Geschichten:Rahjas Tränen - Der Befehl: Unterschied zwischen den Versionen

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|Datum=29.2.1036
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Version vom 3. Oktober 2013, 10:09 Uhr

An die dritte Schwadron markgräflich perricumsche Grenzreiter,

zu Händen Rittmeisterin Ciarda Wulfsige von Firunslicht-Oppstein, am 29. Tag des Rondra im Jahre 1036 nach Bosparans Fall.
 
 
 
 
In Vertretung seiner Erlaucht Rondrigan Paligan, Markgraf Perricums, und von seiner Erlaucht ausgestattet mit aller die Wehr Perricums betreffenden Rechten und Pflichten ergeht folgender Befehl: Führt drei Lanzen eurer Schwadron in die Gegend der Baronien Wasserburg und Gnitzenkuhl. Von dort sind Meldungen zu Raubüberfällen zugetragen worden. Reitet von einer Basis ausgehend Streifen entlang der Reichsstraße, um solcherlei Treiben zu unterbinden. Bei Gelegenheit sind verdächtige Subjekte zu ergreifen und der barönlichen Gerichtsbarkeit zu übergeben. Aufgefundene Spuren sind in Zusammenarbeit mit Kräften der Lehensnehmer zu verfolgen. Hierbei und ausschließlich für diesen Zweck habt ihr im Sinne der Heerfolgepflicht die Befehlsgewalt über die gestellten Bewaffneten und die waffenfolgepflichtigen Vasallen des Markgrafen selbst. Auftrag und Vollmachten erlöschen bei Ergreifung der Schuldigen, bei Widerruf oder spätestens mit Ende des Mondes Hesinde.
 
 
 
 
Für den Markgrafen Perricums

Aldron von Firunslicht,

Heermeister vom Darpatmund