Garetien:Ritterschaft des jüngeren Hauses Streitzig: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
|Untergruppierung von4= | |Untergruppierung von4= | ||
|Namen= | |Namen= | ||
|Obrigkeit= | |Obrigkeit= | ||
|Mitglieder= | |Mitglieder= | ||
|Kennziffer=Gar-III-13-1 | |Kennziffer=Gar-III-13-1 | ||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Die Ritterschaft des jüngeren Hauses Streitzig ist die Hausmacht der Familie und nicht zu verwechseln mit den Vassallen des Barons von Uslenried (wenngleich es duchaus Überschneidungen gibt). Auch der Begriff ''Ritterschaft'' trifft nur im Kern wirklich zu, den innerhalb der Familie zähöt man dazu alle entsprechend ausgebildeteten waffenfähigen Mitglieder des Hauses, unabhängig davon, ob selbige tatsächlich Ritter im klassischen Sinne sind und den Ritterschlag erhalten haben. | Die Ritterschaft des jüngeren Hauses Streitzig ist die Hausmacht der Familie und nicht zu verwechseln mit den Vassallen des Barons von Uslenried (wenngleich es duchaus Überschneidungen gibt). Auch der Begriff ''Ritterschaft'' trifft nur im Kern wirklich zu, den innerhalb der Familie zähöt man dazu alle entsprechend ausgebildeteten waffenfähigen Mitglieder des Hauses, unabhängig davon, ob selbige tatsächlich Ritter im klassischen Sinne sind und den Ritterschlag erhalten haben. | ||
Als Hausmacht ist nominell das Familienoberhaupt des jüngeren Hauses Streitzig auch Anführer der Ritterschaft; tatsächlich aber liegt das Kommando in den Händen der Heermeister, nicht zuletzt weil das Oberhaupt neben seinen Verpflichtungen als Baron auch noch gräflicher Landobrist ist. | |||
==Angehörige der Ritterschaft== | ==Angehörige der Ritterschaft== |
Version vom 30. Januar 2014, 10:28 Uhr
Die Ritterschaft des jüngeren Hauses Streitzig ist die Hausmacht der Familie und nicht zu verwechseln mit den Vassallen des Barons von Uslenried (wenngleich es duchaus Überschneidungen gibt). Auch der Begriff Ritterschaft trifft nur im Kern wirklich zu, den innerhalb der Familie zähöt man dazu alle entsprechend ausgebildeteten waffenfähigen Mitglieder des Hauses, unabhängig davon, ob selbige tatsächlich Ritter im klassischen Sinne sind und den Ritterschlag erhalten haben.
Als Hausmacht ist nominell das Familienoberhaupt des jüngeren Hauses Streitzig auch Anführer der Ritterschaft; tatsächlich aber liegt das Kommando in den Händen der Heermeister, nicht zuletzt weil das Oberhaupt neben seinen Verpflichtungen als Baron auch noch gräflicher Landobrist ist.