Geschichten:Vor die Schranken: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Acht gilt im ganzen Königreich.
Die Acht gilt im ganzen Königreich.


Gegeben am 12. Praios im 17. Jahre unserer Herrschaft über Garetien zu Puleth. Es bezeugen [[Nebendarsteller ist::Garetien:Treumunde von Eychgras|Treumunde von Eychgras]], Puleths Kronvögtin, und Horulf von Luring, Garetiens Cantzler.
Gegeben am 12. Praios im 17. Jahre unserer Herrschaft über Garetien zu Puleth. Es bezeugen [[Nebendarsteller ist::Garetien:Treumunde von Eychgras|Treumunde von Eychgras]], Puleths Kronvögtin, und [[Nebendarsteller ist::Garetien:Horulf von Luring|Horulf von Luring]], Garetiens Cantzler.


''[Großes Siegel des Königreiches Gareetien]''
''[Großes Siegel des Königreiches Gareetien]''

Version vom 3. Mai 2022, 21:32 Uhr

Wir, Rohaja von Gareth, Königin Garetiens

verfügen und verkünden hieromit, dass

Sigman Therengar von Gareth-Firdayon,

der sich Großfürst Sigman nennt,

vor Unser Gericht zitieret wird, auf dass ihm der Prozess gemacht werde. Wir drohen ihm, Unserem Neffen, mit Acht und Bann an, so er sich unserem Urteil nicht unterwerfet.

Es werden unter dem Verdacht des Aufruhrs und Hämmern an der göttlichen Ordnung vor die Schranken Unseres Gerichtes gerufen, auf dass sie sich dem Prozesse in gerechtem und geregeltem Verfahren vor Unseren Richtern stellen, jene, die allmiteinander bekannt sind als „Ritter des Fuchsrudels“:

Malwarth von Eslamsgrund
[Liste]

Ohne Verzug ist die Acht verhängt über

Narbosios von Eslamsgrund

Er sei von nun an rechtlos, titellos und unter alle Stände verwiesen.
Sein Hab und Gut verfällt der Fronung und wird durch die königliche Hoheit eingezogen.
Jener, friedlos und vogelfrei, soll von jedermann und jederfrau verfolgt und bestraft werden. Seine Tötung ist bußlos, seine Auslieferung an Unsere gerechten Richter wird mit 200 Dukaten blanken Goldes belohnt.

Wer dem Geächteten Speis oder Obdach gewährt, fällt selbst unter die Acht.
Wer ihm zur Flucht verhilft oder ihnen zur Hilfe eilt, fällt selbst unter die Acht.
Wer seiner habhaft wird und nicht tötet noch ausliefert, verfällt unter die Acht.

Die Acht gilt im ganzen Königreich.

Gegeben am 12. Praios im 17. Jahre unserer Herrschaft über Garetien zu Puleth. Es bezeugen Treumunde von Eychgras, Puleths Kronvögtin, und Horulf von Luring, Garetiens Cantzler.

[Großes Siegel des Königreiches Gareetien]

Rohaja Regina