Ritter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. März 2011, 12:28 Uhr

Garether Platte

Der Ritterstand ist ein spezieller Adelsrang, der den Träger dieses Titels als Mitglied der adligen Kämpfertradition ausweist. Bei vielen Adelssprösslingen im Mittelreich ist es üblich, dass man eine mehrjährige Knappschaft durchläuft, um zum Ritter geschlagen zu werden. Ritter sind auch bei Turnieren zugelassen, dürfen den Zweihänder führen und werden mit "Edelgeboren" angesprochen. Ritter können nur jene sein, die sich Rüstung, Ross und Schwert auch leisten können - wofür der Ertrag eines mittelgroßen Gutes notwendig ist. Dadurch erklärt sich, dass Ritter auch stets Landbesitzer sind. Nur an den Grafenhöfen oder an den Höfen sehr reicher Barone können Ritter aus dem Einkommen des Lehnsherren bestritten werden.

Es kommt jedoch auch vor, dass verdiente Streiter zu Rittern ehrenhalber ernannt werden. Der Titel ist nicht erblich und nicht mit Landbesitz verbunden.

Die ritterliche Ausbildung dauert göttergefällige zwölf Jahre und beginnt mit der Pagenzeit im Alter von etwa acht Jahren, häufig an adligen Höfen und meistens dort, wo auch die Knappenschaft absolviert wird. Diese beginnt mit etwa dem vierzehnten Lebensjahr, wenn eine Schwertmutter oder ein Schwertvater die eher körperliuche Ausbildung zum Ritter beginnt. An großen Höfen ist es zwar üblich, beispielsweise den Grafen als Schwertvater zu bezeichnen, doch wird der praktische Teil der Ausbildung meistens von einem Ritter am Hofe vorgenommen. Die Knappenzeit wird durch die Schwertleite beendet, wenn der Knappe erstens mindestens 20 Götterläufe zählt und der Schwertvater ihn für würdig befindet, den Ritterschlag zu erhalten. Dies ist nicht zwingend der Fall, weshalb es auch graubärtige so genannte "Edelknechte" zwischen den vielen garetischen Rittern gibt.



Weitere Informationen: Spielhilfe Schild des Reiches