Heroldartikel:Vom Frevel wider Travias Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Januar 2014, 00:30 Uhr

Wie der geneigte Leser vielleicht aus dem letzten Herold noch in Erinnerung haben wird, kam es vor einiger Zeit im Schnayttach’schen zu einem unerhörten Bruch des Landfriedens. Jetzt wurde die Suche nach dem Schuldigen auch auf das Gebiet des Gutes Boronshof im benachbarten Dergelstein ausgeweitet. Dort gibt es ein altes, seit dem Orkkrieg verlassenes Dorf, das mittlerweile von tobrischen Flüchtlingen neu besiedelt wurde.

Da der des Verbrechens beschuldigte Edelmann ebenfalls aus Tobrien stammen soll, war es naheliegend, daselbst mit den Nachforschungen zu beginnen. Doch anstatt dem edlen Herren, seiner Wohlgeboren Junker Helmbrecht von Boronshof, für die freundliche Aufnahme in seinem Gebiet zu danken und ihn bei seiner schweren Aufgabe zu unterstützen, erwiesen sich die Tobrier als verstockt. Niemand wollte einen fremden Edelmann gesehen haben, einen Landsmann gar, nein, das wäre ja aufgefallen. Außerdem erdreistete sich einer der Bauern gar dazu, dem Herrn von Boronshof zu antworten: »Gesehen ha’m wir nüscht aber wir ha’m auch andres zu tun als für seine Wohlgeboren den Büttel zu spielen.« Nun, der Sprecher bekam seine Frechheit Wort für Wort mit der Knute zurückgezahlt. Nichtsdestotrotz blieb auch eine Durchsuchung des Ortes ohne Ergebnis.

Am nächsten Morgen machte sich der Junker erneut auf, um dem Alten Dorf einen Besuch abzustatten, da »das Pack sicher nicht damit rechnet, dass wir so schnell wieder dort erscheinen«. Allein in dieser Hinsicht sollte sich mein Herr getauscht haben. Wir hatten kaum die alte Linde in der Mitte des Dorfes erreicht und waren abgesessen, als plötzlich zwischen zwei Häusern hervor ein Stein geflogen kam. Gezielt war er sicher auf Seine Wohlgeboren, doch stand ich wohl im Weg, denn mir ward schwarz vor Augen, so dass ich die folgenden Ereignisse nur vom Hörensagen berichten kann: Die beiden Bewaffneten des Junkers stürmten sofort auf die Häuser zu, doch war dorten niemand mehr zu finden. Auch eine Untersuchung des ganzen Dorfes brachte nichts zu Tage, es waren nur Frauen und kleine Kinder im Orte, die anderen Dörfler dagegen auf den Feldern zur Arbeit. Der Junker war über diesen Frevel wider das Gesetz der Travia höchst ergrimmt. Er befahl den Tobriern, zur Sühne für diesen in ihrem Dorfe begangenen Anschlag die Errichtung eines Schreines zu Ehren der Göttin des Herdfeuers, auf dass sie immerdar an ihre Gesetze gemahnt würden. Des weiteren sprach er folgende Worte: »Das nächste Mal kommt ihr uns nicht so leicht davon. Denn wisset, wer die Hand erhebt wider seinen Herren, dem sei der Tod gewiss. Wer aber sich besinnt auf seine Pflicht und uns den Aufenthalt jenes Frevlers wider den Landfrieden, den zu suchen wir hergekommen, nennt, dem sei die göttergefällige Summe von 12 Dukaten gewiss. Der aber, der uns berichtet, wer den Stein geworfen, der soll erhalten 6 Goldstücke zum Lohne. Das schwöre ich bei unserem Herren Praios.« Sprach’s, bestieg sein Pferd und verließ den Ort.

Das ganze ist nun bereits einen Mond her, und noch immer ist niemand erschienen, sich die Dukaten zu verdienen. Der tobrische Edle verübt dagegen weiter seine Untaten. Aus diesem Grunde trafen sich vor kurzem Gernot von Rothenborn, Waffenmeister der Baronin von Schnayttach, und Junker Helmbrecht von Boronshof, um weitere Maßnahmen wider den Räuber zu vereinbaren und die gemeinsame Suche auf beiden Seiten der Grenze abzustimmen. Des weiteren sendet ihre Hochgeboren Gunilde von Dergelstein dem Junker ein halbes Dutzend Leichtbewaffnete zur Unterstützung bei der Jagd auf den Frevler. Gebe Praios, dass die Suche baldig von Erfolg gekrönt sei.



 Wappen Mittelreich.svg  Wappen Markgrafschaft Greifenfurt.svg   Wappen Baronie Dergelstein.svg   Wappen blanko.svg  
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Texte der Hauptreihe:
23. Pra 1023 BF
Vom Frevel wider Travias Gesetz
Der Schrecken aus der Luft


Kapitel 9

Der Schrecken aus der Luft
Autor: Matthias M., Swen S.