Greifenfurt:Edala von Keilholtz: Unterschied zwischen den Versionen
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Kurz vor seinem Tode hatte ihr zweiter Gatte sie als Vögtin und Vormund für die gemeinsamen Kinder eingesetzt und sich damit über das Familiengesetz hinweggesetzt. Edala ist bewusst, dass sie innerhalb des älteren Hauses stark isoliert ist und sucht nun, da sie auf sich allein gestellt ist, nach einem Weg ihrem Sohn das Erbe zu bewahren bis er alt und stark genug ist es anzutreten. | Kurz vor seinem Tode hatte ihr zweiter Gatte sie als Vögtin und Vormund für die gemeinsamen Kinder eingesetzt und sich damit über das Familiengesetz hinweggesetzt. Edala ist bewusst, dass sie innerhalb des älteren Hauses stark isoliert ist und sucht nun, da sie auf sich allein gestellt ist, nach einem Weg ihrem Sohn das Erbe zu bewahren bis er alt und stark genug ist es anzutreten. | ||
Version vom 24. Januar 2014, 18:17 Uhr
(keine)
Die junge Keilholtzerin hat es, obschon von Rahja gesegnet, in ihrem Leben bisher nicht leicht gehabt. Kaum zur Frau gereift wurde sie der Familienpolitik im älteren Hause folgend mit ihrem Vetter Quanion verheiratet. Die Ehe währte kaum vier Götterläufe und war kinderlos geblieben, als der junge Ritter als Bauernopfer in der kurzen Fehde zwischen Greifenfurtern und Waldsteinern im Praios 1034 BF den Tod fand. Schon wenige Wochen später wurde sie erneut verheiratet, diesmal mit dem greisen Familienoberhaupt Bogumil selbst, der sich von der jungen Edala einen Erben erhoffte. Tatsächlich gebar sie noch im selben Jahr einen Sohn und nur anderthalb Götterläufe später noch eine Tochter. Doch im Winter 1036 BF verwitwete die junge Frau zum zweiten Mal, als Golgari den alten Patriarchen in einer kalten Firunsnacht über das Nirgendmeer trug.
Kurz vor seinem Tode hatte ihr zweiter Gatte sie als Vögtin und Vormund für die gemeinsamen Kinder eingesetzt und sich damit über das Familiengesetz hinweggesetzt. Edala ist bewusst, dass sie innerhalb des älteren Hauses stark isoliert ist und sucht nun, da sie auf sich allein gestellt ist, nach einem Weg ihrem Sohn das Erbe zu bewahren bis er alt und stark genug ist es anzutreten.