Garetien:Hartsteener Grafenhof: Unterschied zwischen den Versionen

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{{#tree:openlevels=4|root='''Struktur am Hartsteener Grafenhof: Hofämter - Vizehofämter - untergeordnete Ämter (Zuständigkeit)'''  
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*Ritteroberst/Marschall (nur in Kriegszeiten) - [[Garetien:Hadrumir von Schwingenfels|Hadrumir von Schwingenfels]]
*Ritteroberst/Marschall (nur in Kriegszeiten)
**Konstabler (Mobilität)
**Konstabler (Mobilität)
***Stallmeister (Reittiere)
***Stallmeister (Reittiere)

Version vom 18. September 2017, 09:01 Uhr


(keine Kurzbeschreibung vorhanden)


Gespalten durch die Natterndorner Fehde existierten zwischen 1027-1035 BF zwei von einander unabhängige Grafenhöfe in der Grafschaft Hartsteen:

Mit seiner Krönung durch Kaiserin Rohaja I. 1036 BF hat Graf Luidor seinen Hof entsprechend der gewachsenen Bedürfnisse neu geordnet und erweitert. Die traditionellen Hofämter werden durch ihre Träger vor allem bei besonderen Anlässen ausgeübt und haben in erster Linie zeremonielle Funktion. Im Alltag werden diese Tätigkeiten durch die Inhaber der Vizehofämter wahrgenommen, welche ihrerseits wiederum untergeordnete Amtsträger anleiten und beaufsichtigen. Einige Ämter sind mit der Organisation und Ausgestaltung des Hoflebens im engeren Sinn (Truchsess, Mundschenk, Zeremonienmeister) befasst, während andere vor allem auf die Belange der Landesverwaltung (Senneschall, Kämmerer, Wegevogt, Ritteroberst) ausgerichtet sind. Einen Hofmagier dagegen sucht man am Hartsteener Grafenhof vergebens.


Der Graf und seine Familie

Ämter am Hartsteener Grafenhof

Hausritter

Knappenschar

Pagen

Gesinde, Fahrende, Sonstige

Frühere Inhaber von Hofämtern