Benutzer:Robert O./Baustelle Greifenfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Junkertümer/Herrschafften ==
== Junkertümer/Herrschafften ==
 
*[[Greifenfurt:Junkertum Schwertsleyda|Junkertum Schwertsleyda]], Finsterkamm
[[Greifenfurt:Junkertum Schwertsleyda|Junkertum Schwertsleyda]], Finsterkamm
*[[Greifenfurt:Herrschaft Ebersfelde|Herrschaft Ebersfelde]], Wehrfelde
[[Greifenfurt:Herrschaft Ebersfelde|Herrschaft Ebersfelde]], Wehrfelde
*[[Greifenfurt:Junkertum Kürenstein|Junkertum Kürenstein]], Hesindelburg
[[Greifenfurt:Junkertum Kürenstein|Junkertum Kürenstein]], Hesindelburg
*[[Greifenfurt:Junkertum Riperngaum|Junkertum Rieperngaum]], Weihenhorst
[[Greifenfurt:Junkertum Riperngaum|Junkertum Rieperngaum]], Weihenhorst
*[[Greifenfurt:Ritterherrschaft Hainroden|Herrschaft Hainroden]], aktueller Ritter?
[[Greifenfurt:Ritterherrschaft Hainroden|Herrschaft Hainroden]], aktueller Ritter?


== Baronien ==
== Baronien ==

Version vom 1. März 2012, 12:32 Uhr

Personen

Orte

Greifenfurter Familien

Junkertümer/Herrschafften

Baronien

Landvogt für Breitenbruck ab 1028 BF

Stadtrecht für Kressenburg

Stadtrechtsurkunde

Dem Marktflecken Kressenburg wird mit dieser Urkunde, gegeben am 10. Ingerimm 1036 BF durch seine Hochgeboren Ardo von Keilholtz ä.H., Baron zu Kressenburg, zum 1. Praios 1037 BF der rechtliche Status einer Stadt zuerkannt. Die Bürger der Stadt verpflichten sich im Gegenzug den dritten Teil der anfallen Kosten für den Neubau und die fortlaufende Instandhaltung eines Tempels zu Ehren des Herrn Praios zu finanzieren, welcher durch den Baron von Kressenburg auf dem Boden der Baronie Kressenburg errichtet wird. Bei den Baronen von Kressenburg, oder deren Rechtsnachfolgern, verbleibt die Oberherrschaft über die Stadt und ihre Bürger sowie das Recht, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungen die hiermit verliehenen Rechte ganz oder teilweise zu widerrufen.

1. Das Stadtgebiet der Stadt Kressenburg umfasst den bereits ummauerten Teil der Stadt auf dem Burgberg, ausgeschlossen die herrschaftliche Burg selbst, sowie die der bereits bestehenden Befestigung bis zu zwölf mal zwölf Schritt vorgelagerten Häuser und Hütten.

2. Bürger der Stadt Kressenburg soll sein, gleich ob Mensch oder Angroscho, wer zum 1. Praios 1037 BF auf dem Gebiet der Stadt einen dauerhaften Wohnsitz nachweisen kann. Das Bürgerrecht kann nachträglich erwerben, wer für Jahr und Tag innerhalb der Stadtmauer gelebt hat.

3. Die Bürger der Stadt Kressenburg sind fürderhin von Frondiensten gegenüber den Baronen von Kressenburg befreit.

4. Die Händler und Handwerker der Stadt Kressenburg erhalten das Recht Zünfte zu bilden.

5. Die Stadt Kressenburg erhält das Recht nach eigenem Ermessen Markttage abzuhalten.

6. Die Stadt Kressenburg erhält das Recht von jedem durchreisenden Händler das Feilbieten seiner Ware für die Dauer eines Praioslaufes oder aber einen Zoll auf seine Ware zu verlangen.

7. Die Stadt Kressenburg erhält das Recht das ausgewiesene Stadtgebiet mit einer steinernen Mauer zu umgrenzen. Damit einher geht die Verpflichtung der Bürger, das errichtete Mauerwerk stets in wehrhaftem Zustand zu halten und im Verteidigungsfall zu besetzen.

8. Die Stadt Kressenburg erhält das Recht eine Stadtgarde zu unterhalten um die Sicherheit von Bürgern und Händlern zu gewährleisten.

9. Die Stadt Kressenburg erhält das Recht aus der Mitte seiner Bürger einen Stadtrat zu wählen, welcher die Belange der Stadt gegenüber den Baronen von Kressenburg vertritt und dafür verantwortlich ist, dass die in der Stadt anfallenden Steuern getreulich an den Lehnsherren abgeführt werden

10. Der Rat der Stadt Kressenburg erhält das Recht den zwölften Teil der anfallenden Steuer einzubehalten um Stadtmauer, Stadtgarde und Verwaltung zu unterhalten.

11. Der Rat der Stadt Kressenburg erhält das Recht Gesetze zu erlassen, welche Handel, Handwerk und Zusammenleben in der Stadt auf den Göttern gefällige Weise regeln. Diese Gesetze dürfen übergeordneten Regelungen des herrschaftlichen, markgräflichen, kaiserlichen oder zwölfgöttlichen Rechts nicht widersprechen.

12. Der Rat der Stadt Kressenburg erhält das Recht der niederen Gerichtsbarkeit, verbunden mit dem Recht Geldbußen zu verhängen und geringe körperliche Strafen auszusprechen. Die Hand- und Halsgerichtsbarkeit verbleibt bei den Baronen von Kressenburg.

