Hilfe:Namenskonventionen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Lehen==
==Lehen==
*Lehen wird die gängige Bezeichnung vorangestellt, also etwa "Baronie", "Grafschaft", "Pfalzgrafschaft", "Gräflich", "Markgräflich", "Königlich", "Kaiserlich", "Gut", "Edlengut", "Junkersgut", "Rittersgut" (z.B. das [[Garetien:Edelgut Dragenfels|Edelgut Dragenfels]]).
*Lehen wird die gängige Bezeichnung vorangestellt, also etwa "Baronie", "Grafschaft", "Pfalzgrafschaft", "Gräflich", "Markgräflich", "Königlich", "Kaiserlich", "Gut", "Edlengut", "Junkergut", "Rittergut" (z.B. das [[Garetien:Edelgut Dragenfels|Edelgut Dragenfels]]).


==Familien==
==Familien==

Version vom 15. Juli 2008, 21:50 Uhr

Folgende Namenskonventionen haben sich ergeben:

Geographische Formationen

  • Da geographische Formationen in der Regel namensgebend sind, bekommen sie den Artikel mit dem Grundnamen (z.B. der Dragenfels).

Städte und Ortschaften

  • Städten und Ortschaften wird ihr "Recht" vorangestellt, dieses ist entweder "Reichsstadt", "Stadt", "Markt" oder "Dorf" (z.B. das Dorf Dragenfels).
  • Burgen und Schlösser erhalten in der Regel ebenfalls ein beschreibendes Vorwort, dieses ist "Gut", "Burg", "Festung" oder "Schloss" (z.B. die Burg Dragenfels).

Lehen

  • Lehen wird die gängige Bezeichnung vorangestellt, also etwa "Baronie", "Grafschaft", "Pfalzgrafschaft", "Gräflich", "Markgräflich", "Königlich", "Kaiserlich", "Gut", "Edlengut", "Junkergut", "Rittergut" (z.B. das Edelgut Dragenfels).

Familien

  • Familien bekommen das Wort "Familie" vorangestellt, nur die wenigen einflussreichen Familien nehmen "Haus", Familienzweige ("j. H.") werden im Artikel beschrieben, aber nicht in den Titel übernommen (z.B. die Familie Dragenfels).
  • Zwergen- und Elfensippen enden auf "-sippe" (z.B. die Zweihammersippe).

Andere lokale Beschreibungen

  • Andere lokale Beschreibungen beginnen bei Verwechslungsgefahr mit einer Ortsbezeichnung (z.B. der Wandlether Ingerimmtempel).

Personen

  • Bei Personen werden alle wichtigen Vornamen und der Familienname genannt. Titel und "zu"-Namensteile ebenso wie der Familienzweig ("j. H.") kommen nicht in den Namen (z.B. die Treumund Rotha von Eychgras).