Geschichten:Vor die Schranken: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Mai 2022, 21:32 Uhr
Wir, Rohaja von Gareth, Königin Garetiens
verfügen und verkünden hieromit, dass
Sigman Therengar von Gareth-Firdayon,
der sich Großfürst Sigman nennt,
vor Unser Gericht zitieret wird, auf dass ihm der Prozess gemacht werde. Wir drohen ihm, Unserem Neffen, mit Acht und Bann an, so er sich unserem Urteil nicht unterwerfet.
Es werden unter dem Verdacht des Aufruhrs und Hämmern an der göttlichen Ordnung vor die Schranken Unseres Gerichtes gerufen, auf dass sie sich dem Prozesse in gerechtem und geregeltem Verfahren vor Unseren Richtern stellen, jene, die allmiteinander bekannt sind als „Ritter des Fuchsrudels“:
Malwarth von Eslamsgrund
[Liste]
Ohne Verzug ist die Acht verhängt über
Er sei von nun an rechtlos, titellos und unter alle Stände verwiesen.
Sein Hab und Gut verfällt der Fronung und wird durch die königliche Hoheit eingezogen.
Jener, friedlos und vogelfrei, soll von jedermann und jederfrau verfolgt und bestraft werden. Seine Tötung ist bußlos, seine Auslieferung an Unsere gerechten Richter wird mit 200 Dukaten blanken Goldes belohnt.
Wer dem Geächteten Speis oder Obdach gewährt, fällt selbst unter die Acht.
Wer ihm zur Flucht verhilft oder ihnen zur Hilfe eilt, fällt selbst unter die Acht.
Wer seiner habhaft wird und nicht tötet noch ausliefert, verfällt unter die Acht.
Die Acht gilt im ganzen Königreich.
Gegeben am 12. Praios im 17. Jahre unserer Herrschaft über Garetien zu Puleth. Es bezeugen Treumunde von Eychgras, Puleths Kronvögtin, und Horulf von Luring, Garetiens Cantzler.
[Großes Siegel des Königreiches Gareetien]