Geschichten:Krongericht in Meilersgrund vor historischem Urteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. April 2022, 20:52 Uhr

Im HESinde 1045 BF wird das Hoch- und Krongericht zu Meilersgrund zu einer ungewöhnlichen Urteilsfindung zusammentreten: Das Gericht, üblicherweise an der Krone statt damit befasst, Urteile über hoch- und höchstrangige Adlige zu fällen, soll eine staatspolitische und verfassungsrechtliche Frage zu einem Gerichtsschluss bringen. Nämlich, ob es Frauen gestattet sei, die Krone Debreks zu tragen und als Herrscherin Garetiens auf dem Thron der Provinz zu sitzen.

Dass das Gericht nicht über die Tauglichkeit von Frauen für dieses Amt beschließen wird, ist unstrittig. Strittig hingegen ist, ob der Codex Raulis und alle anfolgenden Reichstagsbeschlüsse von Verfassungsrang Frauen dieses Recht einräumen. Der Große Hoftag von 1014 BF hat die Raulskrone auch Frauen zugestanden, sofern sie rechtmäßig erbberechtigt sind, sich aber nicht ausgelassen über die weiteren Titel und Ehren des mittelreichischen Monarchen. In Almada führte dies bereits zur bekannten Separation durch Selindian Hal. In Garetien ist dieser Sachverhalt nun durch die Großfürstenbewegung vor die Schranke gebracht worden.

Das Hoch- und Krongericht soll entscheiden, wie viel praiosgefällige Rechtmäßigkeit hinter dem Ansinnen der Großfüchse steht, die Königin Rohaja dazu zu bewegen, entweder die Herrschaft mit einem Großfürsten zu teilen oder gar die Debrekskrone auf ein andres Haupt zu setzen. Von der Entscheidung hängt viel ab, unter anderem die Legitimität sowohl der königlichen Herrschaft Rohajas als auch jene des kaiserlichen Sprosses Sigman Therengar von Gareth-Firdayon.

Ein Urteil könnte die Kaiserin zu sofortigem Handeln zwingen – so oder so wird mit der Verkündung des Gerichts die derzeitige politische Situation einen dramatischen Wendepunkt erfahren. Ist das Gericht überhaupt zuständig? Diese Frage dürfte nur Juristen interessieren – politisch ist die Antwort darauf völlig unerheblich.

Auch weitere Klagen sind vor dem Krongericht anhängig, vornehmlich aus der Fehdezeit. So führt die Grafschaft Reichsforst Klage gegen einzelne Kaisermärker Familien wegen der gewaltsamen Überfalle vor der Fehdeerklärung in 1043 BF.

Jagodar von Galothini