Garetien:Elfensiedlungen in Waldstein: Unterschied zwischen den Versionen

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Elfische Siedlungen unterliegen einem besonderen Rechtsstatut, das ihnen im sogenannten [[wikav:Tralloper Vertrag|Tralloper Vertrag]] 'Über die Unantastbarkeit des Elfenreiches' 31 v. BF zwischen [[wikav:Murak-Horas|Murak-Horas]] und Elfenkönig [[wikav:Asralion Sommertau|Asralion Sommertau]] zugestanden wurde. Noch heute dürfte es bei dem ein oder anderen Rechtsgelehrten für Stirnrunzeln sorgen, wie es dem Elfenkönig gelang, dem Horas von einem Elfenreich zu überzeugen, dass aus einzelnen Dörfern besteht, die sich 'wie Blumen über eine Wiese' verteilen.  
Elfische Siedlungen unterliegen einem besonderen Rechtsstatut, das ihnen im sogenannten [[wikav:Tralloper Vertrag|Tralloper Vertrag]] 'Über die Unantastbarkeit des Elfenreiches' 31 v. BF zwischen [[wikav:Murak-Horas|Murak-Horas]] und Elfenkönig [[wikav:Asralion Sommertau|Asralion Sommertau]] zugestanden wurde. Noch heute dürfte es bei dem ein oder anderen Rechtsgelehrten für Stirnrunzeln sorgen, wie es dem Elfenkönig gelang, dem Horas von einem Elfenreich zu überzeugen, dass aus einzelnen Dörfern besteht, die sich 'wie Blumen über eine Wiese' verteilen.  


Der rechtliche Status der einzelnen Elfensiedlungen kann sehr unterschiedlich sein. So gibt es für einige Sonderregelungen als Freistätten, Exarchien oder Enklaven - was einer faktische Unabhängigkeit gleichkommt. Andere Elfensiedlungen unterstehen den Kaiserlichen Latifundien oder dem örtlichen Grafen als Landesherr. Als [[wikav:Rohal der Weise|Rohal der Weise]] 466 BF die Grafschaft Waldstein gründete, unterstellte der de jure alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der neuen Grafschaft dem Grafenthron, so dass sich die Waldsteiner Grafen seither 'Landherren der elfischen Siedlungen' nennen dürfen. In der Praxis besitzen die Elfendörfer eine faktische Unabhängigkeit und Steuerfreiheit - zumal nicht einmal alle Elfensielungen auf dem Gebiet der Grafschaft allgemein bekannt sein dürften.
Der rechtliche Status der einzelnen Elfensiedlungen kann sehr unterschiedlich sein. So gibt es für einige Sonderregelungen als Freistätten, Exarchien oder Enklaven - was einer faktische Unabhängigkeit gleichkommt. Andere Elfensiedlungen unterstehen den Kaiserlichen Latifundien oder dem örtlichen Grafen als Landesherr. Als [[wikav:Rohal der Weise|Rohal der Weise]] 466 BF die Grafschaft Waldstein gründete, unterstellte der de jure alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der neuen Grafschaft dem Grafenthron, so dass sich die Waldsteiner Grafen seither 'Landherren der elfischen Siedlungen' nennen dürfen. In der Praxis besitzen die Elfendörfer eine faktische Unabhängigkeit und Steuerfreiheit - zumal nicht einmal alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der Grafschaft allgemein bekannt sein dürften.
 
Laut dem Vertragswerk wird allen Elfensiedlungen das Marktrecht zugestanden, damit die Elfen ihren gewohnten Tauschhandel nachgehen können. Auch dürfen Streitigkeiten ohne Beteiligung Dritter innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden.
 


Laut dem Vertragswerk wird allen Elfensiedlungen das Marktrecht zugestanden, damit die Elfen ihren gewohnten Tauschhandel nachgehen können. Auch dürfen Streitigkeiten ohne Beteiligung Dritter innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden.


==Elfensiedlungen in Waldstein==
==Elfensiedlungen in Waldstein==
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Aktuelle Version vom 20. März 2022, 18:39 Uhr

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Rechtlicher Status

Elfische Siedlungen unterliegen einem besonderen Rechtsstatut, das ihnen im sogenannten Tralloper Vertrag 'Über die Unantastbarkeit des Elfenreiches' 31 v. BF zwischen Murak-Horas und Elfenkönig Asralion Sommertau zugestanden wurde. Noch heute dürfte es bei dem ein oder anderen Rechtsgelehrten für Stirnrunzeln sorgen, wie es dem Elfenkönig gelang, dem Horas von einem Elfenreich zu überzeugen, dass aus einzelnen Dörfern besteht, die sich 'wie Blumen über eine Wiese' verteilen.

Der rechtliche Status der einzelnen Elfensiedlungen kann sehr unterschiedlich sein. So gibt es für einige Sonderregelungen als Freistätten, Exarchien oder Enklaven - was einer faktische Unabhängigkeit gleichkommt. Andere Elfensiedlungen unterstehen den Kaiserlichen Latifundien oder dem örtlichen Grafen als Landesherr. Als Rohal der Weise 466 BF die Grafschaft Waldstein gründete, unterstellte der de jure alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der neuen Grafschaft dem Grafenthron, so dass sich die Waldsteiner Grafen seither 'Landherren der elfischen Siedlungen' nennen dürfen. In der Praxis besitzen die Elfendörfer eine faktische Unabhängigkeit und Steuerfreiheit - zumal nicht einmal alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der Grafschaft allgemein bekannt sein dürften.

Laut dem Vertragswerk wird allen Elfensiedlungen das Marktrecht zugestanden, damit die Elfen ihren gewohnten Tauschhandel nachgehen können. Auch dürfen Streitigkeiten ohne Beteiligung Dritter innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden.

Elfensiedlungen in Waldstein

Wappen blanko.svg Alwa'dir
elfische Pfahlbautensiedlung am Birkentau
Wappen blanko.svg Dorf Aydindril
Auelfen-Siedlung im Quellgebiet des Eibenbachs
Wappen blanko.svg Faldavanya
untergegangene Hochelfen-Stadt auf dem Grund eines Sees
Wappen blanko.svg Morgentau
kleine Siedlung der elfischen Morgentau-Sippe am Einhornsee
Wappen blanko.svg Nyë'Tiyala
ehemaliger hochelfischer Vorposten Simyalas
Wappen blanko.svg Sala'a'shianna
kleine Auelfensiedlung in den Serrinmarschen an der Breite gelegen
Wappen blanko.svg Syë'Tiyala
ehemaliger hochelfischer Vorposten Simyalas
Wappen blanko.svg Val'sala'dir
Auelfensiedlung unweit des Marktes Silz. Wichtiger Ort der Begegnung zwischen Menschen und Elfen