Fingorn von Mersingen: Unterschied zwischen den Versionen

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Fingorn von Mersingen aus dem tobrischen Zweig des [[Haus Mersingen|Hauses Mersingen]] war als Nachfolger [[Ungolf von Hirschfurten]]s '''Reichserztruchsess''' des Raulschen Reiches. Damit fielen in seine Zuständigkeit die Verantwortung für Palast und kaiserliche Hofhaltung, die Regelung des Lebens der kaiserlichen Familie und die Verwaltung des Kaiserlichen Hofgutes, d.h. der Pfalzen und der Schatzkammer.
Fingorn von Mersingen aus dem tobrischen Zweig des [[Garetien:Haus Mersingen|Hauses Mersingen]] war als Nachfolger [[Garetien:Ungolf von Hirschfurten|Ungolf von Hirschfurten]]s '''Reichserztruchsess''' des Raulschen Reiches. Damit fielen in seine Zuständigkeit die Verantwortung für Palast und kaiserliche Hofhaltung, die Regelung des Lebens der kaiserlichen Familie und die Verwaltung des Kaiserlichen Hofgutes, d.h. der Pfalzen und der Schatzkammer.


Über seine Persönlichkeit ging das Gerücht um, er sei bei allen seinen Unternehmungen stets auf seine Bequemlichkeit bedacht und ziehe eine schnelle, improvisierte Entscheidung einer langwierigen Vorplanung vor.
Über seine Persönlichkeit ging das Gerücht um, er sei bei allen seinen Unternehmungen stets auf seine Bequemlichkeit bedacht und ziehe eine schnelle, improvisierte Entscheidung einer langwierigen Vorplanung vor.

Version vom 23. Juli 2008, 08:29 Uhr

Fingorn von Mersingen aus dem tobrischen Zweig des Hauses Mersingen war als Nachfolger Ungolf von Hirschfurtens Reichserztruchsess des Raulschen Reiches. Damit fielen in seine Zuständigkeit die Verantwortung für Palast und kaiserliche Hofhaltung, die Regelung des Lebens der kaiserlichen Familie und die Verwaltung des Kaiserlichen Hofgutes, d.h. der Pfalzen und der Schatzkammer.

Über seine Persönlichkeit ging das Gerücht um, er sei bei allen seinen Unternehmungen stets auf seine Bequemlichkeit bedacht und ziehe eine schnelle, improvisierte Entscheidung einer langwierigen Vorplanung vor.

Fingorn von Mersingen starb in der Schlacht um Gareth 1029 BF.