Geschichten:Der Hirsch scharrt mit den Hufen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ad tertium) Der Orden möge sich von den Taten des ehemaligen Vogtes zu [[Garetien:Baronie Tannwirk|Tannwirk]] [[Briefspieltext mit::Garetien:Alrik Herdan von Prailind|Alrik Herdan von Prailind]] distanzieren und sein Mißtrauen aussprechen. Er täuschte seinen eigenen Tod vor, um dann unerkannt auf Seiten des Reichsverräters [[Briefspieltext mit::Helme Haffax]] zu agieren. Seine Läuterungsbekundungen stießen bislang auf taube Ohren, da er immer noch auf den [[Perricum:Kaiserlich Efferdsträne|Efferdstränen]] im Kerker einsitzt. Ein solches Verhalten ist mit den Ordensgrundsätzen unvereinbar. Der Orden möge einen dauerhaften Ausschluss des Alrik Herdan von Prailind beschließen.
 
Ad tertium) Der Orden möge sich von den Taten des ehemaligen Vogtes zu [[Garetien:Baronie Tannwirk|Tannwirk]] [[Briefspieltext mit::Garetien:Alrik Herdan von Prailind|Alrik Herdan von Prailind]] distanzieren und sein Mißtrauen aussprechen. Er täuschte seinen eigenen Tod vor, um dann unerkannt auf Seiten des Reichsverräters [[Briefspieltext mit::Helme Haffax]] zu agieren. Seine Läuterungsbekundungen stießen bislang auf taube Ohren, da er immer noch auf den [[Perricum:Kaiserlich Efferdsträne|Efferdstränen]] im Kerker einsitzt. Ein solches Verhalten ist mit den Ordensgrundsätzen unvereinbar. Der Orden möge einen dauerhaften Ausschluss des Alrik Herdan von Prailind beschließen.
  
Ad quartum) Der Orden möge von den verbliebenen Mitgliedern der Pulethaner, namentlich Baron [[Briefspieltext mit::Garetien:Yendor Falkwin Limpurg von Gallstein|Yendor Falkwin Limpurg von Gallstein]], sowie Baronin [[Briefspieltext mit::Garetien:Chaliba von Brendiltal|Chaliba von Brendiltal]] zu [[Garetien:Baronie Viehwiesen|Viehwiesen]] einfordern, sich schriftlich in aller Schärfe von den Taten ihres ehemaligen Bundesmitgliedes Malepartus von Helburg zu distanzieren. Tun sie es nicht bis zum Beginn der Ordenstagung, kann eine Billigung seiner Taten ihrerseits oder gar eine Mitwisser- oder täterschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Orden soll die betreffenden Mitglieder in diesem Fall dauerhaft von der Mitgliedschaft ausschließen.
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Ad quartum) Der Orden möge von den verbliebenen Mitgliedern der Pulethaner, namentlich Baron [[Briefspieltext mit::Garetien:Yendor Falkwin Limpurg von Gallstein|Yendor Falkwin Limpurg von Gallstein]], sowie Baronin [[Briefspieltext mit::Garetien:Chaliba von Brendiltal|Chaliba von Brendiltal]] zu [[Garetien:Baronie Viehwiesen|Viehwiesen]] einfordern, sich schriftlich in aller Schärfe von den Taten ihres ehemaligen Bundesmitgliedes Malepartus von Helburg zu distanzieren. Tun sie es nicht binnen Jahresfrist nach der Ordenstagung, kann eine Billigung seiner Taten ihrerseits oder gar eine Mitwisser- oder täterschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Orden soll die betreffenden Mitglieder in diesem Fall dauerhaft von der Mitgliedschaft ausschließen.
  
 
Ad quintum ultimumque) stelle ich, [[Hauptdarsteller ist::Garetien:Nimmgalf von Hirschfurten|Nimmgalf von Hirschfurten]], mich zur Wahl zum Ordenskapitel für die nächste Wahlperiode zur Verfügung.
 
Ad quintum ultimumque) stelle ich, [[Hauptdarsteller ist::Garetien:Nimmgalf von Hirschfurten|Nimmgalf von Hirschfurten]], mich zur Wahl zum Ordenskapitel für die nächste Wahlperiode zur Verfügung.

