Garetien:Junkertum Weidenhoff

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{{Lehen|Typ=Junkertum |Kurzname=Weidenhoff |Namen=Eigentlich seit 955 Junkertum Rüstering, was sich zum Verduss der Dorfbewohner aber nie durchsetzte. |Vasallenlehen von=Garetien:Kaiserlich Raulsmark |Ebene=Junker |Obrigkeit=Cyberian von Weidenhoff |Wappen=Wappen Familie Weidenhoff.svg |Wappentext=Wappen der Familie Weidenhoff |Blasonierung= |Einwohner=ca 1050 |Volksgruppen=[[Garetien:Dorf Rüstering|Dorf Rüstering mit ca 750 EInwohnern, ca 300 weitere Einwohner in Umliegenden Höfen und Rosskuppel |Familien=Familie Weidenhoff |Religion= |Heilige= |Festtage= |Ansichten= |Handwerk= |Viewbox= |Windrose= |Infrastruktur= |Wege= |Lage=Von den nordöstlichen Ausläufern Rosskuppels bis weit in dei Hügel zwischen Gareth und Wagenhalt |Landschaft= |Gewässer= |Wälder= |Berge= |Sitz= |Hauptstadt= |Garnisonen= |Truppen=Ein Fähnlein Waffenknechte der Familie (Hellebardiere), 3 dem Junker verschworene Soldritter, in Not- und Kriegszeiten etwa 3 Dutzend waffentreue Freibauern, 5 Büttel in Rüstering. |Briefspiel=Benutzer:Kristofer |Kennziffer= |Besonderheiten=Blutulmenhain in Rüstering |Neues= }}

Das heutige Junkertum Weidenhoff entstand im Jahre 955 BF aus einer Edlenherrschaft gleichen Namens, als der damalige Elde Wolfbert von Weidenhoff, der Ahnherr der gleichnamigen Familie am Kaiserhof die Erblichkeit seines Titels erwirkte. Den Kern des neuen Junkertums bildete wie auch schon in der Edlenherrschaft das Gut Weidenhoff, ein ehemaliger Freisassenhof, der anlässlich der Belehnung Wolfberts unter Kaiser Perval mit weiteren Ländereien und entsprechenden Rechten zu einem Edlengut mit eigener Herrschaft erweitert wurde.

Heute besteht das Junkrtum etwa zu einem Fünftel aus Dominikaland, während zwei weitere Fünftel zum Teil an an Hörige, aber zumeist an freie Bauern verpachtet sind. Der übrige Teil des ehemaligen Junkertums ist heute Teil des garether Stadtviertels Sonnengrund, oder wurde wenigstens durch Überbauung in die Stadt einbezogen. Damit ist seine rechtliche Lage strittig. Während die städtischen Obrigkeiten der Ansicht sind, dass Gebiet gehöre auch rechtlich zur Stadt Gareth und sei lediglich besitztechnisch noch Lehen der Weidenhoff, pocht die Familie - jedenfalls pro forma - auf ihre verbieften Herrschaftrechte als Lehensnehmer der Kaiserin. Realpolitisch hat dieser Konflikt jedoch wenig Bedeutung, da die von Weidenhoff an der Verpachtung ihres Grund und Bodens, sowie an zahlreichen eigenen Mietblöcken, so oder so gut verdient und faktisch gar nicht in der Lage wäre, ihren herrscherlichen Pflichten bei den Menschenmassen Sonnegrunds auch nur im entferntesten Nachzukommen.