Garetien:Gut Leuenwald: Unterschied zwischen den Versionen

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Das "Landgut" der Familie Leuenwald liegt mitten in der Garether Vorstadt [[Meilersgrund]]. Auf den ehemaligen Äckern und Fluren des ritterlichen Anwesens stehen heute ganze Straßenzüge mit Garether bzw. Meilersgrunder Bürgern, die nominell Untertanen der Gutsherrin [[Herodane von Leuenwald]] sind. Immerhin zahlen sie an diese einen Teil ihrer Steuern, wovon das Gut finanziert wird. Mittlerweile ist dieses von einer Mauer umschlossen, welche das Elend der Städter draußen hält. Im Wesentlichen besteht das Gut aus einem herrschaftlichen Anwesen mit einem Seitenflügel, einem winzigen, künstlichen Park und einem Stallungs- und Gesindegebäude.
Das "Landgut" der Familie Leuenwald liegt mitten in der Garether Vorstadt [[Meilersgrund]]. Auf den ehemaligen Äckern und Fluren des ritterlichen Anwesens stehen heute ganze Straßenzüge mit Garether bzw. Meilersgrunder Bürgern, die nominell Untertanen der Gutsherrin [[Herodane von Leuenwald]] sind. Immerhin zahlen sie an diese einen Teil ihrer Steuern, wovon das Gut finanziert wird. Mittlerweile ist dieses von einer Mauer umschlossen, die das Elend der Städter draußen hält. Im Wesentlichen besteht das Gut aus einem herrschaftlichen Anwesen mit einem Seitenflügel, einem winzigen, künstlichen Park und einem Stallungs- und Gesindegebäude.


[[Kategorie:Gareth|Leuenwald]]
[[Kategorie:Gareth|Leuenwald]]

Version vom 4. August 2007, 22:32 Uhr

Das "Landgut" der Familie Leuenwald liegt mitten in der Garether Vorstadt Meilersgrund. Auf den ehemaligen Äckern und Fluren des ritterlichen Anwesens stehen heute ganze Straßenzüge mit Garether bzw. Meilersgrunder Bürgern, die nominell Untertanen der Gutsherrin Herodane von Leuenwald sind. Immerhin zahlen sie an diese einen Teil ihrer Steuern, wovon das Gut finanziert wird. Mittlerweile ist dieses von einer Mauer umschlossen, die das Elend der Städter draußen hält. Im Wesentlichen besteht das Gut aus einem herrschaftlichen Anwesen mit einem Seitenflügel, einem winzigen, künstlichen Park und einem Stallungs- und Gesindegebäude.