Heroldartikel:Kanzlei für das Kriegswesen zur Aushebung der Landwehrregimenter: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2014, 15:40 Uhr
Kanzlei für das Kriegswesen zur Aushebung der Landwehrregimenter
Als Vertretung für das vakante Amt des Reichsrates für das Kriegswesen äußert sich die Koscher Marschallin Ebergunde von Rabenfeld-Trade zu den Bedürfnissen und Wünschen der Reichsarmee bezüglich der Anzahl der zu erhebenden Landwehrregimenter. Wir erinnern daran: Der Waffenruf der garetischen Königskrone sieht die Bewaffnung und Vorbereitung der Landwehrregimenter der (Mark-) Grafschaften vor. Dabei sollen die Grafschaften Hartsteen, Waldstein, Reichsforst, Eslamsgrund, Schlund und Greifenfurt je 3 Regimenter Landwehr ausheben, Kaisermark und Perricum je 4 Regimenter.
Die Kanzlei für das Kriegswesen legt in einem Bericht dar, dass nicht die Maximalstärke an garetischer Landwehr für einen Sieg über den Erzverräter Haffax benötigt wird und die Freien in ihren angestammten Berufen gebraucht werden.
Garetien-, Greifenfurt- und Perricum-Con 2012
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◅ | Gerüchte vom Kaiserhof zum Eslamsgrunder Schuldenerlass |
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Markgraf Rondrigan zur Forderung der Reichsstadt Perricum | ▻ |