Geschichten:Die Oberhartsteen-Frage - Leobrechts rechtliche Einschätzung: Unterschied zwischen den Versionen

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;I. : Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Graf zu Hartsteen zugleich auch Baron zu Hartsteen ist, diesen Präzedenzfall hatte in der jüngeren Zeit zuerst [[Nebendarsteller ist::Garetien:Luidor von Hartsteen|Luidor]] geschaffen, als er mit seinen Ambitionen die Grafschaft Hartsteen für Jahre in Fehde führte.
;I. : Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Graf zu Hartsteen zugleich auch Baron zu Hartsteen ist, diesen Präzedenzfall hatte in der jüngeren Zeit zuerst [[Nebendarsteller ist::Garetien:Luidor von Hartsteen|Luidor]] geschaffen, als er mit seinen Ambitionen die Grafschaft Hartsteen für Jahre in Fehde führte.
;II. : Es gilt die Ordnung Kaiser Rauls, von vielen seiner Nachfolger bestätigt - nicht zuletzt Reto (den ich als junge kennenlernen durfte) in seiner Neuordnung des Reiches, aber auch unsere Königin und Kaiserin Rohaja in der Ochsenbluter Urkunde. In dieser Praios-befohlenen Ordnung entlehnt und ernennt die Kaiserin die Provinzoberhäupter, diese die Grafen und jene die Barone und so weiter und so fort.
;II. : Es gilt die Ordnung Kaiser Rauls, von vielen seiner Nachfolger bestätigt - nicht zuletzt Reto (den ich als Junge kennenlernen durfte) in seiner Neuordnung des Reiches, aber auch unsere Königin und Kaiserin Rohaja in der Ochsenbluter Urkunde. In dieser Praios-befohlenen Ordnung entlehnt und ernennt die Kaiserin die Provinzoberhäupter, diese die Grafen und jene die Barone und so weiter und so fort.
;III. : [[Nebendarsteller ist::Garetien:Selinde von Hartwalden-Hartsteen|Selinde von Hartwalden]] wurde unter dem Namen Selinde von Hartwalden-Hartsteen geboren, so dass der Anspruch des Hauses Hartsteen mitnichten übergangen worden ist, da der Graf vom Schlund hat lediglich von seinem unter Punkt II genannten Recht Gebrauch machte, das Mitglied des Hauses selbst zu bestimmen.
;III. : [[Nebendarsteller ist::Garetien:Selinde von Hartwalden-Hartsteen|Selinde von Hartwalden]] wurde unter dem Namen Selinde von Hartwalden-Hartsteen geboren, so dass der Anspruch des Hauses Hartsteen mitnichten übergangen worden ist, da der Graf vom Schlund hat lediglich von seinem unter Punkt II genannten Recht Gebrauch machte, das Mitglied des Hauses selbst zu bestimmen.
;IV. : Der Argumentation des hartsteener Adels folgend, müsste das das Haus Quintian-Quandt die Grafenkrone ebenso zurückfordern und auch aus Eurer Hand zurückbekommen. Oder gar ich selbst die Grafenkrone Perricums, da einige meiner Vorfahren aus dem Hause vom Darpatbogen stammen. Aber so funktioniert die Ordnung des Reiches zu Recht nicht!
;IV. : Der Argumentation des hartsteener Adels folgend, müsste das das Haus Quintian-Quandt die Grafenkrone ebenso zurückfordern und auch aus Eurer Hand zurückbekommen. Oder gar ich selbst die Grafenkrone Perricums, da einige meiner Vorfahren aus dem Hause vom Darpatbogen stammen. Aber so funktioniert die Ordnung des Reiches zu Recht nicht!

Version vom 8. September 2024, 17:41 Uhr

Rede des Reichsvogts der Efferdtränen auf dem Hoftag zu Auenwacht im Travia 1046:

Eure Königliche Durchlaucht, erlaubt mir, als außenstehender Diener unserer Königin und Kaiserin meine rechtliche Einschätzung bezüglich jener Frage der Baronie Oberhartsteen im Schlunde:

I.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Graf zu Hartsteen zugleich auch Baron zu Hartsteen ist, diesen Präzedenzfall hatte in der jüngeren Zeit zuerst Luidor geschaffen, als er mit seinen Ambitionen die Grafschaft Hartsteen für Jahre in Fehde führte.
II.
Es gilt die Ordnung Kaiser Rauls, von vielen seiner Nachfolger bestätigt - nicht zuletzt Reto (den ich als Junge kennenlernen durfte) in seiner Neuordnung des Reiches, aber auch unsere Königin und Kaiserin Rohaja in der Ochsenbluter Urkunde. In dieser Praios-befohlenen Ordnung entlehnt und ernennt die Kaiserin die Provinzoberhäupter, diese die Grafen und jene die Barone und so weiter und so fort.
III.
Selinde von Hartwalden wurde unter dem Namen Selinde von Hartwalden-Hartsteen geboren, so dass der Anspruch des Hauses Hartsteen mitnichten übergangen worden ist, da der Graf vom Schlund hat lediglich von seinem unter Punkt II genannten Recht Gebrauch machte, das Mitglied des Hauses selbst zu bestimmen.
IV.
Der Argumentation des hartsteener Adels folgend, müsste das das Haus Quintian-Quandt die Grafenkrone ebenso zurückfordern und auch aus Eurer Hand zurückbekommen. Oder gar ich selbst die Grafenkrone Perricums, da einige meiner Vorfahren aus dem Hause vom Darpatbogen stammen. Aber so funktioniert die Ordnung des Reiches zu Recht nicht!

Ich habe Zeit meines Lebens Eurem Haus gedient und tue dies noch immer voller Stolz. Darum verzeiht mir, dass ich Euch in dieser Sache meinen ungefragten Rat mitteile:

Übergeht in dieser Sache nicht unnötig Euren treuesten und langjährigsten Grafen, der in seiner zwergischen Weisheit eben eine Kandidatin erwählte, die dem Hause Harsteen angehört, wie dereinst auch (meine Lehrmeisterin), Alwene von Gareth-Hartsteen, Baronin Oberhartsteens war.