Geschichten:Brennende Häuser - Aufruf aus Feidewald: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2016, 17:13 Uhr
Des Grafen Acht über die Tempelschänder! Aufruf an alle getreuen Vasallen!
Schändliche Niedertracht und die Missachtung sämtlicher Gebote der
Zwölfe haben unsere Feinde dazu bewogen, ein friedliches Kloster der
gütigen Herrin Travia anzugreifen. Die Herren, welche sich gern als die
Hüter der Ritterlichkeit Hartsteens bezeichnen, haben damit schmählich
den Frieden gebrochen, welcher vereinbart ward zwischen unseren Familien.
Dieses Verhalten kann nicht geduldet werden und wird mit aller Härte
gestraft werden.
Hiermit sei ohne Verzug die gräfliche Acht über jene Aggressoren, die
das Kloster verwüsteten und den Tempel der gütigen Travia schändeten,
verhängt.
Sie seien von nun an rechtlos, titellos und unter alle Stände verwiesen.
Ihr Hab und Gut verfällt der Fronung und wird durch die gräfliche Hoheit eingezogen werden.
Jene, friedlos und vogelfrei, sollen von jedermann und jederfrau
verfolgt und bestraft werden. Ihre Tötung ist bußlos, ihre Auslieferung
an ihren gerechten Richter, das ist ihr Graf, wird mit 50 Dukaten
belohnt.
Wer den Geächteten Speis oder Obdach gewährt, fällt selbst unter die Acht.
Wer ihnen zur Flucht verhilft oder ihnen zur Hilfe eilt, fällt selbst unter die Acht.
Wer ihrer habhaft wird und sie nicht tötet noch ausliefert, verfällt unter die Acht.
Die Acht gilt in der ganzen Grafschaft Hartsteen und kann aufgehoben
werden, wenn die Missetäter sich der Gerichtsbarkeit stellen.
Sind die Missetäter nicht binnen der Bannfrist von vier Wochen dem Arm
des Gesetzes ausgeliefert, so werden Reichsacht und Bann angestrengt
und drohen, die Geächteten aus der Gemeinschaft der Zwölfgöttergläubigen
und Rechtschaffenen zu vertreiben.
An die Vasallen ergeht der Heerbann des Grafen: Sammelt Eure Truppen und
Waffentreuen, auf dass wir diesem Geschmeiß zeigen, dass in den
Hartsteener Landen die Gesetze der Zwölfe gelten!
Gegeben zu Feidewald am 1. Efferd des Jahres 1032 BF
Zeichen Seiner Hochwohlgeboren
Graf Geismar II. von Quintian-Quandt zu Hartsteen
◅ | Nostrier für die Traviamark |
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Abmarsch aus Hohenkamp | ▻ |