Heroldartikel:Baron Wulf übergibt Siegelring an Baron Grotjan: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. August 2016, 13:19 Uhr
Gareth/Uslenried/Dergelquell. Ein Aufatmen ging durch die Reihen der Edlen des Reiches, als unlängst zu Beginn der TRAviamondes zu Gareth der Richtspruch im Streit der Barone Grotjan von Ebelried-Streitzig und Wulf von Streitzig zur Greifenklaue um dir rechtmäßige Herrschaft über die Baronie Dergelquell im Heldentrutz'schen gesprochen ward.
Nach etlichem hin und her und einer langen Zeit des beharrlichen Schweigens in den Kanzleien, während derer etliche Adelcalendarien, Copien derselben und sonstige schriftliche Aufzeichnungen überprüft worden waren, waren Schreiberlinge und Kanzleiräte zwar ein wenig schlauer, aber auch ebenso verwirrter geworden. Am 5. TRAvia ward nun die strittige Frage entschieden, doch rechte Freude wollte sich sowohl bei Baron Grotjan als auch bei Baron Wulf nicht einstellen. Im Falle des Uslenrieders ist dieses freilich verständlich, da der Herr Grotjan nunmehr rechtens als Baron von Dergelquell bestätigt ward. Gleichsam war Baron Wulf jedoch seinerseits im Rechte, beruht doch die ganze Angelegenheit auf einem bureaucratischen Mißgeschicke, dem der Uslenrieder gewissermaßen zum Opfer fiel.
Wie sich der geneigte Leser zu erinnern vermag, ward die Baronie Dergelquell im Zuge der Reichsgrundreform im Jahre 7 Reto dem Hause derer von Streitzig zur Greifenklaue, genaugenommen dem Großvater Baron Wulfs, als Vogtei anvertrauet. Als jener in der Schlacht von Jergan für das Reich sein Leben ließ, ward sein Sohn Rondragan sowohl als Baron von Uslenried als auch als Vogt von Dergelquell bestätigt. Rondragan von Streizig zur Greifenklaue fiel schließlich im Jahre 19 Hal auf den Silkwiesen im Kampf gegen die Orkenbrut. Mit dem auf dem Großen Hoftage 21 Hal gesiegelten Adelscalendarium ward nunmehr Herr Wulf als Baron von Uslenried und - fälschlicherweise - auch als Baron von Dergelquell eingetragen. Wie sich nunmehr herausstellte, sollte jedoch bereits damals Herr Grotjan als Baron von Dergelquell eingeschrieben werden, so dass es hierob in den Kanzleien zu eben jenem Fehler kam, ob dessen Herr Grotjan nunmehr trotz seines “Sieges” als der eigentliche Verlierer angesehen werden kann.
Kanzleirat Darulf Baron Corish von Praill zur Kleinfurt aus der Unterkanzlei für die Provinzen, welcher im TSA des vergangenen Jahres vom Reichsgericht mit der Klärung der Angelegenheit betraut worden, gab denn schließlich bekannt, dass Herr Wulf zum ersten Tage des BORonmondes 28 Hal hin von den Pflichten und Rechten der Verwesung Dergelquells entbunden und die Rechtmäßigkeit der Herrschaft des Herrn Grotjan zu eben jenem Tage hin formal bekräftigt ward. Noch am selben Abend schließlich übergab Baron Wulf den Siegelring der Baronie Dergelquell während eines gemeinsamen Mahles im renommierten Hotel Seelander an Baron Grotjan. Der Streit zwischen den beiden Abkömmlingen des altehrwürdigen Streitziger Hauses dürfte damit endgültig der Vergangenheit angehören.
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