Version vom 27. Juli 2024, 18:46 Uhr

Hochgeachteter Ordensbruder im Orden zum Heiligen Altar von Korgond und Primus inter pares,

Geschätzer Freund und Kampfgefährte,

Lieber Ardo,
 
 
 
 
Ich habe Eure Einladung zur kommenden Ordenstagung mit großem Interesse gelesen, und möchte mich hiermit gerne als Teilnehmer in personem ankündigen.

Es freut mich, dass der Orden beabsichtigt, über die vergangenen vier Jahre Rechenschaft abzulegen, was den bisherigen Stand des Erreichens der Ordensziele betrifft.

Gleichwohl ich es für sinnvoll erachte, die vielen Lücken in den Reihen der Ordensbrüder mit geeigneten Ersatzpersonen aufzufüllen, muss ich doch auch anprangern, dass immer noch einige Altlasten in unseren Reihen gibt, von denen der Orden sich schnellstens befreien sollte, um intern reinen Tisch zu machen, aber auch nach außen hin seine Lauterbarkeit und Wahrhaftigkeit präsentieren zu können. Ich stelle daher für die kommende Tagung folgende Anträge:

Ad primum) Der Orden möge sich aufs Schärfste von den Taten des zwölfmal verfluchten Malepartus von Helburg distanzieren. Sein Name sei posthum aus den Annalen des Ordens zu tilgen. Alle Entscheidungen, an denen besagte Person beteiligt war, sollen erneut auf ihre Rechtmässigkeit und Lauterbarkeit im Sinne der Ordensgrundsätze geprüft werden. Sollten Zweifel an diesen bestehen, sind sie umgehend zu revidieren. Dies wird eine Aufgabe der für die nächsten vier Jahre gewählten Ordenskapitel sein.

Ad secundum) Der Orden möge sich von den Taten des ehemaligen Barons zu Haselhain Selo von Pfiffenstock distanzieren und sein Mißtrauen aussprechen. Seine Taten im Gefolge des verbrecherischen Fuchsrudels des Usurpators Sigman Therengar von Gareth-Firdayon führten zu seiner Verurteilung und Verbannung durch das Meilersgrunder Krongericht. Ein solches ist mit den Ordensstatuten unvereinbar. Der Orden möge einen dauerhaften Ausschluss des Selo von Pfiffenstock beschließen.

Ad tertium) Der Orden möge sich von den Taten des ehemaligen Vogtes zu Tannwirk Alrik Herdan von Prailind distanzieren und sein Mißtrauen aussprechen. Er täuschte seinen eigenen Tod vor, um dann unerkannt auf Seiten des Reichsverräters Helme Haffax zu agieren. Seine Läuterungsbekundungen stießen bislang auf taube Ohren, da er immer noch auf den Efferdstränen im Kerker einsitzt. Ein solches Verhalten ist mit den Ordensgrundsätzen unvereinbar. Der Orden möge einen dauerhaften Ausschluss des Alrik Herdan von Prailind beschließen.

Ad quartum) Der Orden möge von den verbliebenen Mitgliedern der Pulethaner, namentlich Baron Yendor Falkwin Limpurg von Gallstein, sowie Baronin Chaliba von Brendiltal zu Viehwiesen einfordern, sich schriftlich in aller Schärfe von den Taten ihres ehemaligen Bundesmitgliedes Malepartus von Helburg zu distanzieren. Tun sie es nicht binnen Jahresfrist nach der Ordenstagung, kann eine Billigung seiner Taten ihrerseits oder gar eine Mitwisser- oder täterschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Orden soll die betreffenden Mitglieder in diesem Fall dauerhaft von der Mitgliedschaft ausschließen.

Ad quintum ultimumque) stelle ich, Nimmgalf von Hirschfurten, mich zur Wahl zum Ordenskapitel für die nächste Wahlperiode zur Verfügung.


Ich blicke voller Freude unserem Wiedersehen auf Schloss Auenwacht entgegen, werter Freund!

Mit ordensbrüderlichem Gruße und für Korgond,
 
 
 
 
Nimmgalf von Hirschfurten, Baron zu Hirschfurten

Gegeben zu Burg Trollhammer, im Rondra 1046 BF