Geschichten:Auf ein Wort - Graf Growin: Unterschied zwischen den Versionen
(Vorlage „Briefspielindex“ bearbeitet.) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<small>''Aventurischer Bote, Peraine 1040 BF''</small> | |||
<big>'''Auf ein Wort'''</big> | |||
'''''Graf Growin von Ferdok im Gespräch mit dem Aventurischen Boten''''' | |||
'''''Ein Gespräch mit dem Ersten Reichscammerichter über Arbeit und Geschichte des [[Hauptakteure sind::Reichsgericht|Reichsgericht]]s.''''' | |||
'''Aventurischer Bote (AB):''' Lasst mich mit einer provokativen Frage beginnen: Warum sollte sich ein Leser des Aventurischen Boten für das Reichsgericht interessieren? | |||
'''Graf Growin (GG):''' Leser, die vor allem Tratsch des Brabaker Königs und unglaubliche Abenteuer des verrückten Festumer Echsenforschers erfahren möchten, wird man kaum dafür interessieren können. Wer aber versuchen möchte, die Politik des Mittelreichs zu verstehen, wird aus dieser Einrichtung manche Erkenntnisse ziehen können. | |||
'''AB:''' Zum Beispiel? | |||
'''GG:''' Das Reichsgericht war immer Spiegel der Kräfteverhältnisse im Reich. Da das Gericht in vielen Angelegenheiten dem Wort des Kaisers gleichgestellt ist und ihn in manchen sogar überstimmen kann, ist bereits die Auswahl der Reichsrichter eine hochpolitische Angelegenheit. Das zeigt sich am deutlichsten am Machtkampf zwischen Aristokratie und Monarchie, so wie ihn schon Randolph von Rabenmund im „Ringenden Herr“ herausgearbeitet hat. Im Mittelreich äußert sich dies im Versuch der alten Adelsfamilien, gegenüber der Kaiserkrone größtmögliche Unabhängigkeit zu gewinnen. | |||
'''AB:''' Und wie spiegelt sich das im Reichsgericht wieder? | |||
'''GG:''' Die Verfassung des Reichsgerichts, wie sie heute besteht, geht auf die Reformen nach dem Answinaufstand zurück. Auf dem Großen Hoftag 1014 BF wurde durch Reichsbehüter Brin eine vollständige Neubesetzung des Reichsgerichts vorgenommen. Zum einen wurden auffällig viele Hochadlige des sogenannten „Hal’schen Neuadels“ berufen, ein Zeichen gegen die in weiten Teilen Answin unterstützenden, alten Adelsfamilien. Zum anderen entfiel entgegen dem Provinzproporz ein unerwartet großer Anteil auf Koscher Adlige, was sich aus der sprichwörtlichen Kaisertreue des Koschs und die Unterstützung des Koscher Fürsten für Brin herleitete. | |||
'''AB:''' Welche Veränderungen brachte die Krönung Rohajas? | |||
'''GG:''' Nach dem Tod der damaligen Reichscronanwältin während des „Jahrs des Feuers“ überließ Kaiserin Rohaja den Entschluss über deren Nachfolge den Reichsständen. Auf dem Reichstag von 1031 BF standen ein unbeliebter Kandidat des Reichssenneschalls Jast Gorsams und der Favorit der Kaiserkrone zur Wahl. Die Entscheidung fiel nur sehr knapp zugunsten des Letzteren aus, ein deutliches Zeichen des Unmuts der alten Familien. Der Gratenfelser Landgraf Alrik Custodias-Greifax vertritt die Position der Kaiserkrone am Reichsgericht und pocht darauf, dass die oft schleppend verlaufenden Prozesse beschleunigt werden sollen. | |||
'''AB:''' Wie muss man sich solche Prozesse überhaupt vorstellen? Stehen Kläger wie Angeklagter an der Schranke und halten feurige Plädoyers? | |||
'''GG:''' Es herrscht der sogenannte „Schriftlichkeitsgrundsatz“, es muss also der gesamte Vortrag der Parteien schriftlich zu den Akten gegeben werden. Zwar gibt es Audienzen, vor allem um die Klageerhebung und die Urteilsverkündung, aber die sind für die Entscheidungsfindung nachrangig. Wichtiger sind eingehaltene Fristen, damit die Argumente einer Klagepartei in die Entscheidung einfließen können. Die Prozesse der Niederadligen Kammer werden im Reichsgericht des Elenviner Kanzleiviertels verhandelt, während die Hochadlige Kammer nur zu Hoftagen oder Reichsversammlungen zusammentritt. Urteile werden eher politisch als juristisch begründet, was damit zusammenhängt, dass dem Reichsgericht keine Mittel gegeben sind, um gefällte Urteile auch durchzusetzen. Das obliegt den Klageparteien. | |||
'''AB:''' Das klingt nicht danach, als sei juristische Befähigung ein Kriterium der Berufung zum Reichsrichter. | |||
'''GG:''' Ich würde nicht so weit gehen, meine werten Collega als der Rechtskunde unfähig zu beschreiben. Auch wenn in Einzelfällen ein korrupter Reichsrichter des Lesens und Schreibens unkundig sein mag, so hat der ein oder andere sogar am Beilunker Rechtsinstitut studiert und ist bestens mit dem Codex Raulis und dessen Auslegung vertraut. | |||
''[[Hauptdarsteller ist::Garetien:Hesindiago Wagenknecht|Hesindiago Wagenknecht]]'' | |||
''(Jürgen S. mit Dank an Oliver B., Stefano M. und Stephan S.)'' | |||
{{Quellen | |||
|Q1=erschienen im Av. Boten 179}} | |||
{{Briefspielindex | {{Briefspielindex | ||
|Titel=Auf ein Wort - Graf Growin | |Titel=Auf ein Wort - Graf Growin | ||
Zeile 5: | Zeile 48: | ||
|Datum=10.1040 | |Datum=10.1040 | ||
|Zeit= | |Zeit= | ||
|Autor={Briefspieler|Benutzer:Hartsteen|JüS} | |Autor={{Briefspieler|Benutzer:Hartsteen|JüS}} | ||
|Copy= | |Copy= | ||
|Logo=Wappen Mittelreich.svg | |Logo=Wappen Mittelreich.svg |
Version vom 17. September 2017, 19:50 Uhr
Aventurischer Bote, Peraine 1040 BF
Auf ein Wort
Graf Growin von Ferdok im Gespräch mit dem Aventurischen Boten
Ein Gespräch mit dem Ersten Reichscammerichter über Arbeit und Geschichte des Reichsgerichts.