Familie Keilholtz

Die Familie Keilholtz seit der Priesterkaiserzeit:

Die Familie Keilholtz stellte über einige Generationen kleine Beamte am Kaiserhof, Posten die ihnen als Entschädigung dafür zustanden, dass ihr Edlengut, damals längst von der wachsenden Metropole Gareth eingerahmt, für einen kaiserlichen Prachtbau hatte weichen müssen. Nach der Machtübernahme durch die Priesterkaiser verlor die Familie bald alle Ämter, verarmte, heiratete bürgerlich und erlosch bald darauf.

Einzig Greifdan Praiomir von Keilholtz arrangierte sich mit den neuen Machthabern und machte Karriere in der Sonnenlegion.

Mit dem Niedergang der Priesterkaiser wäre fast auch das Ende der Familie Keilholtz gekommen. Junker Praiodin begleitete 455 BF mit seinem Bruder Praiosdank, einem Praiosgeweihten, den Kriegszug in die Khôm, wo sie beide umkamen. Beide waren kinderlos und ihre Schwester Sonnfrieda wurde bis zu Rohals Erscheinen im Jahr 465 BF Junkerin. Nach der Verbannung des letzten Priesterkaisers kam es auch in Greifenfurt zu Aufständen gegen die alten Unterdrücker. Hierbei wurde Sonnfrieda zusammen mit ihrem Sohn Sonnfried, einem Praios-Novizen, von einem wütenden Mob gelyncht. Ihre Tochter Greifgolda erkannte die Zeichen der Zeit und ehelichte kurzerhand einen reisenden Ritter aus einer Familie mit unbescholtenem rondrianischem Leumund. Für ihre Tochter Rohalia suchte sie einen ebensolchen Gatten.

595 BF zog Junker Kuniswart von Keilholtz mit Rohal in die Gorische Wüste, wo er ebenso verschollen blieb wie der Reichsbehüter. Sein Sohn, Gerbald von Keilholtz, verstarb kurz darauf im Jahre 600 BF im Kampf gegen die Schwarzpelze auf den Blutfeldern vor Gareth. So erbte dessen Sohn Grotian im Alter von nur 12 Götterläufen das Junkertum, über welches er 66 Jahre herrschen sollte.

Unter Grotians Enkeln stand die Familie abermals vor dem Aussterben. Der älteste Enkelsohn folgte dem Ruf Rondras und verstarb mit Mitte 30 heldenhaft aber ohne Erben. Die Enkeltochter Ulgrein wurde später Junkerin, war aber nach zwei Fehlgeburten Zeit ihres Lebens mit Kinderlosigkeit geschlagen. Der mittlere Enkelsohn, Praioslob, diente im Orden der Bannstrahler und wurde nach dem frühen Tod seiner Schwester Junker zu Keilholtz. Er heiratete die junge Praios-Akoluthin Alwene aus der Familie Grevinghoff die ihm bald darauf eine schöne Tochter gebar, jedoch am Kindbettfieber verstarb.

Praiosmin von Keilholtz war mit ihren golden glänzenden Haaren und strahlend blauen Augen ihres Vaters ganzer Stolz, bis sie eines Tages bei einem Ausritt mit ihrem Onkel Hartmut, dem jüngsten der Brüder, verschwand. Des Junkers Bruder fand man bald darauf von wilden Tieren zerrissen an einem Bach, während Praiosmin erst Wochen später, abgerissen aber sonst bei guter Gesundheit, wieder auf der väterlichen Burg eintraf. Ihre Geschichte vom Überfall durch ein Rudel tollwütiger Wölfe war für alle plausibel, bis sich herausstellte, dass sie von Tsa gesegnet war. Trotz schlimmster Drohungen und Prügel verriet sie ihrem Vater nicht den Vater des Kindes, woraufhin dieser die in den höchsten Turm sperren ließ. Praiosmin gebar einen Sohn den sie Isengrimm nannte. In einem Wutanfall wollte ihr Vater den Säugling erwürgen, doch besann er sich im Angesicht seiner vor Verzweiflung schreienden Tochter und ließ im letzten Moment ab. Das Kind jedoch hatte bereits geistigen Schaden genommen und sollte nie mehr als dümmlich brabbeln können.

Zehn Jahre hielt Praioslob seine Tochter und ihr Balg in dem Turm gefangen bevor ihn der Schlag traf und er verstarb. Aus ihrer Zelle befreit wurde Praiosmin zur rechtmäßigen Junkerin ernannt. In den folgenden Jahren gebar sie noch drei weitere Kinder, allesamt mit schwarzem Haar und braunen Augen wie bereits ihr Erstgeborener und bis zum heutigen Tage treten diese Farben besonders häufig in der Familie auf. Wer jedoch der Vater dieser Kinder war kam nie ans Licht. Einzig weiß man, dass Praiosmin Zeit ihres Lebens oft für viele Wochen allein in den Bergen und Wäldern des Finsterkamms unterwegs war und ein Jagdverbot auf Wölfe erließ.

Ardos und Praiadnes Kinderschar

Answin Shazar (10.11.1035) Irmenella Alvide (03.02.1037) Holdwiep Travina (26.04.1038) Eberhelm Wulfhart (19.03.1039) Argaen Leugrimm (30.02.1040) Firuna Ifirnia (12.07.1041) Edelbrecht Greifenstolz (02.01.1043)