Geschichten:Meldepflicht für Magier in Garetien: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
VerschiebeBot (D | B) K (WartungsBot korrigiert Seite 40 / 270) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Drum sei allen Magiern ordentlicher Ausbildung an akademischen Instituten der anerkannten Gilden hiermit verkündet und kund gemacht: Sie sollen das Magiergewand tragen, das ihren Stand bezeichnet, den Hut, der ihre Profession verdeutlicht, und ihren Stab nicht verstecken. Darüber hinaus sollen sie sich vom Geruch des Hintersinns, der Heimtücke und des Einschleichens befreien, indem sie sich vorstellig machen bei den Amtleuten oder den Adligen des Königreichs, sobald sie die Grenze des Königreiches queren. Dort erhalten sie Reisepermiss gegen ein Wegegeld von 5 Silbertalern. | Drum sei allen Magiern ordentlicher Ausbildung an akademischen Instituten der anerkannten Gilden hiermit verkündet und kund gemacht: Sie sollen das Magiergewand tragen, das ihren Stand bezeichnet, den Hut, der ihre Profession verdeutlicht, und ihren Stab nicht verstecken. Darüber hinaus sollen sie sich vom Geruch des Hintersinns, der Heimtücke und des Einschleichens befreien, indem sie sich vorstellig machen bei den Amtleuten oder den Adligen des Königreichs, sobald sie die Grenze des Königreiches queren. Dort erhalten sie Reisepermiss gegen ein Wegegeld von 5 Silbertalern. | ||
Gegeben zu Gareth, Staatscantzeley, den 17. des Mondes Phex im Jahre 1020 BF. Es siegelt das [[ | Gegeben zu Gareth, Staatscantzeley, den 17. des Mondes Phex im Jahre 1020 BF. Es siegelt das [[Kategorie:Zedernkabinett|Zedernkabinett]]« | ||
Version vom 20. Juni 2009, 10:39 Uhr
Angesichts des empörenden Protestes, der durch die Magierin Melianda Luciana etc. an die Staatscantzlei Garetiens und auch an den braven Bürgermeister der Kaiserstadt, Trautmann Karfenck, getragen wurde, sah sich die garetische Administration zum Handeln genötigt. Auf dem Konzil der Garether Burggrafen hat darum Garetiens Staatsrat, seine Gnaden Praiodan von Luring, Ordentlicher Inquisitionsrat im Orden der Göttlichen Kraft, seine strenge Stimme erhoben und die folgenschwere Entscheidung verkündet, die ein für allemal die Unsicherheit auf Garetiens Straßen beseitigen soll:
»Fürchtet Euch nicht, Garetier! Obzwar der schreckliche Dämonenmeister in Tobriens Landen wütet, obschon allerorten des Gesetzes Borons gelästert wird und die Leichen der Verstorbenen aus den Äckern gehoben werden, beseelt von giftigem Brodem vermaledeiter Magie, obwohl Zweifel und Angst im Herzen vieler sich nähren, da ja ein Drittel des Reiches überrannt, trotz alle dem hat PRAios der Erhabene seine treuen Kinder nicht verlassen: Denn dort, wo der Dämonenfürst sich sein Schattenreich zu erschaffen gedenkt, dort erhebt sich PRAios’ Antlitz noch immer alle Morgen! Schauet rahjawärts, und Ihr werdet keine Finsternis sehen, sondern strahlend und mächtiger als Menschen- und Dämonenhand die PRAiosscheibe! Zaget nicht, Ihr Zweifler, solange noch des Tages Schein in Eure Augen strahlt! Solange Ihr mutig und demütig dient, solange wird PRAios Euch nicht verlassen und Euch scheinen, und solange er sein Antlitz erstrahlen lässt, solange könnt Ihr wacker sein und vertrauen!
Und sollten da auch des Magiergesindels Schergen und Complicen durch die Front Darpatiens dringen, so soll doch Garetien nimmermehr deren Heimstatt werden können! Wenn eine Magierin auf offener Straße beschimpft wurde und bedroht, so ist ihr damit recht geschehen, denn besser ist ein Unschuldiger bestraft, als dass ein Missetäter seiner Wege gehen kann! Da niemand ordentlich vermelden kann, welcher Akademieabgänger noch der Seite des Lichtes zugehört und welcher sich von ihr abgewandt hat, die Finsternis zu suchen, in die sogar des Reiches ehedem so vortrefflicher Marschall Haffax der Schändliche hinabgestiegen ist, alldeshalb kann die Vorsicht keinen Unterschied machen:
Drum sei allen Magiern ordentlicher Ausbildung an akademischen Instituten der anerkannten Gilden hiermit verkündet und kund gemacht: Sie sollen das Magiergewand tragen, das ihren Stand bezeichnet, den Hut, der ihre Profession verdeutlicht, und ihren Stab nicht verstecken. Darüber hinaus sollen sie sich vom Geruch des Hintersinns, der Heimtücke und des Einschleichens befreien, indem sie sich vorstellig machen bei den Amtleuten oder den Adligen des Königreichs, sobald sie die Grenze des Königreiches queren. Dort erhalten sie Reisepermiss gegen ein Wegegeld von 5 Silbertalern.
Gegeben zu Gareth, Staatscantzeley, den 17. des Mondes Phex im Jahre 1020 BF. Es siegelt das«
[Das Meldegebot ist mit der Schlacht in den Wolken 1027 BF außer Kraft gesetzt. Es hatte zu allerlei Verwicklungen geführt, weil offensichtlich alle anderen Zauberkundigen außer den Gildenmagiern das Geleit durch Garetien verboten war!]
(BB)