Greifenfurt:Cordoran von Beldenhag: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Inthronisierung des Nachfolgers des berüchtigten tobrischen Exilbarons [[Greifenfurt:Baradar von Plaue|Baradar von Plaue]] gilt weit über die Mark hinaus als Bubenstück ersten Ranges. Bis dato weiß niemand, woher der Herr Cordoran eigentlich stammt, noch wie er genau an sein Lehen gekommen ist. Glaubt man seinen eigenen Berichten, dann ist er der letzte Edle, der von [[Garetien:Emer von Gareth|Emer ni Bennain]] höchstpersönlich belehnt wurde, keine Stunde vor der Schlacht auf Gareth. Wie viele Dukaten dabei den Besitzer wechselten und ob die Reichsregentin beziehungsweise deren Kanzlei tatsächlich dem Manne die Baronie überschrieben, wird sich nach dem Verschwinden [[Garetien:Emer von Gareth|Emers]] wohl nie herausfinden lassen. | |||
Die ganze Belehnung ist zumal deshalb so umstritten, weil sich hier die Reichsregentin über das normale Verfahren der Belehnung durch die eingesetzte Instanz hinweg gesetzt hätte. Gleichwohl wurden Sigel und Handschrift der Belehnungsurkunde bestätigt und der Baron selbst ist zu gerissen, sich von seiner Lehnsherrin Fehler bei der Führung seines Lehens nachweisen zu lassen. So lange muss sie ihn wohl oder übel gewähren lassen. | |||
Gleichwohl tut er niemals mehr als unbedingt nötig und presst inzwischen die ihm untergebenen Bauern weit über die Schicklichkeit aus. Auch hat er eine Privatfehde mit [[Greifenfurt:Linnert_von_Wolfenhain|Linnert von Wolfenhain]] begonnen, die der Junker vom Schwarzensee aber bisher auf seinem Gut, dem [[Greifenfurt:Märkisches Reichsgut Schwarzensee|Märkischen Reichsgut Schwarzensee]] aussitzt. | |||
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Version vom 5. Januar 2009, 21:35 Uhr
Die Inthronisierung des Nachfolgers des berüchtigten tobrischen Exilbarons Baradar von Plaue gilt weit über die Mark hinaus als Bubenstück ersten Ranges. Bis dato weiß niemand, woher der Herr Cordoran eigentlich stammt, noch wie er genau an sein Lehen gekommen ist. Glaubt man seinen eigenen Berichten, dann ist er der letzte Edle, der von Emer ni Bennain höchstpersönlich belehnt wurde, keine Stunde vor der Schlacht auf Gareth. Wie viele Dukaten dabei den Besitzer wechselten und ob die Reichsregentin beziehungsweise deren Kanzlei tatsächlich dem Manne die Baronie überschrieben, wird sich nach dem Verschwinden Emers wohl nie herausfinden lassen.
Die ganze Belehnung ist zumal deshalb so umstritten, weil sich hier die Reichsregentin über das normale Verfahren der Belehnung durch die eingesetzte Instanz hinweg gesetzt hätte. Gleichwohl wurden Sigel und Handschrift der Belehnungsurkunde bestätigt und der Baron selbst ist zu gerissen, sich von seiner Lehnsherrin Fehler bei der Führung seines Lehens nachweisen zu lassen. So lange muss sie ihn wohl oder übel gewähren lassen.
Gleichwohl tut er niemals mehr als unbedingt nötig und presst inzwischen die ihm untergebenen Bauern weit über die Schicklichkeit aus. Auch hat er eine Privatfehde mit Linnert von Wolfenhain begonnen, die der Junker vom Schwarzensee aber bisher auf seinem Gut, dem Märkischen Reichsgut Schwarzensee aussitzt.