Greifenfurt:Burg Eslamsroden: Unterschied zwischen den Versionen
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Burg Eslamsroden ist ein als eslamidisches Wasserschlösschen erbautes, mittlwerweile rücksichtslos befestigtes Bollwerk in der Reichsstadt Eslamsroden, wo sie einen Teil der nördlichen Stadtmauern bildet. Der neue Herr der Burg, [[Greifenfurt:Greifwin Treuherz Keilholtz|Greifwin Treuherz Keilholtz]] hat es allerdings bislang noch nicht geschafft, die neue, eigene Burg zu betreten, da sich der Sohn seiner Vorgängers im Amt, [[Greifenfurt:Seguld von Breitenquell|Seguld von Breitenquell]], auf eben diesem Wasserschlösschen verschanzt hat und - mit Unterstützung des Rates der freien Reichsstadt - dem Neubelehnten jeden Zugang verweigert. | Burg Eslamsroden ist ein als eslamidisches Wasserschlösschen erbautes, mittlwerweile rücksichtslos befestigtes Bollwerk in der Reichsstadt Eslamsroden, wo sie einen Teil der nördlichen Stadtmauern bildet. Der neue Herr der Burg, [[Greifenfurt:Greifwin Treuherz Keilholtz|Greifwin Treuherz Keilholtz]] hat es allerdings bislang noch nicht geschafft, die neue, eigene Burg zu betreten, da sich der Sohn seiner Vorgängers im Amt, [[Greifenfurt:Seguld von Breitenquell|Seguld von Breitenquell]], auf eben diesem Wasserschlösschen verschanzt hat und - mit Unterstützung des Rates der freien Reichsstadt - dem Neubelehnten jeden Zugang verweigert. | ||
Version vom 24. Januar 2014, 21:48 Uhr
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Politik:
Obrigkeit:
Einwohner:
20
Infrastruktur:
Bedeutende Burgen und Güter:
Burg Eslamsroden (20 EW)
Sonstiges:
Kurzbeschreibung:
Burg in Eslamsroden
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Burg Eslamsroden ist ein als eslamidisches Wasserschlösschen erbautes, mittlwerweile rücksichtslos befestigtes Bollwerk in der Reichsstadt Eslamsroden, wo sie einen Teil der nördlichen Stadtmauern bildet. Der neue Herr der Burg, Greifwin Treuherz Keilholtz hat es allerdings bislang noch nicht geschafft, die neue, eigene Burg zu betreten, da sich der Sohn seiner Vorgängers im Amt, Seguld von Breitenquell, auf eben diesem Wasserschlösschen verschanzt hat und - mit Unterstützung des Rates der freien Reichsstadt - dem Neubelehnten jeden Zugang verweigert.