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sowie die versammelten Stände und Edlen des Reiches Rauls. | sowie die versammelten Stände und Edlen des Reiches Rauls. |
Version vom 26. Juni 2018, 13:06 Uhr
Weißensteiner Schluss
Schluss und Abschied der kaiserlichen und königlichen Majestät, der Räte und Regenten sowie der Städte des neuen Reiches beim Greifenthrone Rauls des Großen aus dem Hoftage zu Weißenstein unter dem Westwind anno 1032 BF aufgerichtet, cum gratia et privilegio sacrae caesareae maiestatis beschieden, gesiegelt und verkündet.
Nachdem Wir, Rohaja die Kaiserin, also den gegenwärtigen Reichstage mit angelegener Sorgfalt und für Wohlfahrt und Fortkommen Unseres Reiches einberufen und mit sämtlichen Rat und Gutbefinden Unserer Herzöge und Fürsten, Markgrafen und Grafen, Barone und Edlen gehört und beraten haben, kommen Wir zur Abhandlung, Abschied und Schluss eben dieses Reichs- und Hoftages auf Unserer Pfalz Weißenstein unter dem Westwind:
Da nunmehr die Zeiten etwas stiller und friedlicher und andere hinderliche Obstacula aufgehoben sind, bekräftigen Wir den aufgerichteten Frieden – nicht nur zwischen Haupt und Gliedern des Reiches und diesen unter sich selbsten, sondern auch mit der Horas-Krone, als weil nach Deliberation und Vergleichung ein Krieg Heil und Segen des Reiches behindert, einschnürt und befleckt, und erst enden kann, als wenn Tobrien, Darpatien und die Beilunker und Warunker Mark vollständig und dauerhaft von Hader, Feind und bösen Mächten befreit seien.
Die Difficultäten und Misshelligkeiten, so den Frieden mit dem Horas-Reiche beeinträchtigen, sind zwischen den Kronen ernstlich erörtert, besprochen und bereinigt worden.
Wir stellen fest:
Primo. Wollet vernehmen, dass unter Strafe und Pönen jene gestellt werden, welche den Friedensschluss von Weidleth haben gestört durch tat und Wort, insonderheit Prinz vormalen Romin Galahan von Albernien sowie der König von Almada, Selindian Hal von Gareth.
Secundo. Wollet vernehmen, dass Almada Teil des Reiches ist, doch Schutz und Schirm der Krone Rauls ausgeschlagen hat und seiner nicht beanspruchen kann, als bis obangeregte Strafen und Pönen verhängt und verbüßt seien. Bußlos mag die Missetäter – namentlich die Krone und die Stände Almadas – zur Rechenschaft ziehen, sich an ihnen schadlos halten und sie der Unfriedung unterziehen, wer dies unter Ableistung des Kronwehrgeldes und des kaiserlichen Permiss tut: zu befehden, zu überziehen oder zu bekriegen. Die immerwährende Richtschnur und norma iudicandi sei hierobei der Landfriede von 1014 BF.
Tertio. Wollet vernehmen, dass seine kaiserliche Hoheit und königliche Majestät Selindian Hal von Gareth den Treueid versagt hat und also des Schutzes und des Schirmes der Krone Rauls entbehrt. Gleiches gilt für die almadanischen Edlen und Stände, so nicht den Eid geleistet haben. In geziemender Restitution und in ordentlicher rechtlicher Weis und ohne Exceß werde der Eid geleistet und eine angemessene und festgesetzte Summa als Entschädigung und Sühne sowohl der Krone Rauls als auch der Horas-Krone übergeben, ausgehändigt und entleistet.
Quarto. Wollet vernehmen, dass Almada das Königreich aufgefordert, bestimmt und befohlen ist, sich unter die Oboedienz und Macht der Krone Rauls zu zwingen, so es nicht gezwungen werden will. Zur Regelung und Ordnung der inneren Dinge sei Almada und Seiner Kaiserlichen Hoheit sowie den almadanischen Edlen und Ständen Frist und Stundung gegeben bis zum Geburtstag seiner Allergöttlichsten Magnifizenz Hal des Friedensbringers am 23. Boron 1034 nach dem Fall Bosparns.
Quinto. Wollet vernehme, dass Almada mit Knechtung, Strafen und Pönen überzogen werde, so nicht bis zum Tage Ultimo des 23. Boron 1034 BF alle Eidleistungen, Sühnezahlungen und Ehrbezeugungen dargebracht wurden vor die Augen und die Ohren der Reichsstände und Uns, der Kaiserin daselbst.
Sexto. Wollet vernehmen, dass die Krone Almadas, die Würde des Königtums und der Rais Kaiser Eslams dem Lehnsgeber heimfalle, also die Kaiserkrone mit der Königskrone wieder vereint werde. Reichsrecht bricht der Provinzen Recht, so 1014 BF aus dem Großen Hoftag beschlossen, besiegelt und verkündet: dass Rohaja Kaiserin werde. Und nun auch trage die Eslamskrone.
Gegeben und gesiegelt am 22. Ingerimm 1032 auf der kaiserlichen Pfalz Weißenstein unter dem Westwind.
Es bezeugen des Reiches Räte Hartuwal der Kanzler, Rondrigan der Reichsgroßgeheimrat. Und Regenten, Herzog Jast von den Nordmarken, Herzogin Walpurga von Weiden, Fürst Blasius vom Kosch, Markgraf Cusimo vom Windhag,
sowie die versammelten Stände und Edlen des Reiches Rauls.
Mit uns die Götter!
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