Garetien:Hartsteener Grafenrat: Unterschied zwischen den Versionen

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* XXX von Schwingenfels für die [[Garetien:Familie Schwingenfels|Familie Schwingenfels]]
* XXX von Schwingenfels für die [[Garetien:Familie Schwingenfels|Familie Schwingenfels]]

Version vom 8. August 2023, 15:12 Uhr

Der Hartsteener Grafenrat ist eine uralte Institution, der die Oberhäupter der führenden Hartsteener Ritterfamilien angehörten und maßgeblich die Geschicke der Feidewalder Lande mitbestimmten. Unter den Grafen aus dem Hause Quintian-Quandt zeitweise abgeschafft, rief Luidor von Hartsteen die Einrichtung wieder ins Leben. Dabei entfaltete sie zunächst jedoch kaum Wirkung, da die hinfällige Konstitution des Grafen kaum Reisen von seiner bevorzugten Residenz auf dem Burg Oberhartsteen zu den alle zwei Jahre stattfindenden Ratstagen auf Burg Hutt zuließen.

Das Chaos der Fehdejahre hat seinem Nachfolger deutlich gezeigt, dass die Herrschaft des Hauses Hartsteen ohne oder gar gegen die mächtigen Familien in der Grafschaft nicht möglich ist. Deshalb beruft Graf Odilbert den Rat regelmäßig und häufiger als noch sein Vater ein und misst den dort gefassten Beschlüssen eine hohe Bedeutung bei.

Zu den Beratungen im Rittersaal auf Burg Hutt nehmen zum Zeichen ihrer Stimmberechtigung die Oberhäupter der tsagefällig acht wichtigsten Ritterfamilien an der runden Tafel Platz. Der Graf räumt seinen Vasallen in diesem Rat weite Rechte ein: Eine Schlichtung, die mit 5 von 8 Stimmen beschlossen wird, akzeptiert er als gültige Entscheidung. Einen Vorschlag mit 6 von 8 Stimmen akzeptiert der Graf ebenfalls als den Wunsch des Landes.

Acht weitere Familienoberhäupter dürfen von den Fensterbänken aus den Beratungen beiwohnen, aber sich nur nach Aufforderung äußern und sind nicht stimmberechtigt.

Stimmberechtigte Mitglieder (Stand 1046 BF)
Teilnahmeberechtigte Mitglieder