Garetien:Baerwolf von Hartsteen: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Textersetzung - „{{ZeitleisteGroß“ durch „{{ZeitleisteAmt“) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{ | {{ZeitleisteAmt | ||
|titel=[[Garetien:Grafen von Hartsteen|Grafen von Hartsteen]] | |titel=[[Garetien:Grafen von Hartsteen|Grafen von Hartsteen]] | ||
|bild=[[Bild:Wappen Grafschaft Hartsteen.png|25px]] | |bild=[[Bild:Wappen Grafschaft Hartsteen.png|25px]] |
Version vom 9. November 2009, 20:36 Uhr
... und sey fürderhin enthoben seines Amtes und mit Schimpf und Schand' verstoszen aus der edlen Gemeynschaft!
Aus der Urteilsschrift gegen Graf Baerwolf von Hartsteen
Graf Baerwolf, ein Urenkel von Sighart von Hartsteen, herrschte über Hartsteen von 309 bis 336 BF. Er reiht sich ein in eine längere Liste fähiger und vorausdenkender Grafen in Hartsteen. Unter seiner Regierung wurde das Haus Hartsteen, welches im gesamten Mittelreich hoch angesehen war, zum wichtigsten Vasallen des Kaisers in Garetien. Im Krönungsjahr des Klugen Kaisers Ugdalf tritt Baerwolf das Erbe seines Vaters Sighart II. an und wird zum engen Vertrauten des Kaisers.
Nach dem Tod Ugdalfs jedoch verkennt er völlig die Macht der Praioskirche und tritt offen für die Rondrakirche und den Theaterorden ein, welche später für den Mord am Infanten des Reiches, Rude II. von Gareth, verantwortlich gemacht werden. Unter dem Druck seines Bruders Traviawin tritt er 336 BF von seinen Ämtern zurück und wird noch im gleichen Jahr nach Brabak verbannt, wo er nach einigen Jahren verarmt, verbittert und alleine stirbt.