Aventurischer Bote (AB): Lasst mich mit einer provokativen Frage beginnen: Warum sollte sich ein Leser des Aventurischen Boten für das Reichsgericht interessieren?
Graf Growin (GG): Leser, die vor allem Tratsch des Brabaker Königs und unglaubliche Abenteuer des verrückten Festumer Echsenforschers erfahren möchten, wird man kaum dafür interessieren können. Wer aber versuchen möchte, die Politik des Mittelreichs zu verstehen, wird aus dieser Einrichtung manche Erkenntnisse ziehen können.
AB: Zum Beispiel?
GG: Das Reichsgericht war immer Spiegel der Kräfteverhältnisse im Reich. Da das Gericht in vielen Angelegenheiten dem Wort des Kaisers gleichgestellt ist und ihn in manchen sogar überstimmen kann, ist bereits die Auswahl der Reichsrichter eine hochpolitische Angelegenheit. Das zeigt sich am deutlichsten am Machtkampf zwischen Aristokratie und Monarchie, so wie ihn schon Randolph von Rabenmund im „Ringenden Herr“ herausgearbeitet hat. Im Mittelreich äußert sich dies im Versuch der alten Adelsfamilien, gegenüber der Kaiserkrone größtmögliche Unabhängigkeit zu gewinnen.
AB: Und wie spiegelt sich das im Reichsgericht wieder?
GG: Die Verfassung des Reichsgerichts, wie sie heute besteht, geht auf die Reformen nach dem Answinaufstand zurück. Auf dem Großen Hoftag 1014 BF wurde durch Reichsbehüter Brin eine vollständige Neubesetzung des Reichsgerichts vorgenommen. Zum einen wurden auffällig viele Hochadlige des sogenannten „Hal’schen Neuadels“ berufen, ein Zeichen gegen die in weiten Teilen Answin unterstützenden, alten Adelsfamilien. Zum anderen entfiel entgegen dem Provinzproporz ein unerwartet großer Anteil auf Koscher Adlige, was sich aus der sprichwörtlichen Kaisertreue des Koschs und die Unterstützung des Koscher Fürsten für Brin herleitete.
AB: Welche Veränderungen brachte die Krönung Rohajas?
GG: Nach dem Tod der damaligen Reichscronanwältin während des „Jahrs des Feuers“ überließ Kaiserin Rohaja den Entschluss über deren Nachfolge den Reichsständen. Auf dem Reichstag von 1031 BF standen ein unbeliebter Kandidat des Reichssenneschalls Jast Gorsams und der Favorit der Kaiserkrone zur Wahl. Die Entscheidung fiel nur sehr knapp zugunsten des Letzteren aus, ein deutliches Zeichen des Unmuts der alten Familien. Der Gratenfelser Landgraf Alrik Custodias-Greifax vertritt die Position der Kaiserkrone am Reichsgericht und pocht darauf, dass die oft schleppend verlaufenden Prozesse beschleunigt werden sollen.
AB: Wie muss man sich solche Prozesse überhaupt vorstellen? Stehen Kläger wie Angeklagter an der Schranke und halten feurige Plädoyers?
GG: Es herrscht der sogenannte „Schriftlichkeitsgrundsatz“, es muss also der gesamte Vortrag der Parteien schriftlich zu den Akten gegeben werden. Zwar gibt es Audienzen, vor allem um die Klageerhebung und die Urteilsverkündung, aber die sind für die Entscheidungsfindung nachrangig. Wichtiger sind eingehaltene Fristen, damit die Argumente einer Klagepartei in die Entscheidung einfließen können. Die Prozesse der Niederadligen Kammer werden im Reichsgericht des Elenviner Kanzleiviertels verhandelt, während die Hochadlige Kammer nur zu Hoftagen oder Reichsversammlungen zusammentritt. Urteile werden eher politisch als juristisch begründet, was damit zusammenhängt, dass dem Reichsgericht keine Mittel gegeben sind, um gefällte Urteile auch durchzusetzen. Das obliegt den Klageparteien.
AB: Das klingt nicht danach, als sei juristische Befähigung ein Kriterium der Berufung zum Reichsrichter.
GG: Ich würde nicht so weit gehen, meine werten Collega als der Rechtskunde unfähig zu beschreiben. Auch wenn in Einzelfällen ein korrupter Reichsrichter des Lesens und Schreibens unkundig sein mag, so hat der ein oder andere sogar am Beilunker Rechtsinstitut studiert und ist bestens mit dem Codex Raulis und dessen Auslegung vertraut.
(Jürgen S. mit Dank an Oliver B., Stefano M. und Stephan S.)