Garetien:Gräflich Osenbrücker Forst
(aus diesem Lehen gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Von den Tagen, die einmal waren
Früher waren diese Lande auch als Freiherrlich Leppstein (bis 610 BF) und Freiherrliche Windenstein (bis 935 BF) bekannt. Doch verschwand mit den namensgebenden Familien auch der Name des Lehens. Einst wurden Teile des Osenbrücker Forstes gerodet und Burgen sowie Dörfer gegründet, die im Laufe der Götterläufe allerdings alle wieder "vom Forst geholt" wurden, wie die Menschen in Osenbrück zu sagen pflegen. So sollen sich hier die Ruinen der Burg Windenstein befinden, der ehemaligen Stammburg der ausgestorbenen Familie Windenstein. Auch das sagenumwobene Jagdschloss Wolfsgrund soll hier einst gelegen haben, in dem der ruhelose Geist von Grimmbrechta der Blutigen umgehen soll. Diese wurde von ihrer eigenen Dienerschaft lebendig in einem Turm eingemauert.
Der Osenbrücker Forst heute
Die Lande Osenbrücker Forst sind heuer vollständig vom Reichsforst überwuchert worden. Baron Orlan von Windenstein-Zweifelfels machte die Lande Grafin Allechandriel Quellentanz bei ihrem Amtsantritt zum Geschenk, glaubte sie doch, dass sie mit ihrem elfischen Wesen die Lande am besten verstehen würde. Die Gräfin wiederum ernannte den Baron zum "Herrn über den Osenbrücker Forst". Heutzutage ist es Baronin Selindra, die diesen Titel im Namen der Elfengräfin führt. Ihre Aufgabe ist es, die Gefahren aus dem Forst zu bekämpfen und vor allem ein friedliches Miteinander mit den im Forst lebenden Elfensippen zu erhalten.
Die elfischen Siedlungen unterliegen einem besonderen Rechtsstatut, das ihnen im sogenannten Tralloper Vertrag 'Über die Unantastbarkeit des Elfenreiches' 31 v. BF zwischen Murak-Horas und Elfenkönig Asralion Sommertau zugestanden wurde. Der rechtliche Status der einzelnen Elfensiedlungen kann sehr unterschiedlich sein. Als Rohal der Weise 466 BF die Grafschaft Waldstein gründete, unterstellte der de jure alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der neuen Grafschaft dem Grafenthron, sodass sich die Waldsteiner Grafen seither 'Landherren der elfischen Siedlungen' nennen dürfen. In der Praxis besitzen die Elfendörfer eine faktische Unabhängigkeit und Steuerfreiheit - zumal nicht einmal alle Elfensiedlungen auf dem Gebiet der Grafschaft allgemein bekannt sein dürften.
Laut dem Vertragswerk wird allen Elfensiedlungen das Marktrecht zugestanden, damit die Elfen ihren gewohnten Tauschhandel nachgehen können. Auch dürfen Streitigkeiten ohne Beteiligung Dritter innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden. Zu den bekannten elfischen Siedlungen in den gräflichen Landen Osenbrücker Forst gehört Morgentau am Einhornsee, wo die gleichnamige Elfensippe lebt. Hin und wieder gibt es Handelskontakte zwischen Menschen und Elfen, ansonsten lebt die Sippe eher für sich. Als Exklave anzusehen ist die an den Ufern des Birkentau liegende Elfensiedlung Alwa'dir, die de jure auch zu den gräflichen Landen zählt. Die hier lebenden Elfen sind den Menschen sehr zugewandt, sodass es zu regelmäßigen Handelskontakten kommt.
Bedeutende Ortschaften und Bauwerke
Karte des Lehens
Bedeutende Personen
Sonstige
Malavion Morgentau (657 BF) altersmüder Zauberweber |
Valaria Morgentau (840 BF) vollendete Formerin, Sprecherin der Morgentau-Sippe Oberhaupt der Morgentau-Sippe (seit 990 BF) |
Allacaya Morgentau (1012 BF) junge Legendensängerin |
Laraya Morgentau (1014 BF) junge, neugierige Abenteurerin und Kämpferin |
Felerian Morgentau (1023 BF) junger, lebhafter Elf |
Chronik
1003 BF:
Orlan von Windenstein-Zweifelfels wird Herr des Osenbrücker Forsts.
1040 BF:
Firinja Waldreich wird Waldhüterin des Osenbrücker Forsts.
1040 BF:
Selindra von Windenstein-Zweifelfels wird Herrin des Osenbrücker Forsts.
Kalendarium
Kennziffer | Lehen | Einwohner | Herrscher | Briefspiel | Ebene | |||
Gar-III-04-6 | Gräflich Osenbrücker Forst | 70 | Waldhüterin Firinja Waldreich des Osenbrücker Forsts (seit 1040 BF) Herrin Selindra von Windenstein-Zweifelfels des Osenbrücker Forsts (seit 1040 BF) |
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Morgentau | 40 | |||||||
Alwa'dir | 30 | |||||||
Faldavanya | 0 |