.
*Stadtvogt [[Greifenfurt:Kasimir von Kieselholm|Kasimir von Kieselholm]]
*Ratsmeister [[Greifenfurt:Durac, Sohn des Dugramm|Durac Sohn des Dugramm]], Sippenältester der Kressenburger Zwerge
*Ratsmeister [[Greifenfurt:Durac, Sohn des Dugramm|Durac Sohn des Dugramm]], Sippenältester der Kressenburger Zwerge
*Ratsherr [[Greifenfurt:Angarosch, Sohn des Durac|Angarosch Sohn des Durac]], Schmiedemeister
*Ratsherr [[Greifenfurt:Angarosch, Sohn des Durac|Angarosch Sohn des Durac]], Schmiedemeister

Version vom 6. September 2013, 10:32 Uhr


(keine Kurzbeschreibung vorhanden)


Seit dem 1. Praios 1036 BF ist der Marktflecken Kressenburg zur Stadt erhoben worden und erhielt per Stadtrechtsurkunde unter anderem das Recht auf eine beschränkte Selbstverwaltung durch einen gewählten Stadtrat. Der Kressenburger Stadtrat besteht derzeit aus sechs Ratsherren, einem für je 100 Bürger der Stadt. Zur Zeit ist der Rat überproportional mit Vertretern der Angroschim besetzt, stellen sie doch nur ein Sechstel der Bürger, aber die Hälfte aller Stadträte. Dies spiegelt ihren kulturellen, handwerklichen und nicht zuletzt finanziellen Einfluss in Kressenburg wieder. Sollten sich die Stadträte bei einer Entscheidung nicht einig werden, zählt die Stimme des Ratsmeisters doppelt.

Den Ratsversammlungen wohnt zumeist der vom Baron ernannte Stadtvogt bei. Er vermittelt die Wünsche des Landesherrn und gibt wiederum die Wünsche der Stadt an diesen weiter. Bei Beschlüssen die gegen die Interessen des Lehnsherrn laufen, steht dem Vogt ein Vetorecht zu.

Nach dem Erhalt der Stadtrechte bildeten bisher sich folgende Zünfte und Gilden:

  • Ingerimmgefällige Zunft der Schmiede
  • Traviagefällige Zunft der Braumeister und Wirte
  • Phexgefällige Gilde der Händler
  • Perainegefällige Zunft der Fleischer, Bäcker und Bauern