Garetien:Hartsteener Grafenrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hartsteener Grafenrat ist eine uralte Institution, der die Oberhäupter der führenden Hartsteener Ritterfamilien angehörten und maßgeblich die Geschicke der Feidewalder Lande mitbestimmten. Unter den Grafen aus dem Hause Quintian-Quandt zeitweise abgeschafft, rief [[Garetien:Luidor von Hartsteen|Luidor von Hartsteen]] die Einrichtung wieder ins Leben. Dabei entfaltete sie zunächst jedoch kaum Wirkung, da die hinfällige Konstitution des Grafen kaum Reisen von seiner bevorzugten Residenz auf dem [[Garetien:Burg Oberhartsteen|Burg Oberhartsteen]] zu den alle zwei Jahre stattfindenden Ratstagen auf [[Garetien:Burg Hutt|Burg Hutt]] zuließen. | Der Hartsteener Grafenrat ist eine uralte Institution, der die Oberhäupter der führenden Hartsteener Ritterfamilien angehörten und maßgeblich die Geschicke der Feidewalder Lande mitbestimmten. Unter den Grafen aus dem Hause Quintian-Quandt zeitweise abgeschafft, rief [[Garetien:Luidor von Hartsteen|Luidor von Hartsteen]] die Einrichtung wieder ins Leben. Dabei entfaltete sie zunächst jedoch kaum Wirkung, da die hinfällige Konstitution des Grafen kaum Reisen von seiner bevorzugten Residenz auf dem [[Garetien:Burg Oberhartsteen|Burg Oberhartsteen]] zu den alle zwei Jahre stattfindenden Ratstagen auf [[Garetien:Burg Hutt|Burg Hutt]] zuließen. | ||
Version vom 8. Oktober 2024, 12:24 Uhr
Der Hartsteener Grafenrat ist eine uralte Institution, der die Oberhäupter der führenden Hartsteener Ritterfamilien angehörten und maßgeblich die Geschicke der Feidewalder Lande mitbestimmten. Unter den Grafen aus dem Hause Quintian-Quandt zeitweise abgeschafft, rief Luidor von Hartsteen die Einrichtung wieder ins Leben. Dabei entfaltete sie zunächst jedoch kaum Wirkung, da die hinfällige Konstitution des Grafen kaum Reisen von seiner bevorzugten Residenz auf dem Burg Oberhartsteen zu den alle zwei Jahre stattfindenden Ratstagen auf Burg Hutt zuließen.
Das Chaos der Fehdejahre hat seinem Nachfolger deutlich gezeigt, dass die Herrschaft des Hauses Hartsteen ohne oder gar gegen die mächtigen Familien in der Grafschaft nicht möglich ist. Deshalb beruft Graf Odilbert den Rat regelmäßig und häufiger als noch sein Vater ein und misst den dort gefassten Beschlüssen eine hohe Bedeutung bei.
Zu den Beratungen im Rittersaal auf Burg Hutt nehmen zum Zeichen ihrer Stimmberechtigung die Oberhäupter der tsagefällig acht wichtigsten Ritterfamilien an der runden Tafel Platz. Der Graf räumt seinen Vasallen in diesem Rat weite Rechte ein: Eine Schlichtung, die mit 5 von 8 Stimmen beschlossen wird, akzeptiert er als gültige Entscheidung. Einen Vorschlag mit 6 von 8 Stimmen akzeptiert der Graf ebenfalls als den Wunsch des Landes.
Acht weitere Familienoberhäupter dürfen von den Fensterbänken aus den Beratungen beiwohnen, aber sich nur nach Aufforderung äußern und sind nicht stimmberechtigt.
Stimmberechtigte Mitglieder (Stand 1046 BF)
- XXX von Hartsteen für das Haus Hartsteen
- Bernhelm von Wetterfels für die Familie Wetterfels
- Horwarth von Schroeckh für die Familie Schroeckh
- Oderik von Schwingenfels für die Familie Schwingenfels
- Felan Rondrik von Schallenberg für die Familie Schallenberg
- Vicarius von Firunshöh für die Familie Firunshöh
- Werdomar von Quintian-Quandt für das Haus Quintian-Quandt
Teilnahmeberechtigte Mitglieder
- Balian von Ibelstein für die Familie Ibelstein
- Gunilda von Nesselregen für die Familie Nesselregen
- Ludegar von Weisenstein für die Familie Weisenstein
- Irmhelde von Gneppeldotz für die Familie Gneppeldotz
- Thallian von Wulfensteyr für die Familie Wulfensteyr
- Taramon von Zoltheim für die Familie Zoltheim
- Egbert von Lepel für die Familie Lepel