Heroldartikel:Der Wolf von Wengenholm: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: Der Wolf von Wengenholm Ein schreckliches Wolfstier treibt im nördlichen Kosch sein Unwesen, lässt die Dörfler zittern und reißt ihr Vieh. Schon ist der brave Fir...) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
{{Heroldindex | |||
|Autor=Fies/kaRo | |||
|Ausgabe=GMH 12 | |||
|Artikelreihe= | |||
|Teil= | |||
|ReiheAlle= | |||
|ReiheGeschichten= | |||
}} | |||
(*) Krambolde werden im Kosch die reisenden Händler genannt, die mit ihren warengefüllten Kiepen durch die Lande auch his in die entlegensten Täler ziehen und nicht nur des Handels wegen, sondern auch als Überbringer allerlei Kundc gern gesehen sind. | (*) Krambolde werden im Kosch die reisenden Händler genannt, die mit ihren warengefüllten Kiepen durch die Lande auch his in die entlegensten Täler ziehen und nicht nur des Handels wegen, sondern auch als Überbringer allerlei Kundc gern gesehen sind. | ||
[[Kategorie:Herold 12]] | [[Kategorie:Herold 12]] |
Version vom 27. Juli 2009, 08:27 Uhr
Der Wolf von Wengenholm
Ein schreckliches Wolfstier treibt im nördlichen Kosch sein Unwesen, lässt die Dörfler zittern und reißt ihr Vieh. Schon ist der brave Firundal Treuepfeil ausgezogen, ein wackerer Geweihter des Wintergottes, das Monstrum zu stellen doch ist er von dieser Jagd nicht zurückgekehrt, und was sein Jagdgesell Janko Bunterlaub berichtet (nachzulesen in der Ausgabe 26 unseres Schwesterblattes Kosch-Kurier), lässt – Ihr guten Zwölfe, steht uns bei! – argwöhnen, dass jener Wolf mehr ist als ein gewöhnliches Tier, mit Daimonen im Bunde vielleicht. Drum hat der Graf Wengenholms einen Aufruf ergehen lassen, der auch in den Nachbarlanden, im Gratenfelsschen wie der Mark Greifenfurt bald durch Krambolde (*) und fahrende Handwerksburschen in aller Munde ist ...
Edle, Bauern, Wengenholmer!
Eingedenk des fürchterlichen Wolfsbiestes, welches in Unseren Landen gesichtet und für allerlei Grässlichkeiten verantwortlich gehallten ward, verfügen Wir, Jallik von Wengenholm und Graf ebendort, beraten durch Altgräfin llma von Firntrutz-Wengenholm: Fortan sei jedem Pirschgänger ungeachtet seines Standes erlaubt, besagtes Untier zu schießen, tot zu stechen oder sonstwie unschädlich zu machen. Fell und Körper des Tieres seien ihm redliche Trophäe, die Wir ihm zugleich mit 7 Ebern versilbern werden.
Zugleich erhalte jeglicher Waidmann, welcher auf der Angenburg vorspricht und beim Herre Firun gelobt, jenes Tier aufzuspüren und zu jagen, sieben Pfeile aus dem gräflichen Zeughaus.
So aber niemand sich diese Belohnung zu verdienen vermag und das Wengenholmer Land von der Plage erlöst, bis Wir zurückgekehrt sind aus dem Weidenland, wollen Wir selbst zur Jagd ausreiten.
In diesem Falle laden Wir unsere Nachbarn und Vasallen zur Wolfshatz nm 30. Tage der Travia auf die Angenburg.
Firuns Segen den Jägern!
(Zeichen des Grafen)
Ilma von Wengenholm und Ulfert der Jüngere haben recnognosciert.
(*) Krambolde werden im Kosch die reisenden Händler genannt, die mit ihren warengefüllten Kiepen durch die Lande auch his in die entlegensten Täler ziehen und nicht nur des Handels wegen, sondern auch als Überbringer allerlei Kundc gern gesehen sind.