Garetien:Binge Fandolesch: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur reichsfreien Stadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu [[Garetien: | Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur reichsfreien Stadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu [[Garetien:Königsstadt Wandleth|Wandleth]]. De jure, das wurde den [[Garetien:Schlunder Hügelzwerge|Schlunder Hügelzwergen]] von [[Rohal der Weise|Rohal]] erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts reichsfrei, sondern dem Grafen untertan. | ||
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Version vom 21. Februar 2011, 12:04 Uhr
Der Datenwert „Zwerge(derGaretien:KönigsstadtWandleth|ReichsstadtWandlethzugeordnet)“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „750“.
Königreich Garetien
Grafschaft Schlund
Lande der Königsstadt Wandleth
Bingenlande Fandolesch
Ingramm, Sohn des Ilkor
Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur reichsfreien Stadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu Wandleth. De jure, das wurde den Schlunder Hügelzwergen von Rohal erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts reichsfrei, sondern dem Grafen untertan.
Eine daraus resultierende Kellersteuer, die von Graf Eslam von Güldenhall 794 BF auf im Keller gelagerte Waren eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass spätestens nach dem Ingerimmszorn viele Wandlether Häuser ohne Keller aber dafür vergleichsweise hoch gebaut wurden.